Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
| Abschnitt 3 - Wirkung des Musterentscheids und des Vergleichs; Kosten (§§ 22 - 28) |
(1) 1Der Musterentscheid bindet die Prozessgerichte in allen nach § 8 Absatz 1 ausgesetzten Verfahren. 2Unbeschadet des Absatzes 3 wirkt der Musterentscheid für und gegen alle Beteiligten des Musterverfahrens unabhängig davon, ob der Beteiligte alle im Musterverfahren festgestellten Tatsachen selbst ausdrücklich geltend gemacht hat. 3Dies gilt auch dann, wenn der Musterkläger oder der Beigeladene seine Klage im Ausgangsverfahren nach Ablauf der in § 24 Absatz 2 genannten Frist zurückgenommen hat.
(2) Der Beschluss ist der Rechtskraft insoweit fähig, als über die Feststellungsziele des Musterverfahrens entschieden ist.
(3) Nach rechtskräftigem Abschluss des Musterverfahrens werden die Beigeladenen in ihrem jeweiligen Rechtsstreit mit der Behauptung, dass der Musterkläger das Musterverfahren mangelhaft geführt habe, gegenüber den Musterbeklagten nur insoweit gehört,
(4) Mit der Einreichung des rechtskräftigen Musterentscheids durch einen Beteiligten des Musterverfahrens wird das Ausgangsverfahren wieder aufgenommen.
(5) Der Musterentscheid wirkt auch für und gegen die Beteiligten, die dem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beigetreten sind.
voraussetzungen an das Oberlandesgericht § 26Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerde-
verfahren § 27Übergangsvorschrift § 28Außerkrafttreten
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Rechtsprechung zu § 22 KapMuG
72 Entscheidungen zu § 22 KapMuG in unserer Datenbank:
- BGH, 21.07.2026 - II ZB 21/22
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- BGH, 27.06.2023 - II ZB 21/22
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- OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16
Beabsichtigte VW-Übernahme: Anleger bekommen nach Porsche-Rückzieher keine ...
- BGH, 27.06.2023 - II ZB 21/22
- BayObLG, 28.02.2025 - 101 Kap 1/22
Teil-Musterentscheid im Wirecard-KapMuG-Verfahren
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 13.05.2024 - 101 Kap 1/22
Wirecard-KapMuG-Verfahren
- BayObLG, 19.12.2025 - 101 Kap 1/22
Musterkläger, Abberufung, Prozessführung, Rechtsbeschwerde, Verfahrensstrategie, ...
- OLG München, 06.05.2022 - 8 U 5530/21
Vorlage- und Aussetzungsvoraussetzungen im Kapitalanlegermusterverfahren
- OLG München, 18.05.2022 - 3 U 1342/22
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- OLG München, 18.05.2022 - 3 U 8421/21
Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines Vorlagebeschlusses in Parallelverfahren
- OLG München, 04.07.2022 - 8 U 2069/22
Kapitalanleger-Musterverfahren, Bestätigungsvermerk, Vorlagebeschluß, ...
- BayObLG, 13.05.2024 - 101 Kap 1/22