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11.03.1997

Bundestag - Drucksache 13/7158

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 1580   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,30395
BGBl. I 1998 S. 1580 (https://dejure.org/1998,30395)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 29.06.1998, Seite 1580
  • Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BtÄndG)
  • vom 25.06.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (99)

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem …

    Rn. 22 Eine dem § 1904 Abs. 5 BGB vergleichbare Regelung wurde erstmals mit dem Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts und weiterer Vorschriften vom 25. Juni 1998 (BGBl. I S. 1580; Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BtÄndG) eingeführt, mit dem der bis zum 31. August 2009 geltende Absatz 2 an § 1904 BGB angefügt wurde.
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 290/18

    Schonvermögen und erhöhte Vermögensfreibetrag bei Eingliederungshilfe

    Rn. 20 (b) Ungeachtet dieser Zielsetzung des neuen Satzes 3 hat der Gesetzgeber bei der mit Wirkung zum 1. Januar 1999 erstmals eingeführten gesetzlichen Definition der Mittellosigkeit in § 1836 c BGB aF (Art. 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie anderer Vorschriften vom 25. Juni 1998, BGBl. I S. 1580, 1581) bewusst insgesamt auf die Vorschrift des § 88 BSHG verwiesen.
  • BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10

    Heimunterbringung eines geistig behinderten Betreuten: Verpflichtung des …

    Insbesondere unter Berücksichtigung der Wertungen des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 25. Juni 1998 (BGBl. I S. 1580), die in der Änderung der §§ 1897, 1901 ihren Niederschlag gefunden haben, sind solche Tätigkeiten hiervon nicht umfasst, die sich in der tatsächlichen Hilfeleistung für den Betroffenen erschöpfen, ohne zu dessen Rechtsfürsorge erforderlich zu sein.
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