Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
| Abschnitt 2 - Durchführung des Musterverfahrens (§§ 9 - 21) |
(1) 1Legt der Musterkläger Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid ein, so führt er das Musterverfahren als Musterrechtsbeschwerdeführer in der Rechtsbeschwerdeinstanz fort. 2Das Rechtsbeschwerdegericht bestimmt nach billigem Ermessen durch Beschluss den Musterrechtsbeschwerdegegner aus den Musterbeklagten. 3§ 574 Absatz 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung ist auf die übrigen Musterbeklagten entsprechend anzuwenden.
(2) Legt nicht der Musterkläger, sondern einer oder mehrere der Beigeladenen Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid ein, wird derjenige Beigeladene, welcher als erster das Rechtsmittel eingelegt hat, vom Rechtsbeschwerdegericht zum Musterrechtsbeschwerdeführer bestimmt.
(3) 1Legt einer oder mehrere der Musterbeklagten Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid ein, wird derjenige Musterbeklagte, welcher als erster das Rechtsmittel eingelegt hat, vom Rechtsbeschwerdegericht zum Musterrechtsbeschwerdeführer bestimmt. 2Musterrechtsbeschwerdegegner ist der Musterkläger. 3§ 574 Absatz 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung ist auf die Beigeladenen entsprechend anzuwenden.
(4) Nimmt der Musterrechtsbeschwerdeführer seine Rechtsbeschwerde zurück, bestimmt das Rechtsbeschwerdegericht entsprechend § 13 Absatz 1 einen neuen Musterrechtsbeschwerdeführer aus dem Kreis der Beteiligten, die dem Rechtsbeschwerdeverfahren auf der Seite des Musterrechtsbeschwerdeführers beigetreten sind, es sei denn, diese verzichten ebenfalls auf die Fortführung der Rechtsbeschwerde.
ermächtigung § 12Vorbereitung des Termins; Schriftsätze § 13Wirkung von Rücknahmen; Verfahrensbeendigung § 14Rechtsstellung der Beigeladenen § 15Erweiterung des Musterverfahrens § 16Musterentscheid § 17Vergleichsvorschlag § 18Genehmigung des Vergleichs § 19Bekanntmachung des Vergleichs; Austritt § 20Rechtsbeschwerde § 21Musterrechtsbeschwerde-
führer
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Rechtsprechung zu § 21 KapMuG
83 Entscheidungen zu § 21 KapMuG in unserer Datenbank:
- BGH, 23.11.2021 - XI ZB 23/20
Bestimmung eines neuen Musterrechtsbeschwerdeführers durch das ...
- BGH, 27.06.2023 - II ZB 21/22
Schadenersatzbegehren aus Transaktionen mit Aktien wegen fehlerhafter ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 01.02.2023 - II ZB 21/22
Bestellung der Musterrechtsbeschwerdegegnerin
- BGH, 01.02.2023 - II ZB 21/22
- BGH, 27.02.2024 - II ZB 14/22
MPC Global Opportunity Private Placement GmbH & Co. KG: Rechtsbeschwerde gegen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.10.2022 - II ZB 14/22
Bestimmung der Musterrechtsbeschwerdeführerin und Musterrechtsbeschwerdegegnerin
- BGH, 22.09.2023 - II ZB 14/22
Ausscheiden der Musterklägerin durch den Abschluss eines Vergleichs in dem sie ...
- BGH, 10.10.2022 - II ZB 14/22
- BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14
BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 01.12.2015 - XI ZB 13/14
Kapitalanlegermusterverfahren: Mitteilungspflicht des Rechtsbeschwerdegerichts ...
- BGH, 01.12.2015 - XI ZB 13/14
- BGH, 12.10.2021 - XI ZB 26/19
Hat das Oberlandesgericht in einem Musterverfahren nach dem ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.01.2021 - XI ZB 26/19
Bestimmung der Musterrechtsbeschwerdeführerin und Musterrechtsbeschwerdegegnerin ...
- BGH, 12.01.2021 - XI ZB 26/19