Gesetzgebung
| BGBl. I 1971 S. 1977 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 128, ausgegeben am 18.12.1971, Seite 1977
- Elftes Strafrechtsänderungsgesetz
- vom 16.12.1971
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 01.12.2015 - 4 StR 390/15
Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (Möglichkeit der tätigen Reue: …
(c) § 316c StGB ist dann in der vom Sonderausschuss für die Strafrechtsreform vorgeschlagenen Fassung in Kraft getreten (Elftes Strafrechtsänderungsgesetz vom 16. Dezember 1971, BGBl. I S. 1977). - BGH, 24.08.1972 - 4 StR 306/72
Die Voraussetzungen der Beihilfe - Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme …
Das Urteil läßt nicht erkennen, ob das Landgericht die zur Zeit der Urteilsfindung bereits in Kraft getretene Änderung der Strafdrohung berücksichtigt hat, die im § 316 a StGB durch das 11. StrÄG vom 16. Dezember 1971 - BGBl I 1977 - vorgenommen worden ist. - BGH, 30.05.1972 - 4 StR 200/72
Berücksichtigung der Änderung einer gesetzlichen Strafdrohung in der …
- BGH, 16.01.1974 - 2 StR 502/73
Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub - Verabredung mit anderen zur …
Nach Erlaß des Urteils ist das 11. Strafrechtsänderungsgesetz (BGBl. I 1971 S. 1977) in Kraft getreten, durch das die Strafdrohung in § 316 a Abs. 1 StGB geändert wurde. - BGH, 03.01.1973 - 4 StR 616/72
Anforderungen an die Strafzumessung
Dem Urteil läßt sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen, ob die Strafkammer die Änderung der Strafdrohung des § 316 a StGB durch das 11. Strafrechtsänderungsgesetz vom 16. Dezember 1971 - BGBl I 1977 - berücksichtigt hat. - BGH, 27.04.1972 - 4 StR 137/72
Strafbarkeit wegen eines mit zwei Mittätern begangenen Autostraßenraubes - …
Durch Art. 1 Nr. 2 des Elften Strafrechtsänderungsgesetzes vom 16. Dezember 1971 (BGBl. I S. 1977) ist die Strafdrohung des § 316 a StGB geändert worden.
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