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27.05.1992

Bundestag - Drucksache 12/2690

UnterrichtungüberStellungnahmedesBRundGegenäußerungderBRg, Urheber:Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 1853   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,21462
BGBl. I 1992 S. 1853 (https://dejure.org/1992,21462)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 12.11.1992, Seite 1853
  • Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz)
  • vom 09.11.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Rn. 78 Wesentliche Gesetzesänderungen waren in der Folgezeit die Einführung eines Versorgungs-Freibetrages zur steuerlichen Entlastung der Bezieher von Pensionen durch das Steueränderungsgesetz 1965 vom 14. Mai 1965 (BGBl I S. 377), die Erhöhung dieses Versorgungs-Freibetrages sowie die Einführung eines Altersentlastungsbetrages durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 (BGBl I S. 1769), die Anhebung des Altersentlastungsbetrages durch das Steuerreformgesetz 1990 vom 25. Juli 1988 (BGBl I S. 1093), die Anhebung des Versorgungs-Freibetrages durch das Zinsabschlaggesetz vom 9. November 1992 (BGBl I S. 1853) und die Neufassung der Ertragsanteilstabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG durch Art. 19 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (BGBl I S. 944).
  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus …

    Die Anhebung des Sparer-Freibetrages auf seine auch im Streitjahr 1993 maßgebende Höhe (DM 6.000,--; für Eheleute DM 12.000,--) durch das Zinsabschlaggesetz vom 9. November 1992 (BGBl I 1853) war von der Überlegung bestimmt, die vom BVerfG (Urteil vom 27. Juni 1991, BVerfGE 84, 239) geforderte Gleichstellung von Zins- mit anderen Einkünften zu gewährleisten.
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Steuerfreies Existenzminimum

    Die Einzelheiten der Kürzungsregelung wurden dabei immer differenzierter und gipfelten in der praktisch kaum mehr handhabbaren Fassung des Zinsabschlaggesetzes vom 9. November 1992 (BGBl I S. 1853).
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