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03.07.1992

Bundestag - Drucksache 12/3001

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1346   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,22595
BGBl. I 1993 S. 1346 (https://dejure.org/1993,22595)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 31.07.1993, Seite 1346
  • Siebenundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Kinderpornographie (27. StrÄndG)
  • vom 23.07.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Insoweit sind in erster Linie zu nennen das Sechsundzwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz - Menschenhandel - vom 14. Juli 1992 (BGBl I S. 1255), das Siebenundzwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz - Kinderpornographie - vom 23. Juli 1993 (BGBl I S. 1346), das Dreiunddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB - vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1607), das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160), das Sechste Strafrechtsreformgesetz vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 164), das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3007) und das Siebenunddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB - vom 11. Februar 2005 (BGBl I S. 239).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen …

    aa) Der Straftatbestand des § 184 Abs. 5 StGB aF, die durch das 27. StrafrechtsÄndG vom 23. Juli 1993 (BGBl. I, S. 1346) eingeführte Vorgängernorm des § 184b Abs. 2 StGB, stellte die Besitzverschaffung im Zweipersonenverhältnis nur für solche Schriften unter Strafe, die ein "tatsächliches" Geschehen wiedergeben.
  • AG Buchen, 01.02.2023 - 1 Ls 1 Js 6298/21

    Vorlagebeschluss wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot durch Mindeststrafe von …

    Rn. 57 c. Die Strafbarkeit des "Besitzes kinderpornografischer Darstellungen" wurde erstmals im Rahmen des 7. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1346) eingeführt.
  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer …

    Darauf, daß auch strafrechtlich das in § 5 Nr. 6 StGB verwendete Merkmal "Inland" schon zur Tatzeit einen über das frühere Gebiet der Bundesrepublik hinausreichenden Inhalt hatte, deutet der Umstand, daß § 5 StGB in Nr. 3 Buchst. a, in Nr. 5 Buchst. b und in Nrn. 7 bis 10 nicht, wie in Nr. 6, vom Inland, sondern vom "räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes" sprach, wenn nur das frühere Gebiet der Bundesrepublik gemeint war (zum Sprachgebrauch nach der Wiedervereinigung vgl. § 5 Nr. 8 StGB i.d.F. des 27. StrÄndG vom 23.7.1993, BGBl. I S. 1346).
  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines …

    Durch das 27. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juli 1993 (BGBl. I 1346) sind die Besitzverschaffung und der Besitz kinderpornografischer Darstellungen unter den Voraussetzungen des neu eingefügten § 184 Abs. 5 StGB unter Strafe gestellt worden; des Weiteren wurde die Einziehung von kinderpornografischen Darstellungen durch Einfügung von § 184 Abs. 7 StGB erleichtert.
  • LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 2 KLs 310 Js 323/09

    Keine Anwendbarkeit des § 184b Abs. 5 StGB auf Bundestagsabgeordnete

    Zwar sind in der Bundestagsdrucksache 12/4883 in der Begründung der neuen Fassung des Ausschlusstatbestandes als Beispiel für Personen, die neben Behörden im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit, berechtigt sind, kinder- und jugendpornographische Schriften zu besitzen, nur Anwälte, Sachverständige und Personen mit einem Forschungsauftrag genannt, doch wurde eine ausdrückliche Aufzählung von Personengruppen vermieden, um die Norm nicht zu eng zu fassen.
  • BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00

    Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des …

    Er hat dabei gerade den Bandenbegriff in einer Vielzahl von Straftatbeständen - zumeist als Regelbeispiel für den besonders schweren Fall, aber auch als Qualifikation - verwandt (vgl. die im Anfragebeschluß S. 6 oben aufgezählten Bestimmungen, insgesamt 17 an der Zahl; Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität - OrgKG - vom 15. Juli 1992, BGBl. I 1302; 27. StrÄndG vom 23. Juli 1993, BGBl. I 1346; Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994, BGBl. I 3186; 6. StrRG vom 26. Januar 1998, BGBl. I 164).
  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2692

    Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Beamten in …

    Das ergibt sich nicht zuletzt aus der angesichts der hohen Persönlichkeits- und Sozialschädlichkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen eingeführten Strafbewehrung (Gesetz vom 23.7.1993, BGBl I S. 1346) -eine deutliche Anhebung des Strafrahmens erfolgte mit Wirkung vom 1. April 2004 (Gesetz vom 27.12.2003 BGBl I S. 3007) - und den ihr zu Grunde liegenden Motiven (Kampf gegen den Realkinderpornomarkt und seine Konsumenten sowie Schutz der Menschenwürde der betroffenen Kinder).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - DL 17 S 24/01

    Strafbefehl - keine Bindungswirkung für Disziplinarverfahren; Dienstentfernung - …

    Daher hat der Gesetzgeber mit Erlass des § 184 Abs. 5 StGB durch das 27. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23.7 1993 (BGBl. I, S. 1346) bereits den Besitz kinderpornografischen Materials einem absoluten strafrechtlichen Verbot unterstellt.
  • BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02

    Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde; …

    4 "... Durch das 27. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juli 1993 (BGBl. I 1346) sind die Besitzverschaffung und der Besitz kinderpornografischer Darstellungen unter den Voraussetzungen des neu eingefügten § 184 Abs. 5 StGB unter Strafe gestellt worden; des Weiteren wurde die Einziehung von kinderpornografischen Darstellungen durch Einfügung von § 184 Abs. 7 StGB erleichtert.
  • OLG Schleswig, 15.09.2005 - 2 Ws 305/05

    Verschaffung des Besitzes pornografischer Schriften mit dem Inhalt des sexuellen …

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 3 LD 1/03

    Entlassung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen

  • VG Ansbach, 20.04.2012 - AN 12b D 10.00384

    Polizeibeamter (Innendienst); Kinderpornografie; Zurückstufung um zwei Stufen; …

  • BGH, 14.01.1998 - 2 StR 606/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen - …

  • VG Düsseldorf, 17.03.2011 - 35 K 7964/08

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen Dienstvergehen unter …

  • VG Karlsruhe, 22.11.2007 - DL 13 K 2646/07

    Dienstenthebung eines Bürgermeisters nach strafgerichtlicher Feststellung des …

  • VG Meiningen, 19.11.2009 - 6 D 60015/08

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarmaßnahme bei Verschaffung und …

  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 16b D 08.3009

    Disziplinarrecht; Bundesbahnbeamter (Lokomotivführer); Besitz …

  • VG Berlin, 02.03.2006 - 80 A 29.04

    Aberkennung der Lehrerpension beim Besitz von Kinderpornos

  • VG Berlin, 24.05.2007 - 80 A 35.06
  • VG Berlin, 02.02.2007 - 80 Dn 59.06

    Vorläufiger Einbehalt von 50% der Bezüge eines Lehrers wegen pornographischer …

  • VG Ansbach, 10.02.2009 - AN 6b D 08.01407

    Zurückstufung wegen eines Dienstvergehens; Besitz von 4 kinderpornografischen …

  • BVerwG, 26.07.2006 - 2 WD 14.05
  • VG München, 08.10.2008 - M 13 DK 08.3163
  • VG Berlin, 13.02.2007 - 80 Dn 38.06

    Vorläufiger Einbehalt von 30% der Versorgungsbezüge bei Lehrer im Ruhestand.

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