Gesetzgebung
| BGBl. I 1978 S. 641 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 03.06.1978, Seite 641
- Gesetz zur Änderung des Waffenrechts
- vom 31.05.1978
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (23)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Rn. 240 Verfassungswidrig waren auch der Verweis in § 100 c Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a auf § 152 a Abs. 5 in Verbindung mit § 149 Abs. 1 StGB und die in § 100 c Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b StPO erfolgte Bezugnahme auf § 52 a des Waffengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts vom 31. Mai 1978 (BGBl I S. 641) mit Ausnahme der Qualifikation nach Absatz 2 sowie auf § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, Satz 2 des Waffengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes vom 4. März 1976 (BGBl I S. 417).Gleiches gilt für die Verweisung des § 100 c Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b StPO auf § 22 a Abs. 1 und 3 Kriegswaffenkontrollgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts vom 31. Mai 1978 (BGBl I S. 641; damals § 16).
- BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 1.77
Anforderungen an die Definition des Begriffs "Kriegswaffen" in Falle eines …
Das gilt zunächst für den Beweisantrag zu 3.: Ob es für die Eigenschaft eines Gegenstandes als Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (BGBl. I S. 444), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) - KWKG - nicht ausschließlich auf die Erfassung einer Gattung in der Kriegswaffenliste ankommt, sondern darüber hinaus die in dem Antrag näher umschriebene Eignungsprüfung erforderlich ist, ist eine allein durch das zur Entscheidung berufene Gericht zu beantwortende, einer Beweiserhebung jedoch nicht zugängliche Rechtsfrage. - BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.83
Waffenrecht - Waffenerlaubnis - Rechtswidrigkeit - Rücknahme - …
Nachdem er dem Beklagten die Neuerwerbungen zur Eintragung in die Waffenbesitzkarte mitgeteilt hatte, widerrief der Beklagte durch Bescheid vom 25. Juni 1979 unter Bezugnahme auf § 47 Abs. 2 Satz 1 des Waffengesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), geändert durch Gesetz vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) - WaffG - die dem Kläger erteilte Waffenbesitzkarte für Waffensammler, weil dieser nicht gemäß seinem Sammlungsziel originale, am Ort der Kolonialherrschaft verwendete Schußwaffen, sondern Schußwaffen, über deren Einsatz im Kolonialgebiet nichts bekannt sei, über den Waffenhandel erworben habe.
- BVerwG, 14.01.1983 - 1 B 84.82
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernisse - …
Die Frage wäre nur entscheidungserheblich, wenn es sich bei dem streitbefangenen halbautomatischen US-Karabiner 30 M 1 um eine Sportwaffe oder Jagdwaffe im Sinne von Nr. 29 a der Kriegswaffenliste in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 1973 (BGBl. I S. 1052) - KWL - und deswegen nicht um eine Kriegswaffe im Sinne von § 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (BGBl. I S. 444), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) -KWKG - handelte.Die Hinweise des Klägers auf das systematische Verhältnis zwischen § 37 Abs. 3 WaffG einerseits, § 58 Abs. 1 WaffG sowie § 26 a des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) - KWKG - andererseits (Fragen 28 und 29), geben zu einer anderen Beurteilung keinen Anlaß.
- BVerwG, 29.06.1982 - 1 B 83.81
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Einordnung einer …
Das Berufungsgericht hat angenommen, daß unbrauchbar gemachte vollautomatische Selbstladewaffen, die Kriegswaffen waren, dem Verbot des § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), geändert durch Gesetze vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) und vom 14. Juli 1980 (BGBl. I S. 956) - WaffG - unterliegen und von diesem Verbot nur durch eine durch das Bundeskriminalamt zu erteilende Ausnahme nach § 37 Abs. 3 WaffG freigestellt werden können.Diese Verbotsregelung schließt im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Regelung des § 26 a des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) aus.
