Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
| Abschnitt 1 - Musterverfahrensantrag; Vorlageverfahren (§§ 1 - 8) |
(1) 1Nach der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses im Klageregister setzt das Prozessgericht von Amts wegen alle bereits anhängigen oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsziele im Musterverfahren noch anhängig werdenden Verfahren aus, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt. 2Das gilt unabhängig davon, ob in dem Verfahren ein Musterverfahrensantrag gestellt wurde. 3Die Parteien sind anzuhören, es sei denn, dass sie darauf verzichtet haben.
(2) Der Kläger kann die Klage innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Aussetzungsbeschlusses ohne Einwilligung des Beklagten zurücknehmen, auch wenn bereits zur Hauptsache mündlich verhandelt wurde.
(3) Mit dem Aussetzungsbeschluss unterrichtet das Prozessgericht die Kläger darüber,
| 1. | dass die anteiligen Kosten des Musterverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits gehören und | |
| 2. | dass Nummer 1 nicht gilt, wenn die Klage innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Aussetzungsbeschlusses im Ausgangsverfahren zurückgenommen wird (§ 24 Absatz 2). |
(4) Das Prozessgericht hat das Oberlandesgericht, welches das Musterverfahren führt, unverzüglich über die Aussetzung zu unterrichten, wobei die Höhe des Anspruchs, soweit er von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen ist, anzugeben ist.
antrag § 3Zulässigkeit des Musterverfahrens-
antrags § 4Klageregister; Verordnungs-
ermächtigung § 5Unterbrechung des Verfahrens § 6Vorlage an das Oberlandesgericht; Verordnungs-
ermächtigung § 7Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses § 8Aussetzung
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Rechtsprechung zu § 8 KapMuG
367 Entscheidungen zu § 8 KapMuG in unserer Datenbank:
- BGH, 21.07.2026 - II ZB 21/22
Kapitalanleger-Musterverfahren zum Versuch der Übernahme von Volkswagen durch ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.06.2023 - II ZB 21/22
Schadenersatzbegehren aus Transaktionen mit Aktien wegen fehlerhafter ...
- OLG Celle, 05.12.2016 - 13 Kap 1/16
OLG Celle bestimmt Musterkläger im Verfahren gegen Porsche und VW
- OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
Anspruch eines Klägers im Musterverfahren auf Löschung der im Klageregister ...
- BGH, 27.06.2023 - II ZB 21/22
- BGH, 25.07.2023 - XI ZB 11/21
Voraussetzungen einer Aussetzung nach § 8 Abs. 1 S. 1 KapMuG
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 24.03.2021 - 309 O 57/19
Aussetzung des Verfahrens infolge eines Vorlagebeschlusses
- LG Hamburg, 24.03.2021 - 309 O 57/19
- BGH, 04.05.2021 - II ZB 30/20
Aussetzen des Verfahrens nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele bzgl. ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18
Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener ...
- OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18
- BGH, 06.11.2024 - III ZB 107/22
Rechtsbeschwerde gegen Aussetzungsbeschluss nach dem ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 13.05.2024 - 101 Kap 1/22
Wirecard-KapMuG-Verfahren
- BayObLG, 13.05.2024 - 101 Kap 1/22
Querverweise
Auf § 8 KapMuG verweisen folgende Vorschriften:
- Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
- Musterverfahrensantrag; Vorlageverfahren
- § 7 (Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses)
- Durchführung des Musterverfahrens
- § 9 (Beteiligte des Musterverfahrens)