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05.03.2001

Bundestag - Drucksache 14/5429

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3513   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,40577
BGBl. I 2001 S. 3513 (https://dejure.org/2001,40577)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 17.12.2001, Seite 3513
  • Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung
  • vom 11.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 06.03.2001   BT   Zivilrechtlichen Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern
  • 18.06.2001   BT   Anhörung zum verbesserten Schutz von Frauen vor Gewalt
  • 20.06.2001   BT   Experten bewerten Pläne zur Verbesserung der Lage von Gewaltopfern positiv
  • 17.10.2001   BT   Frauen vor Gewalt und unzumutbaren Belästigungen schützen

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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

    Das wird auch dann gelten, wenn - wie hier - die rechtlichen Möglichkeiten des mittlerweile in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes noch nicht bestanden haben, unter dessen Geltung aber zukünftig um so mehr (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen vom 11. Dezember 2001 - BGBl. I S. 3513).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266), geändert durch Artikel 25 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 (BGBl I S. 1046), durch Artikel 10 Nr. 7 Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19. Juni 2001 (BGBl I S. 1149) sowie durch Artikel 11 Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11. Dezember 2001 (BGBl I S. 3513),.

    Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 266) in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 3513) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Dies betreffe die Neuregelung des Art. 17 a EGBGB (ab dem 1. Januar 2002 Art. 17 b EGBGB; geändert durch Art. 10 Gesetz vom 11. Dezember 2001, BGBl I S. 3513), der mit seinem Verweis auf Art. 10 Abs. 2 EGBGB eine Zuständigkeit des Standesbeamten bestimme und deshalb zustimmungsbedürftig sei, weil er dem Standesbeamten eine rechtlich und qualitativ neue Verwaltungstätigkeit zuweise.

  • OLG Frankfurt, 08.02.2013 - 20 W 225/12

    Keine Gebühr nach § 92 I KostO für vorläufige Betreuung

    § 91 Satz 2 KostO wurde zwar durch das Gewaltschutzgesetz vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513) eingefügt, wobei der Gesetzgeber den Anwendungsbereich dieser Vorschrift aber gerade nicht auf diese Verfahren beschränkt hat.
  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot …

    Die Zeugin hatte, der vorstehenden Tatsachenschilderung entsprechende und mit den Wahrnehmungen der Zeugen P., Z. und F. in Teilen korrespondierende Angaben aber auch vor dem Familiengericht des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf gemacht, bei dem sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Schutzanordnung nach § 1 des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG, BGBl. 2001 I, S. 3513) gestellt hatte.
  • VG Hamburg, 10.02.2017 - 9 K 6154/14

    Gefahrenabwehrrechtliches Kontakt- und Näherungsverbot - Untersagung planmäßig …

    Rn. 49 Es wird deutlich, dass der Gesetzgeber ausschließlich Konstellationen vor Augen hatte, die denen des Gewaltschutzgesetzes (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen vom 11. Dezember 2001, BGBl. I S. 3513) bzw. der Nachstellung gemäß § 238 StGB gleichen, die betroffene Person und der Störer also entweder in engen sozialen Beziehungen stehen oder sich zumindest - wenn auch nicht unbedingt namentlich - kennen.
  • OLG Naumburg, 30.06.2004 - 14 WF 64/04

    Einstweilige Anordnung im Umgangsrechtsverfahren - keine Bindung deutscher …

    Diese dem Wortlaut und dem prozessökonomisch bestimmten Zweck der nur entsprechende Anwendung findenden Norm verpflichtete Gesetzesauslegung findet eine nachdrückliche Bestätigung in der Gesetzeshistorie und den nichts Gegenteiliges verlauten lassenden Gesetzesmaterialen zur gleichsam en passant mit Art. 4 Nr. 7 des so genannten Gewaltschutzgesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I, S. 3513, 3515) zum 1. Januar 2002 neu in die Zivilprozessordnung eingefügten Regelung des § 621 g ZPO.
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …

