11.05.2016
Bericht, Urheber: Haushaltsausschuss
Deutscher Bundestag
Nachrichten zur Drucksache
- 18.02.2016 BT Besteuerungsverfahren wird modernisiert
- 16.03.2016 BT Anhörung zum Besteuerungsverfahren
- 06.04.2016 BT Anhörung zum Besteuerungsverfahren
- 14.04.2016 BT Sachverständige gegen Prüfungsgrundsatz
- 11.05.2016 BT Längere Frist für die Steuererklärung
Gesetzgebung
BGBl. I 2016 S. 1679 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 22.07.2016, Seite 1679
- Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
- vom 18.07.2016
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Meldungen (4)
- wolterskluwer-online.de
Steuererklärung elektronisch erledigen
- wolterskluwer-online.de
Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat - Bundestag vereinfacht Besteuerungsverfahren
- haufe.de
Aktuelle Version der Digitalen LohnSchnittstelle 2020.1
- wittich-hamburg.de
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Was sich bei der Abgabe der Steuererklärung ändert
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (17)
- 29.01.2016 BR Elektronisches Besteuerungsverfahren - Bundesrat nimmt zur Modernisierung der Steuererklärung Stellung
- 18.02.2016 BT Besteuerungsverfahren wird modernisiert
- 19.02.2016 BT Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 16.03.2016 BT Anhörung zum Besteuerungsverfahren
- 06.04.2016 BT Anhörung zum Besteuerungsverfahren
- 13.04.2016 BT Experten gegen neue Prüfungsgrundsätze
- 14.04.2016 BT Sachverständige gegen Prüfungsgrundsatz
- 03.05.2016 BT Besteuerungsverfahren wird modernisiert
- 04.05.2016 BT Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 11.05.2016 BT Längere Frist für die Steuererklärung
- 12.05.2016 BT Besteuerungsverfahren wird automatisiert
- 12.05.2016 BT Mehr Barrierefreiheit in Einrichtungen des Bundes
- 13.05.2016 BT Besteuerungsverfahren vereinfacht (in: Bundestagsbeschlüsse am 12. und 13. Mai)
- 17.06.2016 BR Modernes Besteuerungsverfahren - Steuererklärung elektronisch erledigen
- 17.06.2016 BR Modernes Besteuerungsverfahren - Steuererklärung elektronisch erledigen
- 17.06.2016 BReg Moderneres Besteuerungsverfahren - Steuererklärung bald ohne Papierkram
- 08.12.2016 BT Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Amtliche Gesetzesanmerkung
Artikel 1 Nummer 26 dieses Gesetzes (= § 154 Absatz 2 Satz 1 AO, d. Red.) dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 214).
Wird zitiert von ... (27)
- BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18
BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Ein Hinweis dafür, dass der Gesetzgeber selbst mit Blick auf die nicht mehr realitätsgerechte gesetzliche Zinshöhe ein gesetzgeberisches Handeln als notwendig angesehen hat, folgt im Übrigen aus der --nach Art. 97 § 8 Abs. 4 Satz 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) erstmals für nach dem 31. Dezember 2018 einzureichende Steuererklärungen geltenden-- Regelung für die Bemessung von Verspätungszuschlägen gemäß § 152 Abs. 5 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) vom 18. Juli 2016 (BGBl I 2016, 1679). - BFH, 20.02.2019 - X R 28/17
Verspätungsgeld für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen …
Die Notwendigkeit zur Erreichung dieses Ziels insbesondere mittels der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens wird zudem durch den dritten vom Gesetzgeber genannten Zweck des § 22a Abs. 5 EStG aufgezeigt, nämlich die Grundlagen für eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung zu schaffen (vgl. dazu auch § 150 Abs. 7 Satz 2 AO in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016, BGBl I 2016, 1679). - FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "übermittelt wird" in § 357 Abs. 2 Satz 4 AO im …
Die in § 357 Abs. 1 Satz 3 AO in ihrer bis zum 31. Dezember 2016 gültigen Fassung noch erwähnte Zulässigkeit der Einspruchseinlegung durch Telegramm wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl I S. 1679) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 aufgehoben (vgl. zum betreffenden Gesetzentwurf BTDrucks 18/7457, S. 91 zu Nr. 45, wonach Telegramme in der Verwaltungspraxis ihre praktische Bedeutung verloren haben dürften und daher auf die bisherige ohnehin lediglich klarstellende Aussage, dass auch eine Einspruchseinlegung durch Telegramm zulässig sei, verzichtet werden könne).
- BFH, 18.01.2017 - II R 33/16
Folgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht - …
e) Die weite Auslegung des § 80 Abs. 5 AO entspricht jedenfalls für den Fall einer nicht eingeschränkten Vollmacht der durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl I 2016, 1679) getroffenen, nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Neuregelung der Zurückweisung von Bevollmächtigten, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, ohne dazu befugt zu sein. - LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17
Schwerbehindertenrecht - rückwirkende GdB-Feststellung - vor dem Zeitpunkt der …
Nach den Neuregelungen im Steuerrecht durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) vom 22. Dezember 2014 (…BStBl. I 2015, S. 58) sowie durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) kommt eine Gewährung des Behindertenpauschbetrags (§ 33b Einkommensteuergesetz [EStG]) oder einer anderen steuerrechtlichen Vergünstigung für behinderte Menschen rückwirkend nur noch eingeschränkt in Betracht. - FG Hamburg, 04.10.2018 - 3 K 69/18
Keine Berichtigungs- oder Änderungsmöglichkeit für das Finanzamt bei Fehlern in …
Die durch Gesetz vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) mit Wirkung vom 01.01.2017 eingeführte Änderungsvorschrift des § 175b Abs. 1 AO, die eine Bescheidänderung bei unzutreffender Berücksichtigung von nach § 93c AO mitgeteilten Daten ermöglicht, ist gemäß Art. 97 § 27 Abs. 2 EGAO erst für Besteuerungszeiträume nach 2016 anwendbar und gilt für das Streitjahr folglich nicht. - FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17 Hierzu verwies er auf die zwischenzeitlich in Kraft getretene Ergänzung in § 171 Abs. 10 Satz 3 AO (Gesetz vom 18.7.2016, BGBl I S. 1679).
