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https://dejure.org/gesetze/UmweltHG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ UmweltHG (https://dejure.org/gesetze/UmweltHG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ UmweltHG
__paste_bez____paste_norm__ Umwelthaftungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UmweltHG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Umwelthaftungsgesetz
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Textdarstellung

  

§ 21
Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 19 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, nicht oder nicht ausreichende Deckungsvorsorge trifft oder
2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 zuwiderhandelt.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

Was ist das?

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