14.02.2017

Bundestag - Drucksache 18/11161

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 1226   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16804
BGBl. I 2017 S. 1226 (https://dejure.org/2017,16804)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 29.05.2017, Seite 1226
  • Zweiundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
  • vom 23.05.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften

Meldungen (3)

  • lawblog.de

    Menschen erster Klasse, Menschen zweiter Klasse

  • taz.de

    Neuer § 114 StGB: Sonderschutz für Polizisten geplant [08.02.2017]

  • taz.de

    Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten: Bei Schubsen Knast [27.04.2017]

Literatur (9)

  • zeit.de

    Der Polizist als Opfer (VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; ZEIT ONLINE, 31.01.2017)

  • kripoz.de

    Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften durch das Strafrecht? (Prof. Dr. Mark A. Zöller; KriPoZ 2017, 143-150)

  • kripoz.de

    Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte: Strafschärfung als Kriminalpolitik (Prof. Dr. Cornelius Prittwitz; KriPoZ 1/2018)

  • zis-online.com PDF

    Einordnung des neuen § 114 StGB im bisherigen System der "Widerstandstaten" (RA Dr. Dominik König und StA Dr. Sebastian Thilo Müller; ZIS 2018, 96-102)

  • zis-online.com PDF

    Behinderung von hilfeleistenden Personen, § 323c Abs. 2 StGB (Dr. Tamina Preuß; ZIS 2019, 345-353)

  • beck-blog

    Zum geplanten § 114 StGB "Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte" [20.02.2017]

  • beck-blog

    Schon wieder? - Justizminister Maas will § 113 StGB erneut verschärfen. Gibt es dafür einen vernünftigen Grund? [30.11.2016]

  • stv-online.de PDF

    Polizeibeamte schützenswerter als Bürger

  • kripoz.de

    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (Prof. Dr. Robert Esser; KriPoZ 3/2017)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 16.02.2017   BT   Schutz von Polizei und Rettungskräften
  • 28.02.2017   BR   Schutz für Rettungskräfte - Härte Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte
  • 20.03.2017   BT   Mehr Schutz für Polizisten und Retter
  • 20.03.2017   BT   Anhörung zum Schutz von Sicherheits- und Rettungskräften
  • 23.03.2017   BT   Disput um Schutzgesetz für Einsatzkräfte
  • 18.04.2017   BT   Mehr Schutz für Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte
  • 12.05.2017   BR   Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten - Bundesrat billigt verstärkten Schutz für Rettungskräfte
  • 12.05.2017   BR   Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten - Bundesrat billigt verstärkten Schutz für Rettungskräfte
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte

    (1) Mit dem 52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften - vom 23. Mai 2017 (BGBl. I, S. 1226) hat der Gesetzgeber die Begehungsweise des tätlichen Angriffs aus § 113 Abs. 1 StGB herausgelöst und in § 114 StGB als selbständigen Straftatbestand mit erhöhtem Strafrahmen ausgestaltet.
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19

    Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (tätlicher Angriff: Definition)

    An diesem Begriffsverständnis hat sich durch die Einfügung der Vorschrift des § 114 StGB durch das Zweiundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 23. Mai 2017 (BGBl. I 2017, 1226) nichts geändert.
  • VG München, 25.03.2020 - M 11 S 19.33111

    Angriff auf Vollstreckungsbeamte ist keine Katalogtat iSd § 60 Abs. 8 S. 3

    Hierzu hat der Gesetzgeber § 114 StGB durch das 52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs (Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften) vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1226) neu gefasst.
  • BGH, 26.03.2019 - 4 StR 381/18

    Täterschaft (Mittäterschaft: Voraussetzungen); Landfriedensbruch (alte Fassung:

    aa) Nach dem hier anzuwendenden § 125a Satz 2 Nr. 2 2. Alternative StGB aF ist es - worauf es nach der Neufassung der Vorschrift ebenso wie bei § 113 Abs. 2 StGB nun nicht mehr ankommt (vgl. BTDrucks. 18/11161, S. 9 und 10) - erforderlich, dass der Täter die Absicht hatte, das mitgeführte gefährliche Werkzeug bei der Tat zu verwenden, wobei ein zumindest mittelbarer Einsatz gegen eine Person ins Auge gefasst worden sein muss (vgl. BayObLG, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 1 St 95/86, BayObLGSt 1986, 103, 104 f. (zur "anderen Waffe'); Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 125a Rn. 9; Krauss in LK-StGB, 11. Aufl., § 125a Rn. 17; Ostendorf in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 125a Rn. 9; Dölling, JR 1987, 467, 468; Schäfer in MünchKomm.z.StGB, 3. Aufl., § 125a Rn. 38 mwN).
  • VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen

    Vorliegend ist das Bundesjagdgesetz in der durch Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 23.05.2017 geänderten Fassung der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (folgend: BJagdG) maßgebend.(Vgl. BGBl. 1976 I S. 2849 sowie BGBl. 2017 I S. 1226.).
  • BGH, 09.08.2023 - 6 StR 182/23

    Besonders schwere räuberische Erpressung; Tätlicher Angriff auf

    Eine einschränkende Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs nach dessen Erheblichkeit war mit der Neufassung des § 114 StGB durch das Gesetz vom 23. Mai 2017 (BGBl. 2017 I 1226) trotz der erhöhten Strafandrohung dieser Vorschrift gegenüber der des § 113 Abs. 1 StGB gerade nicht verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 5 StR 157/20 -, NJW 2020, 2347 f.; MüKoStGB/Bosch, 4. Aufl., § 114 Rdnr. 6).".
  • OLG Dresden, 02.09.2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22

    Zur Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs.

    Anders als das Landgericht annahm, war mit der Neufassung des § 114 StGB durch Gesetz vom 23. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1226) trotz der erhöhten Strafandrohung dieser Vorschrift gegenüber der des § 113 Abs. 1 StGB keine einschränkende Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs verbunden.
  • VGH Bayern, 18.10.2022 - 24 B 20.2994

    Ungültigkeitserklärung und Einziehung eines Jagdscheines

    vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1226) - BJagdG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Waffengesetz i. d. F. der Bek.
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2021 - 2 Rv 35 Ss 593/21

    Zur rechtlichen Einordnung des Zufahrens mit einem PKW auf einen

    Vor der Überarbeitung durch das 52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften vom 23.5.2017 (BGBl. I 2017 S. 1226), mit dem der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte aus § 113 StGB herausgelöst und unter Anhebung des Strafrahmens in § 114 StGB als eigenständiger Tatbestand ausformuliert wurde, wurden als tätliche Angriffe bereits niederschwellige unmittelbar auf den Körper zielende feindselige Einwirkungen ohne Rücksicht auf ihren Erfolg angesehen (Nachweise bei MK-Bosch, StGB, 4. Aufl., § 114 Rn. 6).
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