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Gesetzgebung
   BGBl. I 1982 S. 2071   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,12492
BGBl. I 1982 S. 2071 (https://dejure.org/1982,12492)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1982 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 31.12.1982, Seite 2071
  • Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
  • vom 23.12.1982

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …

    c) Die für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls maßgeblichen nationalen Vorschriften finden sich im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG - (BGBl I 1982 S. 2071).
  • EuGH, 30.04.2024 - C-670/22

    EncroChat: Der Gerichtshof präzisiert die Voraussetzungen für die Übermittlung …

    Rn. 17 Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vom 23. Dezember 1982 (BGBl. I S. 2071) in seiner auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren Fassung (im Folgenden: IRG) bestimmt nicht ausdrücklich, welche Stelle für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung zuständig ist.
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    d) Auf der Grundlage dieser Informationen erklärte die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz am 14. Oktober 2004, dass von der Ablehnungsbefugnis des § 83b Abs. 1 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG - (BGBl I 1982 S. 2071) kein Gebrauch gemacht werde.
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