- BVerwG, 11.02.1981 - 1 B 803.80
Einstufung einer Waffe als Kriegswaffe
Diese Fragen beantworten sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 1.77 - entschieden hat, nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (BGBl. I S. 444), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) - KWKG - dahin, daß alle von der Kriegswaffenliste wirksam erfaßten Gegenstände, Stoffe und Organismen Kriegswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind.Auch der Vorschrift des § 26 a KWKG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) läßt sich entgegen der Rechtsansicht der Beschwerde (Bl. 24, 25 der Beschwerdeschrift vom 11. Juli 1980) nicht entnehmen, daß die weitere Ausübung der tatsächlichen Gewalt über verbotene Kriegswaffen allein aufgrund der dort vorgesehenen Anmeldung zulässig sei.
- BVerwG, 02.10.1981 - 1 B 791.80
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einstufung einer …
Diese Fragen beantworten sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 1.77 - entschieden hat, nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (BGBl. I S. 444), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) - KWKG - dahin, daß alle von der Kriegswaffenliste wirksam erfaßten Gegenstände, Stoffe und Organismen Kriegswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind.Auch der Vorschrift des § 26 a KWKG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) läßt sich entgegen der Rechtsansicht der Beschwerde (Bl. 24, 25 der Beschwerdeschrift vom 7. Juli 1980) nicht entnehmen, daß die weitere Ausübung der tatsächlichen Gewalt über verbotene Kriegswaffen allein aufgrund der dort vorgesehenen Anmeldung zulässig sei.
- BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77
Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Nach § 35 Abs. 1 Satz 4 des Waffengesetzes in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), geändert durch Gesetz vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) - WaffG - kann die Geltungsdauer eines Waffenscheines, die in Satz 3 der vorgenannten Bestimmung auf höchstens drei Jahre festgelegt worden ist, zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden. - OLG Hamm, 09.11.2006 - 3 Ss 340/06
Kriegswaffenkontrollgesetz; Sturmgewehr; funktionsfähig; Verstoß gegen das …
Ein Bedürfnis hierfür ist aber entfallen, seitdem durch das Gesetz zur Änderung des Waffenrechts vom 31. Mai 1978 (BGBl. I, S. 641) das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen um Bestimmungen erweitert wurde, die den Interessen der öffentlichen Sicherheit dienen (Strafbarkeit des unbefugten Besitzes, Einziehungsmöglichkeit bei Unzuverlässigkeit) (…vgl. BT-Drucks. 14/7758, S. 85;… Apel in Apel/Bushart, Waffenrecht, Band 2 Waffengesetz, § 57 Rdnr. 5). - BGH, 31.01.1992 - 2 StR 250/91
Export von Kernbrennstoff ohne Ausfuhrgenehmigung; wesentliche Substanz im Sinne …
Rn. 11 a) Die Strafkammer hatte das rechtsfehlerfrei festgestellte Verhalten des Angeklagten auf der Grundlage des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (BGBl. I S. 444) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) zu beurteilen, das zur Tatzeit 1984 bis 1986 und in der Folgezeit in den hier maßgeblichen Teilen inhaltlich unverändert bis nach der Urteilsverkündung galt. - BVerwG, 07.04.1987 - 1 C 31.83
Waffenrecht - Nunchaku - Verbotener Gegenstand - Gesundheitsbeschädigung
- BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge - …
- BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 35.77
Verlängerung der Geltungsdauer von vor Inkrafttreten des Waffengesetzes (WaffG) …
- OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93
- BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78
Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als Vorraussetzung für …
- BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 84.77
Erteilung eines Waffenscheines - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 72.76
Erteilung eines Waffenscheines für eine scharfe Faustfeuerwaffe - Bedürfnis im …
- BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 73.80
Rücknahme einer erteilten Waffenbesitzkarte
- BVerwG, 25.01.1983 - 1 B 141.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einstufung einer …
- BVerwG, 01.06.1983 - 1 CB 26.83
Annahme eines Verfahrensmangels auf Grund der Nichtanordnung des Ruhens eines …
- BVerwG, 10.07.1978 - 1 B 99.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …
- BVerwG, 06.01.1983 - 1 B 139.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
- BGH, 15.11.1983 - 5 StR 795/83
Nichtfeststehen von Ort und Zeit der Tatbegehung bei der Verabredung eines …
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