07.11.2016
Bundestag - Drucksache 18/10207
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürWirtschaftundEnergie(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2017 S. 1416 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 08.06.2017, Seite 1416
- Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- vom 01.06.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
- bundestag.de
Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Meldungen (6)
- lto.de
GWB-Änderung: Das Bundeskartellamt macht jetzt Verbraucherschutz
- noerr.com
Neuerungen für Presse- und Rundfunkunternehmen durch die 9. GWB-Novelle
- derenergieblog.de
Was lange währt, wird endlich gut? - Die 9. GWB-Novelle tritt morgen in Kraft
- luther-services.com
, S. 2
9. GWB-Novelle tritt in Kraft
- haufe.de
Kartellgeschädigte Unternehmen haben seit Mitte 2017 bessere Karten beim Schadensersatz [09.04.2019]
- commari.de
Konzernhaftung beim Kartellschadensersatz & Streitverkündung
Literatur (10)
- noerr.com
Kartellrechtliche Neuerungen mit Transaktionsrelevanz: 9. GWB-Novelle tritt in Kraft
- d-kart.de
Die wichtigsten Normen der GWB-Novelle: 3 unwahrscheinliche Kandidaten
- heuking.de
Weitere Erleichterungen bei der Durchsetzung privater Schadensersatzklagen durch die 9. GWB-Novelle
- law-journal.de
Die Privilegierung von Kronzeugen im deutschen Kartellrecht nach der 9. GWB-Novelle
- cmshs-bloggt.de
Kartellrecht: Durchschlägt der Gesetzgeber das Dickicht des Verjährungsrechts?
- lto.de
9. GWB-Novelle in der Praxis: Reform zum Kartellschadensersatz auf der Zielgeraden
- derenergieblog.de
Die 9. GWB-Novelle ist nun in trockenen Tüchern
- bundestag.de
Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Rupprecht Podszun im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags zur Vorbereitung der Anhörung am 23.1.2017
- disputeresolution-magazin.de
Gezielte Stärkung der Klägerposition: Das "Lkw-Kartell" als Feuerprobe für die 9. GWB-Novelle
- bblaw.com
9. GWB-Novelle: Schließung der "Wurstlücke"
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)
- 10.11.2016 BT Wettbewerbsrecht erfasst Digitalisierung
- 10.11.2016 BT Bundesregierung will Innovationsanreize durch Wettbewerb setzen
- 30.11.2016 BT Anhörung zum Kartellrecht und Startups
- 19.12.2016 BT Länderwünsche zum Kartellrecht
- 17.01.2017 BT Anhörung zur geplanten Novelle des Kartellgesetzes
- 23.01.2017 BT Kartellrechts-Novelle im Fokus
- 22.02.2017 BT Bundestag stimmt über Änderungen im Wettbewerbsrecht ab
- 08.03.2017 BT Kartellrecht an Digitalisierung angepasst
- 21.03.2017 BR Wettbewerbsbeschränkungen - Kartellrecht im digitalen Zeitalter
- 31.03.2017 BR Wettbewerbsbeschränkungen - Bundesrat ermöglicht Anpassung des Kartellrechts ans digitale Zeitalter
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 1).
In Nachschlagewerken
- Wikipedia+1Weitere Dokumente mit demselben BezugOLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17
Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen:
BGBl. I 2017 S. 1416Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Wurstlücke
Wird zitiert von ... (11)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2021 - 13 B 331/21
1. Öffentliche Stellen sind grundsätzlich ohne besondere Ermächtigung dazu …
Rn. 37 dd) Schon aus diesem Grund kann sich die Antragsgegnerin auch nicht mit Erfolg auf die zur Praxis des Bundeskartellamtes ergangene Rechtsprechung berufen, welche die Veröffentlichung von Pressemitteilungen über abgeschlossene Bußgeldverfahren unter namentlicher Nennung der betroffenen Unternehmen schon vor Inkrafttreten der mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 1. Juni 2017 (BGBl. I, S. 1416) eingeführten Regelung in § 53 Abs. 5 GWB auch ohne eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage gebilligt hatte. - OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18
Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen …
Rn. 59 Aus der Gesetzesbegründung (…BT-Drucks. 18/10207, S. 101; 18/11446, S. 30 f.) ergibt sich nichts anderes; diese geht auf die Bedeutung der Formulierung schlicht nicht ein. - BGH, 08.03.2021 - KRB 86/20
Grenzen der Verbandsgeldbuße II - Kartellbußgeldsache: Festsetzung der Geldbuße …
Diese Auslegung entspricht dem Wortlaut und der systematischen Stellung der Vorschrift; vor allem folgt sie aber aus der Konzeption, die der Gesetzgeber sämtlichen mit der 8. und der 9. GWB-Novelle (BGBl. 2017 I S. 1416) eingefügten Neuregelungen zu unternehmensbezogenen Rechtsfolgen im Ordnungswidrigkeitenrecht zugrunde gelegt hat.
