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Gesetzgebung
   BGBl. I 1969 S. 1582   

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https://dejure.org/1969,5464
BGBl. I 1969 S. 1582 (https://dejure.org/1969,5464)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 93, ausgegeben am 10.09.1969, Seite 1582
  • Gesetz zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen
  • vom 08.09.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Revision Ablehnungsgesuch

    Hieran habe sich auch durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen vom 8. September 1969 (BGBl. I S. 1582) nichts geändert.

    Hieran hat das Gesetz zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen vom 8. September 1969 (BGBl. I S. 1582), durch das § 304 Abs. 4 StPO neu gefaßt worden ist, nichts geändert.

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …

    Die Anknüpfung an den Beginn der Hauptverhandlung ist sachgemäß und auch sonst bei der Änderung strafverfahrensrechtlicher Vorschriften üblich (vgl. § 118 Abs. 3 des Jugendgerichtsgesetzes vom 4. August 1953 (BGBl. I S. 751); Art. 11 Abs. 1 Satz 2 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 11. Juni 1957 (BGBl. I S. 597); Art. 14 Abs. 7 des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19. Dezember 1964 (BGBl. I S. 1067); Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen vom 8. September 1969 (BGBl. I S. 1582)).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde …

    Diese Vorschrift ist durch das Gesetz zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutzstrafsachen vom 8. September 1969 (BGBl I 1582) neu gefaßt worden.
  • BGH, 02.05.1983 - 3 ARs 4/83

    Reichstagsbrand

    Das Ergebnis ist sachgerecht und folgt - jedenfalls bei sinngemäßer Anwendung - aus Artikel 8 III Nr. 88 des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (VereinhG) vom 12. September 1950 (BGBl S. 455) und aus Artikel 5 Abs. 6 Satz 2 des Gesetzes zur Allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszugs in Staatsschutz-Strafsachen vom 8. September 1969 (BGBl I 1582).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Für § 310 StPO sei schon vor der Änderung des § 304 StPO durch das Gesetz zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen vom 8. September 1969 (BGBl. I S. 1582) anerkannt gewesen, daß mit "Verhaftung" nur die Verhängung von Untersuchungshaft, nicht aber die Verhängung von Erzwingungshaft gemeint sei.
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem …

    Die Sache ist vom Bundesgerichtshof noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen vom 8. September 1969 (BGBl I 1582) gemäß dem damaligen § 134a Abs. 3 GVG dem Oberlandesgericht Köln überwiesen worden.
  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des …

    § 304 Abs. 4 StPO ist mit dem Gesetz zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen vom 8. September 1969 (BGBl. I, S. 1582) eingeführt worden.
  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde - …

    Wenn § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 StPO nur den Widerruf der Strafaussetzung, also - anders als bei der Aussetzung einer Reststrafe (§ 57 StGB) - nicht deren Bewilligung und Versagung für anfechtbar erklärt, so beruht dies ersichtlich darauf, daß Entscheidungen der Oberlandesgerichte nach § 56 StGB in der Regel im Urteil ergehen und damit nach Einführung des zweiten Rechtszugs in Staatsschutz-Strafsachen durch das Gesetz vom 8. September 1969 (BGBl I 1582) mit der Revision angegriffen werden können.
  • BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiete des Strafrechts …

    Diese Zuständigkeit ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen vom 8. September 1969 (BGBl I 1582) auf die nach § 120 GVG zuständigen Oberlandesgerichte übergegangen.
  • BGH, 09.12.1975 - StB 28/75

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher …

    Das Gesetz zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen vom 8. September 1969 (BGBl. I S. 1582) hat gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der dafür zuständigen Oberlandesgerichte das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof eingeführt.
  • BGH, 14.10.1976 - KRB 1/76

    Zulässigkeit der Verteidigung mehrerer Betroffener durch einen gemeinschaftlichen …

  • BGH, 23.02.1981 - 1 BJs 206/80

    Beschwerde - Zulässigkeit - Ermittlungsrichter - Erzwingungshaft

  • OLG Jena, 11.04.2025 - 1 St 2 BJs 153/23

    Errichtung von Spezialsenaten für sogenannte Staatsschutzverfahren

  • BGH, 16.08.1978 - 3 ARs 10/78

    Anforderungen an eine sofortige Beschwerde - Übertragung der …

  • BGH, 13.08.1970 - 1 StR 178/70

    Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft nach Freispruch - …

  • OLG Karlsruhe, 27.10.1983 - 4 VAs 65/83
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