04.04.2001
Bundestag - Drucksache 14/5790
BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:AusschussfürWahlprüfung,ImmunitätundGeschäftsordnung
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2001 S. 1142 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 25.06.2001, Seite 1142
- Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz)
- vom 19.06.2001
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Untersuchungsausschussgesetz
Wird zitiert von ... (13)
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …
- Artikel 1 (Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes vom 19. Juni 2001 [BGBl. I S. 1142], geändert durch Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 [BGBl. I S. 718]).Rn. 11 • das Antragsrecht aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG und das Antragsrecht aus Art. 45a Abs. 2 Satz 2 GG in § 1 Abs. 1 sowie § 34 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG vom 19. Juni 2001 [BGBl I S. 1142], geändert durch Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 [BGBl I S. 718]) und.
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15
Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des …
Zudem sei die Antragstellerin zu 3. nach § 18 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG vom 19. Juni 2001 [BGBl I S. 1142], zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 [BGBl I S. 718]) parteifähig, denn sie bilde ein Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses. - BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren wegen …
Rn. 15 Gegen die Ablehnung ihrer Anträge vom 25. Juni 2014 erhoben die Antragsteller zu 3. als Viertel der Mitglieder des Ausschusses unter Berufung auf § 17 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG vom 19. Juni 2001 [BGBl I S. 1142], geändert durch Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 [BGBl I S. 718]) Widerspruch und beantragten am 21. Juli 2014 (ADrucks 180):.
- BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19
Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht; …
Rn. 54 Die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über die Vollständigkeit der vorgelegten Beweismittel ist in § 18 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1142), geändert durch Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) sowie in § 19 Abs. 1 Satz 4 UntAG BE vorgesehen. - VerfG Hamburg, 15.09.2015 - HVerfG 5/14
Norminterpretationsantrag zur Auslegung von Art 26 Abs 5 S 1 Verf HA - Vorrang …
Daher ist auch in die Abwägung einzubeziehen, ob die Beeinträchtigung der Rechte eines Betroffenen dadurch gemildert worden ist, dass z.B. seine Ausführungen in dem Abschlussbericht wiedergegeben wurden, wie dies § 32 Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) vom 19. Juni 2001 (BGBl. I. S. 1142) vorsieht, so dass für jedermann die durch den Betroffenen geltend gemachten Defizite des Untersuchungsverfahrens erkennbar sind. - VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20
Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1. …
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1142) wurde überwiegend die Auffassung vertreten, aus dem Verfassungsgebot der Effektivität parlamentarischer Untersuchungsverfahren folge, dass Untersuchungsausschüsse bei der Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich auch zur Abnahme des Eides als Mittel der Wahrheitsfindung befugt sind (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984, BVerfGE 67, 100 [131]; HessStGH…, Urteil vom 9. Dezember 1998 - P.St. 1297 - juris Rn. 32;… Wiefelspütz, ZRP 2002, 14 [15f.], ders., Das Untersuchungsausschussgesetz, 2003, S. 263 ff. m.w.N.; a.A. demgegenüber etwa Güther/Seiler, NStZ 1993, 305; Hamm, ZRP 2002, 11). - OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtsschutz gegen die Gewährung von …
Zwar hat der Bundesgesetzgeber mit Schaffung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG) vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1142) mit den dortigen §§ 18, 36 PUAG Regelungen geschaffen, die den Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG verdrängen (BVerfGE 124, 78;… Kissel/Mayer, a. a. O. Einleitung Rn. 181;… Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 23 EGGVG Rn. 51). - OVG Hamburg, 03.02.2010 - 5 Bs 16/10
"HSH Nordbank"-Untersuchungsausschuss kann Betroffenen von öffentlichen …
Dies ist etwa in § 32 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) v. 19.6.2001 (BGBl I, S. 1142 mit späteren Änderungen) der Fall. - OVG Hamburg, 15.04.2021 - 5 Bs 89/21
Eilantrag gegen den PUA "Cum-Ex Steuergeldaffäre" wegen unterbliebener …
Dies ist etwa in § 32 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) v. 19.6.2001 (BGBl I, S. 1142 mit späteren Änderungen) der Fall. - VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2678/98
Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an …
Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1142) bleibt daher außer Betracht. - VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2495/98
Rechtmäßigkeit eines Beschlusses eines Untersuchungsausschusses des Deutschen …
- VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2676/98
Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen …
- VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2677/98
Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an …
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