Rechtsprechung
| Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs. VI/1982 |
Wird zitiert von ... (31)
- FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen …
Rn. 61 Nach Überzeugung des Senats liegen - wie auch bei dem vergleichbaren § 204 AO - die Gründe, die eine Ablehnung der verbindlichen Auskunft rechtfertigen können regelmäßig nicht auf der Seite des Sachverhaltes, sondern betreffen die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes (…vgl. zu § 204 AO Schallmoser in Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, AO/FGO, § 204 Rdnr. 28; grundlegend auch die Gesetzesbegründung in der Bundestagsdrucksache VI/1982, Seite 165 zu § 185 des Entwurfes (jetzt § 204 AO); zur verbindlichen Auskunft vgl. Seite 95 unter IV. 4.). - FG Münster, 04.08.2016 - 9 K 3999/13
Körperschaftsteuerliche Nichtabziehbarkeit von Haftungsschulden aufgrund der …
Die Begründung des "Entwurfs einer Abgabenordnung (AO 1974)" (Bundestagsdrucksache VI/1982, 120) führte dazu aus, die Haftung solle nicht auf solche Steuern beschränkt werden, die auf den Betrieb des beherrschten Unternehmens entfielen, weil dies in der Praxis zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führen würde.Allein die vorgenannte Erwägung lässt aber keinen sicheren Rückschluss darauf zu, dass der Gesetzgeber für die Haftungsbeträge ein Abzugsverbot mittels § 10 Nr. 2 KStG regeln wollte, zumal - wie dargelegt - der Haftungsbetrag nicht zwingend mir der "eigenen" Steuerschuld der Organgesellschaft im Fall einer Stand-alone Betrachtung übereinstimmt und eine betragsmäßige Beschränkung des Abzugsverbots auf diese fiktive "eigene" Steuerschuld nach der Begründung des "Entwurfs einer Abgabenordnung (AO 1974)" zu § 73 AO und den dort angesprochenen Schwierigkeiten einer genauen Steueraufteilung (Bundestagsdrucksache VI/1982, 120) ersichtlich nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen würde.
- FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 166/07
Frühester Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag auf Aufteilung der …
Dies geschieht nach dem Willen des Gesetzgebers dadurch, dass der zusammenveranlagte Steuerpflichtige - erst - im Vollstreckungsverfahren so gestellt wird, als sei er Einzelsteuerschuldner (Bundestags-Drucksache VI/1982, Entwurf einer Abgabenordnung, S. 174, 178; vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 18. Dezember 2001 VII R 56/99, BFHE 197, 19, BStBl. II 2002, 214 …und vom 07. März 2006 VII R 12/05, BFHE 212, 388, BStBl. II 2006, 584 sowie Tipke/Kruse, AO, Stand 114. Lieferung November 2007, vor § 268 Rn. 2 und Pahlke/König, AO, § 268 Rn. 2).
- BFH, 07.05.1981 - IV B 60/80
Finanzbehörde - Amtsträger - Befangenheit
In § 33 des (Bundesregierungs-)Entwurfs einer Abgabenordnung 1974 vom 30. Dezember 1970 (Bundesrats-Drucksache 23/71 und Bundestags-Drucksache VI/1982) wurde ebenfalls eine Formulierung gewählt, durch die ein selbständiges Ablehnungsrecht ausgeschlossen werden sollte, weil - so die amtliche Begründung - anderenfalls zu befürchten sei, daß durch Ablehnungsstreitigkeiten die zügige Durchführung von Verwaltungsverfahren gefährdet werden könnte. - BFH, 08.02.1979 - IV R 56/76
Zur Frage der Sechsmonatsfrist in § 12 Satz 2 Nr. 8 AO für Zwecke der Zerlegung …
Aufschluß darüber, welche Bedeutung der Neufassung beigemessen wurde, ergibt sich indessen aus der Begründung des Entwurfs zur Abgabenordnung 1977 (Bundestags-Drucksache VI/1982). - FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2007 - 2 K 2211/06
Anspruch auf Aufnahme eines Vorbehaltes der Nachprüfung in einem …
In der Regierungsbegründung zu dieser Vorschrift (Bundestags-Drucksache VI/1982 zu § 145, S 148) heißt es ua:. - BFH, 31.03.1981 - VII R 1/79
Verbrauchssteuerbescheid - Änderung - Ablehnung
Die Begründung der Bundesregierung dazu (Bundestags-Drucksache VI/1982 S. 152) wiederholt die oben geschilderten, vom BFH entwickelten Grundsätze, obwohl diese nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen waren. - FG Düsseldorf, 13.07.2026 - 14 K 1640/24
