(1) 1Ist eine Anlage nach den Gegebenheiten des Einzelfalles geeignet, den entstandenen Schaden zu verursachen, so wird vermutet, daß der Schaden durch diese Anlage verursacht ist. 2Die Eignung im Einzelfall beurteilt sich nach dem Betriebsablauf, den verwendeten Einrichtungen, der Art und Konzentration der eingesetzten und freigesetzten Stoffe, den meteorologischen Gegebenheiten, nach Zeit und Ort des Schadenseintritts und nach dem Schadensbild sowie allen sonstigen Gegebenheiten, die im Einzelfall für oder gegen die Schadensverursachung sprechen.
(2) 1Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn die Anlage bestimmungsgemäß betrieben wurde. 2Ein bestimmungsgemäßer Betrieb liegt vor, wenn die besonderen Betriebspflichten eingehalten worden sind und auch keine Störung des Betriebs vorliegt.
(3) Besondere Betriebspflichten sind solche, die sich aus verwaltungsrechtlichen Zulassungen, Auflagen und vollziehbaren Anordnungen und Rechtsvorschriften ergeben, soweit sie die Verhinderung von solchen Umwelteinwirkungen bezwecken, die für die Verursachung des Schadens in Betracht kommen.
(4) Sind in der Zulassung, in Auflagen, in vollziehbaren Anordnungen oder in Rechtsvorschriften zur Überwachung einer besonderen Betriebspflicht Kontrollen vorgeschrieben, so wird die Einhaltung dieser Betriebspflicht vermutet, wenn
maßnahmen § 17Verjährung § 18Weitergehende Haftung § 19Deckungsvorsorge § 20Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen § 21Strafvorschriften § 22Bußgeldvorschriften § 23Übergangs-
vorschriften
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Rechtsprechung zu § 6 UmweltHG
28 Entscheidungen zu § 6 UmweltHG in unserer Datenbank:
- BGH, 29.09.2016 - I ZR 11/15
Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
Bodenschutzrecht: Anwendbarkeit des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs auf die ...
- OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
- BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12
Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung ...
- OLG Düsseldorf, 10.12.1993 - 22 U 172/93
Ursachenvermutung des § 6 Abs. 1 S. 1 UmweltHG
- LG Aachen, 31.08.2000 - 6 S 68/97
Betriebspflichten, Anlagenbetreiber, Schlackebehandlungsplatz
- LG Krefeld, 25.03.2010 - 3 O 260/09
Ersatz von durch staubartige Ablagerungen eines Edelstahlwerkes hervorgerufenen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 29.10.2010 - 22 U 70/10
Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung mehrerer Pkw durch staubartige ...
- OLG Düsseldorf, 29.10.2010 - 22 U 70/10
- OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 9/01
Flugrost an Kraftfahrzeugen; Eignung einer Anlage; Kausalität; Darlegungslast; ...
- BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03
Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines ...
- OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
Ausgleichspflicht des früheren Betreibers einer Hausmülldeponie nach § 24 ...