Waffengesetz

   Abschnitt 4 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 51 - 54)   
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Textdarstellung

  

§ 52a

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2133) mit Wirkung vom 06.07.2017 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
06.07.2017
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften30.06.2017BGBl. I S. 2133
25.07.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes17.07.2009BGBl. I S. 2062

Rechtsprechung zu § 52a WaffG

45 Entscheidungen zu § 52a WaffG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 52a WaffG verweisen folgende Vorschriften:

    Waffengesetz (WaffG) 
      Umgang mit Waffen oder Munition
        Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
          § 36 (Aufbewahrung von Waffen oder Munition)
Was ist das?

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