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04.09.2006

Bundestag - Drucksache 16/2496

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 3316   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,41950
BGBl. I 2006 S. 3316 (https://dejure.org/2006,41950)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 27.12.2006, Seite 3316
  • Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
  • vom 21.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (G-SIG: 16019268)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 07.09.2006   BT   Regierung will Investitionen in Stadtzentren fördern

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de

    Zusammenfassung von "§ 12 Abs. 3 a BauGB - Vertragliches Baurecht?" von RA Dr. Martin Fleckenstein, FAVerwR, DVBl 2008, 216 - 219

 
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Wird zitiert von ... (197)

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für …

    1.4 Der Hinweis des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht auf die mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl I S. 3316) in § 47 Abs. 2a VwGO eingeführte prozessuale Präklusion rechtfertigt kein anderes Ergebnis.
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 C 3.14

    Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Beitragspflicht; Sanierungssatzung; Abschluss; …

    Rn. 11 Entgegen der Auffassung des Klägers kommt es nicht darauf an, ob für die persönliche Abgabeschuld § 154 BauGB in der Fassung des Bau- und Raumordnungsgesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081) (im Folgenden: a.F.) oder in der seit dem 1. Januar 2007 geltenden Fassung des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) Anwendung findet.

    Die Neuregelung der Haftung von Miteigentümern durch das Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) ist daher für die Heranziehung des Klägers als Gesamthandseigentümer ohne Bedeutung.

  • BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16

    Baugenehmigung; Beginn der Ausführung eines Bauvorhabens; Durchführungsfrist; …

    Anlass für die nachträgliche Einführung des Absatzes 3a in § 12 BauGB durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) war die Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 18. September 2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45 und Beschluss vom 10. August 2004 - 4 BN 29.04 - BauR 2004, 1908), die im Rahmen des § 12 BauGB zulässige Bandbreite an Nutzungsmöglichkeiten eng zu ziehen.
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