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27.04.2020

Bundestag - Drucksache 19/18791

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustizundfürVerbraucherschutz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 2187   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31584
BGBl. I 2020 S. 2187 (https://dejure.org/2020,31584)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 22.10.2020, Seite 2187
  • Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG)
  • vom 16.10.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG)

Meldungen (2)

  • anwalt.de

    WEG-Reform ab 01. Dezember 2020

  • tagesspiegel.de

    Was sich mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz ändern würde [02.10.2019]

 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen …

    Denn die für die Bestellung des Verwalters und den Abschluss des Vertrags mit ihm erforderliche Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Januar 2019 - V ZR 324/17, ZfIR 2019, 681 Rn. 8 und für Beschlüsse ab dem 1. Dezember 2020: § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1 WEG in der seitdem geltenden Fassung des Gesetzes vom 16. Oktober 2020, BGBl. I S. 2187 - fortan WEG nF).
  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von …

    Rn. 25 aa) Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I 2020 S. 2187), das gemäß Art. 18 Satz 1 WEMoG am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, ist die Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft in § 9a Abs. 2 WEG neu geregelt worden.
  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines …

    Rn. 6 2. Allerdings ist nach Erlass des Berufungsurteils die Ausübungsbefugnis durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I 2020, S. 2187), das gemäß Art. 18 Satz 1 WEMoG am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, in § 9a Abs. 2 WEG neu geregelt worden.
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