18.05.2012
Bundestag - Drucksache 17/9695
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2013 S. 1497 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 13.06.2013, Seite 1497
- Sechsundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (46. StrÄndG)
- vom 10.06.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
- bundestag.de
... Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)
- 01.06.2012 BT Regierung will Kronzeugen-Regelung einschränken
- 15.11.2012 BT Ja zu Änderungen an der Kronzeugenregelung
- 12.12.2012 BT Experten begrüßen Änderungsvorschläge bei Kronzeugenregelung
- 07.03.2013 BT Kronzeugenregelung in Strafverfahren (in: Debatten im Bundestag vom 13. bis 15. März)
- 14.03.2013 BT Kronzeugenregelung im Strafrecht wird eingeschränkt (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 14. und 15. März)
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff; …
(1) Diese von der Rechtsprechung (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, aaO) seit jeher geforderte und seit dem 1. August 2013 auch von § 31 BtMG in der Fassung des 46. Strafrechtsänderungsgesetzes - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe - vom 10. Juni 2013 (BGBl. I S. 1497) ausdrücklich vorgesehene Einschränkung soll sicherstellen, dass die Privilegierung des "Kronzeugen" mit dem Grundsatz schuldangemessenen Strafens (§ 46 StGB) dadurch in einem nachvollziehbaren Einklang steht, dass der Bezug zwischen der offenbarten Tat und der Tat des "Kronzeugen" geeignet ist, zumindest mittelbar das Maß des Vorwurfs zu reduzieren, der dem "Kronzeugen" für dessen eigene Tat zu machen ist (vgl. dazu die Begründung zur Beschränkung von § 46b StGB, BT-Drucks. 17/9695 S. 6). - BGH, 17.06.2026 - 5 StR 538/25
Aufklärungshilfe: Offenbarung der Tat eines Toten, Keine "reale …
Rn. 13 Im Gesetzestext hat dies Ausdruck gefunden in Form der gegenüber § 49 Abs. 1 StGB deutlich reduzierten Milderungsmöglichkeit für Fälle einer ausschließlich angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe (§ 46b Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz StGB) und in dem 2013 ins Gesetz eingefügtem Erfordernis eines Zusammenhangs zwischen der vom Aufklärungshelfer begangenen und der aufgedeckten oder verhinderten Tat (BGBl. 2013 I S. 1497). - BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14
Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung …
- BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14
Rechtsfehlerhafte täterbelastende Anwendung der Neuregelung der …
a) Allerdings weist der Generalbundesanwalt mit Recht darauf hin, dass die Verfahrensweise des Landgerichts in Einklang steht mit § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB in der Fassung des am 1. August 2013 in Kraft getretenen 46. StrÄndG vom 10. Juni 2013 (BGBl. I S. 1497). - BGH, 21.07.2020 - 3 StR 141/20
Aufklärungshilfe (Zusammenhang zwischen aufgeklärter und abgeurteilter Tat)
Zwar verlangt § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB in der seit 1. August 2013 geltenden Fassung des 46. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 10. Juni 2013 (BGBl. I S. 1497), dass die aufgedeckte Tat mit der abgeurteilten im Zusammenhang stehen muss. - BGH, 17.09.2013 - 3 StR 209/13
Verminderung der Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit bei …
- BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13
Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; vertypte …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Gesetzgeber mit der am 1. August 2013 in Kraft getretenen Neufassung des § 31 Satz 1 BtMG durch das 46. Strafrechtsänderungsgesetz vom 10. Juni 2013 (BGBl. I S. 1497) Rechnung getragen hat (vgl. BTDrucks. 17/9695 S. 9), scheitert die Anwendung des § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG indessen nicht daran, dass die aufgedeckten Taten als rechtlich selbständig zu bewerten sind, sofern sie nur mit der strafbaren Beteiligung des Angeklagten an der Handelstätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 3 mwN;… eingehend Weber, BtMG, 4. Aufl., § 31 Rn. 40 ff.: "autonomer Begriff der Tat").
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