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07.10.2008

Bundestag - Drucksache 16/10489

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumdesInnern(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 1346   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,47035
BGBl. I 2009 S. 1346 (https://dejure.org/2009,47035)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 24.06.2009, Seite 1346
  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
  • vom 18.06.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 14.10.2008   BT   Personalausweise auch für die "virtuelle Welt"
  • 17.12.2008   BT   Innenausschuss macht Weg frei für neue Personalausweise
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • EuGH, 21.03.2024 - C-61/22

    Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist …

    Rn. 22 § 5 ("Ausweismuster; gespeicherte Daten") Abs. 9 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) in seiner auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens anwendbaren Fassung (im Folgenden: PAuswG) bestimmt:.
  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 33/17 R

    Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Kosten für die Beschaffung eines …

    Rn. 26 Deutsche sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 Personalausweisgesetz (idF vom 18.6.2009, BGBl I 1346 <PAuswG>) verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
  • BGH, 20.04.2021 - XI ZR 511/19

    Anspruch gegen die beklagte Bank auf Auszahlung eines Girokontoguthabens; …

    Außerdem diente die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises im Personalausweis durch das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) gerade dazu, die Erfüllung der Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz zu vereinfachen und statt der Vorlage des Personalausweises unter Anwesenden die Identifizierung einer physisch nicht anwesenden Person mittels eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 Personalausweisgesetz zu ermöglichen (…BT-Drucks. 16/10489, S. 23, 49).

    Überdies stehen gerade einem berufsmäßigen Nachlasspfleger, der den Aufwand für Identitätsüberprüfungen anhand des vor Ort vorgelegten Personalausweises gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1 GwG vermeiden möchte, mit den in § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 GwG vorgesehenen Mitteln mehrere Alternativen zur Verfügung, insbesondere der elektronische Identitätsnachweis nach § 18 Personalausweisgesetz, der bereits durch das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. Juni 2009 (BGBl. I 1346) eingeführt worden ist, um die Identifizierung einer physisch nicht anwesenden Person zu ermöglichen (…vgl. BT-Drucks. 16/10489, S. 23, 49).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 5 B 3.16

    Personalausweis; Gebühr; Ermäßigung; Sozialleistungsempfänger; Regelbedarfssatz; …

    Rn. 25 Rechtsgrundlage für die Entscheidung über den Antrag des Klägers auf Erlass oder Ermäßigung der Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises ist § 34 Nr. 8 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), geändert durch Gesetz vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), i.V.m. § 1 Abs. 6 der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV) vom 1. November 2010 (BGBl. I S. 1477), geändert durch Verordnung vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 330).
  • BVerwG, 02.12.2015 - 6 B 33.15

    Ungültigkeit eines Personalausweises; Einziehung eines Personalausweises; …

    Ein Personalausweis dieses Inhalts wäre nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 des Personalausweisgesetzes - PAuswG - vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) ungültig; der Kläger könnte durch den Besitz eines solchen Ausweises seiner Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 PAuswG nicht genügen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22

    Nach Ansicht von Generalanwältin Medina ist die obligatorische Erfassung und …

    {FN:10} Gesetz vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2281) (im Folgenden: PAuswG).
  • BVerwG, 19.10.2023 - 6 B 3.23

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Verwendung von XX und (

    Jede unzutreffende Eintragung einer Angabe, die nicht Anschrift oder Größe betrifft, zieht gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2281) - PAuswG -, unmittelbar kraft Gesetzes die Ungültigkeit des Personalausweises nach sich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 6 B 33.15 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13

    Unwirksamkeit einer lediglich mit Computerfax dem Gericht zugeleiteten …

    Nach den Ausführungen in seinem Schriftsatz vom 27. Februar 2012 im oben genannten Verfahren L 29 AS 114/12 B PKH weicht selbst die in seinem Personalausweis enthaltene Unterschrift, die gerade der Identifizierung seiner Person dienen soll (vergleiche § 1 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätnachweis - PauswG - vom 18. Juni 2009, BGBl. I 2009, S. 1346), "von allen bisher bekannten Unterschriften" ab.
  • VG Berlin, 15.06.2010 - 23 A 242.08

    Kanadische Ehe zwischen Männern ist im Melderegister als Lebenspartnerschaft …

    Rn. 12 Anspruchsgrundlage für das Berichtigungsbegehren des Klägers sind §§ 7 Nr. 2, 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Meldewesen in Berlin vom 26. Februar 1985 (GVBl. S. 507), zuletzt geändert mit Gesetz vom 25. Januar 2010 (GVBl. S. 22) - MeldeG - bzw. §§ 7 Nr. 2, 9 Satz 1 des Melderechtsrahmengesetzes in der Neufassung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), zuletzt geändert mit Gesetz vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) - MRRG -.
  • VG Halle, 11.11.2010 - 3 A 158/09

    Genehmigungsfreiheit der gewerblichen Vermittlung von staatlich zugelassenen …

    Diesem Problem, das sich allgemein bei Online Geschäften stellt, trägt etwa zukünftig der zum 01. November 2010 gerade auch für solche Geschäfte eingeführte neue Personalausweis Rechnung (vgl. § 2 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgesetz - PAuswG- vom 18. Juni 2009, BGBl I S. 1346 und die Informationsschrift "Informationen zum IT-Sicherheitskit" der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, Berlin 2010, S. 12 ff.).
  • VG Braunschweig, 12.02.2026 - 4 A 32/23

    Künstlername; Personalausweis; Kunstfreiheit; Kunstbegriff; Hinreichend …

  • VG Osnabrück, 17.12.2014 - 3 A 45/12

    Folgepflicht; Gehorsamspflicht; Informationelle Selbstbestimmung; Signaturkarte

  • VG Köln, 06.05.2013 - 13 L 414/13

    Prüfungspflicht der Personalausweisbehörde beim Antrag auf Ausstellung eines …

  • VG Schleswig, 13.12.2016 - 9 B 42/16

    Eintragung des Geburtsortes mit amtlicher Gemeindebezeichnung

  • VG Halle, 11.11.2010 - 3 A 156/09
  • VG Hamburg, 23.11.2012 - 2 E 2951/12

    Eilrechtsschutz gegen Passentziehung bei Verdacht der Teilnahme an einem …

  • VG München, 18.07.2013 - M 25 E 13.2529

    Kein Anspruch auf Ausstellung eines Personenausweises anstelle eines …

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