10.05.1990

Bundestag - Drucksache 11/7104

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2634   

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https://dejure.org/1990,16733
BGBl. I 1990 S. 2634 (https://dejure.org/1990,16733)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 14.12.1990, Seite 2634
  • Gesetz über die Umwelthaftung
  • vom 10.12.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 372/95

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen gesundheitlicher

    Eine die Vermutung des § 6 Abs. 1 UmweltHG ausschließende Alternativursache setzt ausreichend konkrete, den Gegebenheiten des Einzelfalles entsprechende Feststellungen dahingehend voraus, daß sie geeignet ist, allein (oder im Zusammenwirken mit anderen, dem in Anspruch genommenen Unternehmer ebenfalls nicht zuzurechnenden Ursachen) den geltend gemachten Schaden herbeizuführen; es gilt insoweit ein entsprechender, sich an konkreten, ins einzelne gehenden Kriterien orientierender Prüfungsmaßstab, wie er in § 6 Abs. 1 UmweltHG für die Feststellung der Schadenseignung der in Anspruch genommenen Anlage aufgestellt ist (vgl. dazu Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Rdn. 8 zu § 7 UmweltHG mit Hinweis auf BT-Drucks. 11/7104 S. 18).
  • BSG, 26.02.1992 - 9a RV 4/91

    Diensteinwirkungen durch CS-Tränengas auf Nervenkrankheit -

    Es genügt für die Ursachenvermutung, daß eine technische Anlage bei den Gegebenheiten des Einzelfalles geeignet ist, den entstandenen Schaden zu verursachen (§ 6 Abs. 1 Umwelthaftungsgesetz vom 10. Dezember 1990 - BGBl I S 2634 -).
  • OLG Köln, 05.05.2009 - 23 U 9/08

    Haftung des Pächters einer landwirtschaftlichen Fläche wegen Verunreinigung durch

    Im Umwelthaftungsrecht müssen vielmehr andere Maßstäbe gelten (vgl. Gesetzesbegründung zu § 16 UmweltHG, BT-Drucksache 11/7104 S. 21, auch abgedruckt bei Schmidt-Salzer, Kommentar zum Umwelthaftungsrecht, § 16 UmweltHG Rdn 1).
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