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01.10.1997

Bundestag - Drucksache 13/8651

Gesetzentwurf, Urheber:FraktionderCDU/CSU,FraktionderFDP,FraktionderSPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 845   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,30363
BGBl. I 1998 S. 845 (https://dejure.org/1998,30363)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 08.05.1998, Seite 845
  • Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
  • vom 04.05.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …

    Unvereinbar nach Maßgabe der Gründe sind von den Vorschriften der Strafprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 845) und in der Fassung späterer Gesetze.

    Rn. 10 b) Auf der Grundlage des geänderten Art. 13 Abs. 3 GG ist das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl I S. 845) ergangen.

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Denn § 100f Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl I S. 845) beschränkte die Verwendung im Strafverfahren ausweislich der Verweisung auf § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO auf den verfassungskonformen Umfang dieser Vorschrift (vgl. BVerfGE 109, 279 <283 ff., 288 f., 343 ff., 348 f., 375, 377 f.>).

    Die Gesetzesmaterialien zu § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO und zu den Vorgängerregelungen enthalten ebenfalls keine entsprechenden Anhaltspunkte (…vgl. BTDrucks 16/5846, S. 49, 64; BTDrucks 13/8651, S. 15 zu § 100f Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zu Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998, BGBl I S. 845;… BTDrucks 15/4533, S. 18 zu § 100d Abs. 6 Nr. 3 StPO i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) vom 24. Juni 2005, BGBl I S. 1841).

  • BGH, 08.05.2017 - GSSt 1/17

    Ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit; …

    (aa) Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 845) wurde die Strafbarkeit wegen Geldwäsche auf Fälle erweitert, in denen der (Allein-)Vortäter selbst Geld wäscht.
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung …

    Mit der Neufassung des § 261 Abs. 9 StGB durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 845) ist das ursprüngliche Tatbestandsmerkmal der "fremden" Vortat entfallen.

    Mit der Neufassung des § 261 Abs. 9 StGB durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 845) ist das ursprüngliche Tatbestandsmerkmal der "fremden" Vortat entfallen.

  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung …

    § 261 Abs. 9 StGB wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 845) in den Geldwäschetatbestand eingefügt.

    § 261 Abs. 9 StGB wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 845) in den Geldwäschetatbestand eingefügt.

  • BGH, 09.07.2026 - 3 StR 202/25

    Gelder aus Russland - Als Tatobjekte der Vortaten nicht geldwäschetauglich

    Rn. 15 bb) Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 845) wurde in § 261 Abs. 1 Satz 3 StGB in der damaligen Fassung die Regelung eingefügt, dass in Fällen des Schmuggels die Geldwäsche auch in Bezug auf einen Gegenstand möglich ist, "hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen worden sind".
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …

    Rn. 9 Auch die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen in den §§ 100 a bis 100 d StPO in den bis jetzt geltenden Fassungen (auch diejenige zu § 100 c Abs. 1 Nr. 3, § 100 c Abs. 4 Satz 2 und 3 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998, BGBl I S. 845) bringt keine zweifelsfreie Klärung.
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld; …

    Mit Streichung des Zusatzes "eines anderen' als einschränkendem Erfordernis für eine Vortat hat der Gesetzgeber im Jahr 1998 den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB so geändert (Art. 1 Nr. 2 und 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998, BGBl. I S. 845), dass er auch Handlungen der Geldwäsche erfasst, die der Selbstbegünstigung dienen.
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung …

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 252/00 - bereits ausgeführt hat, dient die Regelung des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB in ihrer Fassung durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl I 845) der Schließung von Strafbarkeitslücken für die Fälle, in denen eine Ahndung wegen der Vortat aus tatsächlichen Gründen nicht erfolgen konnte.
  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der …

    Rn. 16 b) Dieses Ergebnis wird durch das nach Anordnung und Durchführung der Abhörmaßnahmen in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl I 845) bestätigt.
  • BGH, 16.08.2016 - 5 StR 182/16

    Verhältnis von Geldwäsche und Verurteilung wegen der Vortatbegehung auf …

  • BGH, 26.08.2005 - 2 StR 225/05

    Verurteilung von Lutz Drach wegen Geldwäsche im Schuldspruch bestätigt Frage der …

  • BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 2378/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Tätigkeit

  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92

    Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"

  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00

    Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;: …

  • BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98

    Die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung

  • BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 1084/99

    Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts im Rahmen einer …

  • BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05

    Verwertbarkeit der Beschuldigteneinlassung vor der Kriminalpolizei; Zollbeamter …

  • OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02

    Rechtsmängelhaftung des Verkäufers eines gestohlenen Kraftfahrzeuges bei …

  • OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 1 Ws 3/01

    Beschwerde gegen vollstreckte Disziplinarmaßnahme

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 1 Ss 184/01

    Verstoß gegen das Finanzverwaltungsgesetz; Rechtsbeschwerde

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.1998 - 2 M 79/98

    Zurückverweisung, vorläufiger Rechtsschutz, Entlassung, zuständige Behörde, …

  • LG Kiel, 23.12.1998 - 31 Qs 46/98

    Aufrechterhaltung einer zulässigerweise erfolgten Beschlagnahme als dinglicher …

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