Einkünfte nur eines Gesellschafters: Keine gesonderte und einheitliche …
Hintergrund der Regelung ist, dass in diesen Fällen der Zweck der einheitlichen Gewinnfeststellung zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen der Wohnsitzfinanzämter nicht erfüllt ist und für die einheitliche Feststellung kein Bedarf besteht (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 06.02.2020 5 K 2531/17 F, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2020, 1061, Rn. 56; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 180 AO, Rn. 48; vgl. auch Bundestags-Drucksache VI/1982, S. 157). - FG Köln, 19.01.2005 - 4 K 5620/03
Ergänzungsbescheid, Vollstreckungsbeschränkung
Auch die Gesetzesbegründung (vgl. Bundestags-Drucksache VI/1982 zu § 262, S. 179) lässt nicht den Schluss zu, dass über die mit der Norm bezweckte Verhinderung von Umgehungen durch unentgeltliche Übertragungen von Vermögensgegenständen auf den anderen Gesamtschuldner in Zusammenveranlagungsfällen hinaus eine im Vergleich zu den ähnlich gelagerten Fällen unentgeltlicher Übertragungen mit Anfechtungsmöglichkeiten nach AnfG oder Insolvenzordnung weitergehende Vollstreckungsmöglichkeit geschaffen werden sollte, mit der Folge einer stärkeren Belastung von Eheleuten. - BFH, 02.07.1980 - I R 74/77
Aufhebung eines Verwaltungsakt - Unzuständiges Finanzamt
Sie dient der Prozeßökonomie und soll verhindern, daß ein Verwaltungsakt allein wegen formaler Mängel aufgehoben wird, wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müßte (Begründung zum Entwurf einer Abgabenordnung - AO 1974 -, Bundestags-Drucksache VI/1982, zu § 132). - BFH, 31.07.1975 - V R 121/73
Auslegung - Umsatzsteuerveranlagung - Elektronische Datenverarbeitung - …
- FG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - 14 K 1835/14
Berechnung der Festsetzungsfrist in Drittbeteiligungsfällen, in denen die von …
- FG Köln, 13.10.2011 - 13 K 2582/07
Haftung eines Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH bei Bestandskraft …
- BFH, 22.02.1980 - VI R 185/79
Gesetzlicher Vertreter von juristischen Personen - Verspätungszuschläge - …
- FG Düsseldorf, 31.05.2023 - 13 V 247/23
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts ganz oder …
- FG Köln, 24.05.2017 - 3 K 101/15
Abgabenordnung: Anordnung einer Anschlussprüfung
- FG Hamburg, 21.07.2005 - VII 104/05
Abgabenordnung/Umsatzsteuergesetz: Einstweilige Anordnung mit dem Ziel der …
- VG Gelsenkirchen, 21.09.2006 - 17 K 885/05
Verwaltungsrechtsweg, Finanzrechtsweg, Informationsanspruch, …
- FG Hamburg, 24.06.2005 - I 349/04
Abgabenordnung: Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung, …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.04.2005 - 4 K 773/04
Kein Entschädigungsanspruch nach § 107 AO 1977 bei Vorlageverpflichtung nach § 97 …
- BFH, 06.05.1981 - II R 61/77
Verjährungsfrist - Schenkung
- BFH, 06.12.1979 - IV B 32/79
Landwirtschaft - Forstwirtschaft - Buchführungspflicht - Verwaltungsakt - …
- BFH, 28.03.1979 - I B 78/78
KG - Feststellungsverfahren - Mitunternehmerschaft - Rechtsbehelfsbefugnis - …
- BFH, 28.06.1972 - I R 206/67
Atypische stille Unterbeteiligung - Innengesellschaft - Hauptgesellschaft - …
- BFH, 02.12.1977 - III R 117/75
Beendigung der Ablaufhemmung - Tod des Steuerhinterziehers
- FG Baden-Württemberg, 21.02.2001 - 5 K 325/00
Auskunftsersuchen an Dritte; Auskunftsersuchen
- FG Niedersachsen, 22.05.1996 - II 596/95
Erlass eines Einkommensteuerbescheides nach Ablauf der Festsetzungsfrist; …
- BFH, 06.05.1975 - VII R 109/72
Schriftliche Zahlungsaufforderung - Verjährung - Verjährungsunterbrechung - …
- BFH, 28.03.1979 - I B 79/78
Zum Begriff des Beteiligten; Befugnis des Finanzgerichts zur Entscheidung, ob …
- FG Münster, 18.01.2012 - 11 K 2552/10
Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen eines …
- FG Bremen, 24.10.2002 - 3 K 155/01
Änderbarkeit des Feststellungsbescheids über den vortragsfähigen Gewerbeverlust …
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