- BGH, 08.08.2022 - KZR 111/18
VBL-Gegenwert III - Kartellrechtsverstoß: Rechtsfolgen der rückwirkenden …
Rn. 134 1. Für kartellrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 33 Abs. 3 GWB 2005 galt bis zur Einfügung des § 33e GWB durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 1. Juni 2017 (BGBl. I 1416; im Folgenden: GWB 2017) die dreijährige Regelverjährung des § 195 BGB (…vgl. BGH, WRP 2018, 941 Rn. 55 - Grauzementkartell II;… Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, BGHZ 227, 84 Rn. 76 - LKW-Kartell I). - VK Hessen, 18.12.2017 - 69d-VK-2-38/17
Referenzgeber nicht erreicht: Eignungsnachweis nicht erbracht!
Der Anwendungsbereich der 55 97 ff. GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni - (BGBl 15.1750, berichtigt 5, 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juni 2017 (BGBl I, S. 1416), ist eröffnet, weil die europaweite Ausschreibung der Sicherheitsdienstleistungen nach dem 18. April 2016 erfolgte, § 186 Abs. 2 GWB. - BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten …
Der von der Beschwerdeführerin eingewandten Kartellschadensersatzrichtlinie und den Umsetzungsvorschriften der 9. GWB-Novelle vom 1. Juni 2017 (BGBl I 2017, S. 1416) ist nichts anderes zu entnehmen. - OLG Stuttgart, 14.03.2023 - 2 W 3/23
Lkw-Kartell, Nebenintervention - Nebenintervention im …
Diese Auslegung entspricht auch dem Zweck des Gesetzgebers, das Prozesskostenrisiko des Klägers in einem Kartellschadensersatzprozess zu begrenzen und sich bei der Summe der Gegenstandswerte der Nebeninterventionen an dem Betrag zu orientieren, für den bei einem Klageerfolg zwischen der verklagten Hauptpartei und den auf ihrer Seite beigetretenen Streithelfern ein Gesamtschuldnerausgleich durchzuführen wäre (Bundestag Drucksache 18/10207, Seite 100). - VK Hessen, 06.02.2018 - 69d-VK-2-40/17
Vergabekammern sind für Wegenutzungsrechte nicht zuständig!
Der Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl I S. 1750, berichtigt S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juni 2017 (BGBl I, S. 1416), ist nicht eröffnet. - OLG Stuttgart, 02.02.2026 - 2 W 29/25
Festsetzung des Gegenstandswerts einer Nebenintervention bei einer …
Unter dem Eindruck dieser Rechtsprechung hat der Gesetzgeber mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 01.06.2017 (BGBl. 2017 I, S. 1416) den § 89a Abs. 3 GWB eingeführt. - VK Hessen, 22.02.2018 - 69d-VK-2-04/18
Kommunale gAG ist öffentlicher Auftraggeber!
Der Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl I S. 1750, berichtigt S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juni 2017 (BGBl I, S. 1416), ist eröffnet, weil die hier verfahrensgegenständliche europaweite Ausschreibung nach dem 18. April 2016 erfolgte, § 186 Abs. 2 GWB. - LG Hamburg, 30.07.2025 - 315 O 269/25
Preisreduktion für Rezepturarzneimittel aus dem Markt für medizinisches Cannabis
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