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Gesetzgebung
   BGBl. I 2023 Nr. 272   

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BGBl. I 2023 Nr. 272 (https://dejure.org/2023,26996)
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  • BGBl. I 2023 Nr. 272
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz ...
  • vom 08.10.2023

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 10.07.2025 - III ZR 59/24

    Unterlassungsklage gegen ein Telekommunikationsunternehmen betreffend die …

    Rn. 17 Anders als die Revision meint, hat sich daran durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG) vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 272) nichts geändert.
  • BGH, 03.06.2025 - XI ZR 45/24

    Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten

    Rn. 107 Auch das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Musterfeststellungsklage mit dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz - VDuG) vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272, S. 2) erlaubt keinen anderen Schluss.
  • BGH, 14.10.2025 - VI ZR 431/24

    Zulässigkeit der Übermittlung sogenannter Positivdaten an SCHUFA

    Rn. 26 Ob die Klagebefugnis und Aktivlegitimation auch schon bei Klageerhebung im Jahr 2022, also vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 2 Abs. 2 Nr. 13 UKlaG durch Gesetz vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272) am 13. Oktober 2023 bestand, kann dahinstehen, weil die Neuregelung bereits während des Verfahrens vor dem Landgericht in Kraft getreten ist.
  • BGH, 11.09.2024 - I ZR 168/23

    Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch umfasst nicht die Rückzahlung zu …

    Zudem sieht § 15 Abs. 2 des Gesetzes zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz - VDuG) vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 272) im Rahmen der neu geschaffenen Abhilfeklage (§ 14 VDuG) nunmehr vor, dass einer klageberechtigten Stelle ermöglicht wird, die Verurteilung eines Unternehmens zur Leistung an Verbraucher zu beantragen, die nur anhand ihrer gleichartigen Ansprüche konkretisiert sind.
  • BGH, 04.06.2024 - VIII ZB 40/23

    Vorliegen einer die Aussetzung des Verfahrens rechtfertigenden Vorgreiflichkeit …

    Dementsprechend hat auch der Gesetzgeber mit § 148 Abs. 2, 3 ZPO, § 8 KapMuG und § 93a VwGO eigens spezialgesetzliche Grundlagen für eine von § 148 Abs. 1 ZPO beziehungsweise der parallelen Vorschrift des § 94 VwGO an sich nicht mehr gedeckte Aussetzung von Musterverfahren geschaffen (…vgl. BT-Drucks. 11/7030, S. 28; 15/5091, S. 14; 20/6520, S. 105).
  • BayObLG, 19.07.2024 - 102 VKl 1/24

    Keine Aussetzung einer Abhilfeklage nach dem VDuG wegen anhängiger …

    Zur Begründung dieser am 13. Oktober 2023 in Kraft getretenen Änderung (vgl. Art. 31 Abs. 1 des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes vom 8. Oktober 2023, BGBl. I Nr. 272) heißt es in der von der Beklagten in Bezug genommenen Passage: "[…] Künftig sollen die Oberlandesgerichte für die Klagen ausschließlich zuständig sein, um die Verfahren zu beschleunigen.
  • KG, 30.04.2026 - 20 VKl 1/25

    Datenschutzrechtliche Verbandsklage der niederländischen Stiftung SOMI gegen …

    In der Bundestagsdrucksache 20/7631 heiße es dazu auf Seite 109: "Einzelne Unterschiede zwischen den von einer Abhilfeklage betroffenen Ansprüchen sollen deren Durchsetzung in einem einheitlichen Verfahren nicht entgegenstehen, solange eine effektive Prozessführung gewahrt und die Bündelung daher prozessökonomisch sinnvoll bleibt.
  • BayObLG, 17.07.2026 - 102 VKl 1/24

    Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video

    Rn. 23 a) Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz ist als Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der RL 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG) vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 272) erlassen worden und dient dementsprechend der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 (im Folgenden: Verbandsklagenrichtlinie) vom 25. November 2020 (ABl. L 409 v. 4. Dezember 2020 S. 1).
  • VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23

    Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen …

    Rn. 72 6.) Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 2 Gerichtskostengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung v. 27.02.2014 [BGBl. I S. 154], zuletzt geändert durch Art. 29 des Gesetzes v. 08.10.2023 [BGBl. 2023 I Nr. 272] - GKG) unter Berücksichtigung der Ziffer 50.2 des Streitwertkataloges 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • BGH, 08.10.2025 - XII ZR 28/25

    Wie ist der Streitwert bei einem UKlaG-Verfahren zu ermitteln?

    Rn. 16 c) Schließlich gebieten auch die am 13. Oktober 2023 in Kraft getretenen Rechtsänderungen durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 8. Oktober 2023, BGBl. I Nr. 272 - VRUG) keine abweichende Beurteilung.
  • OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24

    Zuständigkeit für eine Klage zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe; Angaben …

  • OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts; UKlaG ; Vertragsstrafe

  • BVerwG, 26.10.2023 - 7 A 2.23

    Besitzeinweisung für den Bau und Betrieb einer Energietransportleitung nach dem …

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.04.2024 - 19 O 4187/23

    Unzulässige gesundheitsbezogene Angabe für eine Bonbonspezialität

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22

    Generalanwältin Medina: Die Transparenz von Mindestzinssatzklauseln in …

  • VG Schleswig, 04.12.2023 - 7 B 53/23

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Rinder; nachträgliche Anordnung der …

  • LG Düsseldorf, 17.01.2024 - 12 O 27/23
  • LG Itzehoe, 08.10.2024 - 5 O 14/24

    Zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch einen qualifizierten …

  • LG Düsseldorf, 21.02.2022 - 12 O 27/23
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