15.10.2003
Bundestag - Drucksache 15/1720
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2003 S. 2838 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 27.12.2003, Seite 2838
- Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG)
- vom 22.12.2003
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 22.10.2003 BT Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr als Straftat behandeln
- 12.11.2003 BT Einstimmig gegen Betrugshandlungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr votiert
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Durch Art. 2 des Fünfunddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2838) wurden in § 100 c Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a nach dem Wort "Zahlungskarten" die Wörter "mit Garantiefunktion" eingefügt und die Angabe "§ 152 a des Strafgesetzbuches" durch die Angabe "§ 152 b des Strafgesetzbuches" ersetzt. - OLG Köln, 20.11.2009 - 81 Ss 71/09
Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen i.F.e. Verurteilung wegen …
Durch das 35. StÄG vom 22.12.2003 (BGBl. I S. 2838) hat § 152a StGB seine heutige Fassung erhalten. - OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05
Verfahrensverzögerung; Kompensation; Einzelstrafe; Gesamtstrafe
Das Amtsgericht hatte bei der Verurteilung des Angeklagten die Bestimmung des § 152 a StGB in der Neufassung mit Wirkung vom 28.12.2003 durch Gesetz vom 22.12.2003 (Bundesgesetzblatt I S. 2838) geltenden Fassung zu Grunde gelegt, obwohl die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten aus dem Zeitraum von Januar bis März 2003 stammten, § 1 StGB.
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