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13.03.2013

Bundestag - Drucksache 17/12735

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 1805   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68872
BGBl. I 2013 S. 1805 (https://dejure.org/2013,68872)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 29.06.2013, Seite 1805
  • Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
  • vom 26.06.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 28.06.2011   BT   Minderjährigen Opfern sexueller Gewalt Mehrfachvernehmungen ersparen
  • 05.10.2011   BT   Schutz von Missbrauchsopfern stößt auf Zustimmung
  • 25.10.2011   BT   Anhörung zum sexuellem Missbrauch
  • 07.03.2013   BT   Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (in: Debatten im Bundestag vom 13. bis 15. März)
  • 14.03.2013   BT   Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 14. und 15. März)
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 605/18

    Absolute Revisionsgründe (Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung: …

    Nach der durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I, 1805) in das Gerichtsverfassungsgesetz eingefügten Vorschrift des § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG ist in Verfahren, die eine Katalogtat des § 171b Abs. 2 GVG zum Gegenstand haben, die Öffentlichkeit für die Schlussvorträge auszuschließen, wenn die Verhandlung unter den Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 oder 2 GVG oder des § 172 Nr. 4 GVG ganz oder zum Teil nicht öffentlich stattgefunden hat.
  • BGH, 05.04.2016 - VI ZR 283/15

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung: …

    Rn. 23 (1) Bedenken hinsichtlich einer Regelungslücke bestehen, weil der Gesetzgeber im Anschluss an die Beratungen des von der Bundesregierung eingesetzten Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" (vgl. dessen Abschlussbericht vom 30. November 2011, BT-Drucks. 17/8117) mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) "noch vereinzelte Schutzlücken" zu schließen beabsichtigte (…vgl. BT-Drucks. 17/6261, S. 8, auch S. 1), ohne dabei § 302 Nr. 1 InsO einzuschränken.
  • BGH, 07.10.2020 - 2 StR 454/19

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein: …

    Dieser Ruhenstatbestand ist sodann durch Art. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805, 1807) mit Wirkung vom 30. Juni 2013 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ausgedehnt worden.
  • BGH, 03.05.2017 - 3 StR 556/16

    Verjährungsbeginn beim Missbrauch von Schutzbefohlenen (keine rückwirkende …

    Dass § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) ein Ruhen der Frist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und in der Fassung vom 21. Januar 2015 (BGBl. I S. 10) sogar bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers vorsieht, ändert hieran nichts.
  • BGH, 12.11.2015 - 2 StR 311/15

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge (Beruhen; …

    Es liegt daher ein Verstoß gegen § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG vor, der mit Wirkung vom 1. September 2013 durch Art. 2 StORMG (Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) eingeführt wurde und der zurzeit der Hauptverhandlung galt.
  • BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14

    Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung …

    Rn. 20 2. Die Rüge einer Verletzung von § 338 Nr. 6 StPO, § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG, der mit Wirkung vom 1. September 2013 durch Art. 2 StORMG (Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) neu gefasst wurde, hat ebenfalls Gewicht.
  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 437/14

    Nichtöffentliche Verhandlung über den Antrag eines Zeugen auf Ausschließung der …

    Durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) ist schließlich den besonderen Belastungen minderjähriger Opfer von Straftaten überhaupt, insbesondere aber von Sexualstraftaten dadurch Rechnung getragen worden, dass bei Vernehmung minderjähriger Opfer solcher Taten die Öffentlichkeit - von Amts wegen - ausgeschlossen werden soll und auf deren Antrag auszuschließen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet kann der Inhaber eines …

    {FN:12} - Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs beruhen auf Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV), § 20 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 242 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches, neugefasst durch Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) und geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805).
  • BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichen von einem …

    Die Dauer des Ruhens der Verjährungsfrist wurde mit Wirkung vom 30. Juni 2013 durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (BGBl. 2013 I, S. 1805, 1807) auf die Vollendung des 21. Lebensjahres und mit Wirkung vom 27. Januar 2015 durch das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 21. Januar 2015 (BGBl. I S. 10, 11) verlängert.
  • OLG Hamburg, 19.11.2015 - 1 Ws 160/15

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbeiordnung aus Gründen der Verfahrensfairness …

    Rn. 17 aa) Dies folgt bereits aus den Wertungen des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (BGBl. 2013 I, S. 1805 - StORMG).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 90/20

    Ruhen der Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei …

  • BGH, 03.03.2021 - 5 StR 571/20

    Ruhen der Verjährung beim sexuellen Missbrauch von Kindern

  • LG Arnsberg, 13.02.2018 - 6 Qs 105/17

    Ruhen der Verjährung vor dem 30. Lebensjahr des Tatopfers hinsichtlich der …

  • OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 14 W 1107/13

    Verjährungshemmung für einen Schmerzensgeldanspruch wegen Ansteckung des …

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2013 - 3 Ws 344/13

    Zuständigkeit der Jugendkammer: Besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten …

  • OLG Naumburg, 16.03.2021 - 1 Ws (s) 60/21

    Strafverfahren: Eingeschränkte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den …

  • KG, 06.03.2014 - 2 Ws 88/14

    Nebenklage: Beschwerde gegen Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags

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Gesetzesbegründung

  • bundestag.de (Materialien)

    17-30845
    Gesetz zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen

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