Das ergibt sich aus § 171 Abs. 10 Satz 3 AO (in der Fassung von Art. 1 Nr. 33 Buchstabe b des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsgrundverfahrens vom 18.7.2016, BGBl I S. 1679).
§ 171 Abs. 10 Satz 3 AO stammt - wie bereits erwähnt - aus dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsgrundverfahrens vom 18.7.2016, BGBl I S. 1679, das gemäß seinem Art. 23 Abs. 1 Satz 1 am 1.1.2017 in Kraft getreten ist.
Die Regelung wurde insoweit "im Interesse der Rechtsklarheit präzisiert" (Bundestags-Drucksache 18/7457, S. 86).
Auf Art. 97 § 1 Abs. 10 betreffend das Gesetz vom 18.7.2014 folgt sogleich der bereits erwähnte Art. 97 § 1 Abs. 11 über das Gesetz vom 18.7.2016 (BGBl. I S. 1679), durch das die Regelung aus § 171 Abs. 10 Satz 2 AO gleichsam in den Satz 3 verschoben wurde.
- SG Aachen, 30.10.2018 - S 14 KR 455/17
Zugehörigkeit der Ehefrau zur gesetzlichen Familienkrankenversicherung der …
So kann der Familienversicherte schon die Fristen zur Steuererklärung gemäß § 149 Abs. 1, 3 Abgabenordnung (AO) - die mit Wirkung zum Steuerjahr 2018 (durch BestVModG v. 18.7.2016, BGBl. I 2016, 1679 [1694]) verlängert worden sind - ausschöpfen und durch eine ggfs. weiterhin erforderliche Mitwirkung weiter in die Länge ziehen, soweit er weiß, dass das Einkommen des Veranlagungsjahres nunmehr die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung übersteigen wird, während er im umgekehrten Fall seine Steuererklärung möglichst frühzeitig und vollständig einreichen wird. - BFH, 16.01.2019 - X R 30/17
Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und …
Er weist insoweit auf den durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Steuermodernisierungsgesetz) vom 18. Juli 2016 (BGBl I 2016, 1679) geschaffenen § 239 Abs. 3 AO hin, der ausdrücklich in bestimmten Fällen die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Zinsfestsetzungen regelt. - VGH Baden-Württemberg, 13.11.2020 - 2 S 2134/20 Zutreffend geht das angegriffene Urteil auch davon aus, dass die mit Gesetz vom 18.07.2016 (BGBl. I S. 1679) eingefügte und zum 01.01.2017, also noch vor dem Erlass des streitgegenständlichen Festsetzungsbescheides in Kraft getretene Vorschrift des § 35a VwVfG hier keine Anwendung findet.
- BVerwG, 07.12.2016 - 10 C 1.15
Assekuranzmakler; Aufgaben; Ausnahme; Ausnahmegenehmigung; Ausnahmezulassung; …
- BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte …
- VG Lüneburg, 24.11.2016 - 6 A 182/15
Rechtscharakter einer Bewertung eines Moduls; Bekanntgabe in einem …
- FG Hamburg, 01.10.2020 - 6 K 188/18
Abgabenordnung: (Nicht-)Ausübung des Antragsrechts nach § 34 Abs. 3 EStG
- BGH, 18.12.2019 - 2 StR 249/19
Verletzung des Steuergeheimnisses (Entstehen und Reichweite der …
- FG München, 23.01.2018 - 12 K 3389/14
Gewerbesteuermessbetrag, Rückwirkendes Ereignis, Gesonderte Feststellung, …
- FG Hessen, 15.08.2018 - 10 K 1096/16
§ 10a EStG, § 10 EStG, § 91 EStG
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
- VGH Bayern, 12.03.2019 - 22 B 16.2014
Teilweise Aufhebung des Beitragsbescheides - IHK Beiträge
- VGH Bayern, 07.02.2017 - 11 ZB 16.1886
Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge - Nachweis der …
- FG Niedersachsen, 27.04.2017 - 14 K 15/17
§ 41a Abs. 4 EStG ist nicht bezogen auf das Wirtschafts- oder Kalenderjahr …
- VG Berlin, 03.11.2016 - 10 K 435.15
Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsberechtigungen
- VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15
Anspruch auf Informationszugang zu einem Erlass des Bundesfinanzministeriums
- VGH Bayern, 09.05.2018 - 11 C 18.845
Meldung fehlenden Versicherungsschutzes durch den Versicherer
- FG Köln, 30.06.2020 - 2 K 929/19
- FG Düsseldorf, 10.07.2019 - 4 K 380/18
- FG Düsseldorf, 10.07.2019 - 4 K 379/18