    Rn. 18 Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - (BVerfGE 105, 313) zur Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl I S. 3513) ausgeführt, dem Gesetzgeber sei es wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen.
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2010 - 9 U 536/09

    Verbleiben eines Ehegatten in einem Hausanwesen: Anspruch des weichenden …

    Rn. 19 Mit dieser Neuregelung des § 1361 b BGB hat der Gesetzgeber offensichtlich auf das bisherige Erfordernis einer Verpflichtung des die Vergütung fordernden Ehegatten zur Überlassung der Wohnung an den anderen Ehegatten als Tatbestandsmerkmal des Vergütungsanspruchs gemäß § 1361 b Abs. 2 BGB in der bis zum Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes vom 11. Dezember 2001, BGBl I, S. 3513, am 1. Januar 2002 geltenden Fassung verzichtet und einen freiwilligen Auszug eines Ehegatten aus der bisherigen Ehewohnung hierfür ausreichen lassen (…vgl. Palandt/ Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1361 b, Rz. 20, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner; …

    (1) Das ergibt sich allerdings nicht bereits aus § 31 Abs. 1 BVerfGG, weil das Bundesverfassungsgericht in dem bereits genannten Urteil vom 17. Juli 2002 (…a.a.O. S. 314) entschieden hat, dass das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl I S. 3513) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den …

    Rn. 18 Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - (BVerfGE 105, 313) zur Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl I S. 3513) ausgeführt, dem Gesetzgeber sei es wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen.
  • VG Stuttgart, 05.03.2009 - 5 K 756/09

    Bestimmtheitserfordernis einer Wohnungsverweisung mit Aufenthaltsverbot

  • AG Biedenkopf, 19.07.2002 - EA Nr. I 3 F 162/02
  • LSG Bayern, 05.08.2026 - L 15 VG 9/26

    Einstweiliger Rechtsschutz, Soziale Entschädigung, Psychische Gewalttat, …

  • OLG Frankfurt, 08.05.2002 - 1 UF 312/01

    Sorgerecht, Entziehung; Umgangsrecht, Ausschluß, Pflegekind, Traumatisierung

  • OLG Jena, 25.02.2008 - 11 Sa 1/08

    Zuständigkeit des Familiengerichts; Nutzungsentschädigung für Ehewohnung bei …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2006 - L 13 VG 7/05

    Anspruch auf Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als …

  • OLG Frankfurt, 27.10.2003 - 5 WF 82/03
  • OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 9 AR 3/06

    Ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts: Streit um …

  • OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03

    Kostenentscheidung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2002 - L 4 RA 47/01

    Rentenversicherung

  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 2 WF 371/03

    Zulässigkeit der Beschwerde im von Amts wegen eingeleiteten isolierten …

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 ZB 17.505

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen die Ablehnung eines Antrages auf Zulassung der …

  • OLG Celle, 21.11.2002 - 18 WF 53/02

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des Amtsgerichts; Notwendige …

  • VG Gießen, 01.02.2011 - 5 K 1336/09

    Familienzuschlag der Stufe 1 für in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende …

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 AR 7/05
  • OLG Köln, 27.11.2002 - 4 UF 242/02
  • VG Karlsruhe, 24.08.2004 - 6 K 2228/04

    Konkurrenzverhältnis der Regelungen des Gewaltschutzgesetzes zur allgemeinen …

  • VG Sigmaringen, 09.02.2004 - 9 K 188/04

    Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt

  • VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02

    Gewalt in der Ehe - Betretungsverbot für die Ehewohnung

  • VG Kassel, 07.10.2004 - 7 E 1454/03

    Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bei nichtehelicher …

  • AG Hamburg-Barmbek, 02.06.2003 - 816 C 162/03

    Gewaltschutz: Sachliche Zuständigkeit für einstweilige Anordnung nach …

  • OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 7 WF 2369/02

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …

  • VG Karlsruhe, 29.08.2003 - 11 K 2529/03

    Die Dauer des Platzverweises ist abhängig von der Dauer der Erreichbarkeit …

  • VG München, 09.05.2012 - M 7 S 12.2150
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