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15.01.1998

Bundestag - Drucksache 13/9660

Bericht, Urheber:Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 610   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,31602
BGBl. I 1998 S. 610 (https://dejure.org/1998,31602)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 31.03.1998, Seite 610
  • Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13)
  • vom 26.03.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …

    Art. 13 Abs. 3 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13) vom 26. März 1998 (BGBl I S. 610) ist mit Art. 79 Abs. 3 GG vereinbar.

    Die Änderung des Art. 13 GG wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13) vom 26. März 1998 (BGBl I S. 610) vorgenommen.

  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92

    Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"

    gegen die Neufassung des Art. 13 GG durch das 45. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 26. März 1998 (BGBl I 1998 S. 610) sowie die Einführung des § 100 f Abs. 2 StPO durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl I 1998 S. 845) .

    Ihren ursprünglichen Vortrag, die Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG sei verletzt, haben sie nach Änderung des Art. 13 GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. März 1998 (BGBl I 1998 S. 610) im Rahmen des anderen Verfassungsbeschwerdeverfahrens (1 BvR 1086/99) dahingehend auch für dieses Verfahren ergänzt, dass nunmehr Art. 79 Abs. 3 GG durch Art. 13 GG in der Neufassung verletzt sei.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

    Nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 13) vom 26.03.1998 (BGBl. I S. 610) erlassen worden.

    Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 13) vom 26.03.1998 (BGBl. I S. 610) hat der verfassungsändernde Gesetzgeber erstmals eine Grundlage dafür gegeben, daß technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen zum Zwecke der Strafverfolgung eingesetzt werden dürfen (Art. 13 Abs. 3 n. F.).

  • BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 2378/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Tätigkeit

    1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13) vom 26. März 1998 (BGBl I S. 610) und.

    das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13) vom 26. März 1998 (BGBl I S. 610) .

  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98

    Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz; …

    Durch die Grundgesetzänderung vom 26. März 1998 (BGBl. I S. 610) sind Voraussetzungen und Verfahrensanforderungen der Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr durch den Einsatz technischer Mittel auf Bundesverfassungsebene im einzelnen geregelt worden (vgl. Art. 13 Abs. 4, 5 und 6 GG).

    a) Durch die Grundgesetzänderung vom 26. März 1998 (BGBl I S. 610) sind in Art. 13 Abs. 4 GG die Voraussetzungen des präventiven Lauschangriffes abschließend und speziell im Vergleich zu Art. 13 Abs. 7 geregelt worden.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - VGH B 1/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Neuregelung zur akustischen Wohnraumüberwachung

    Der danach eröffnete grundsätzlich weite Eingriffsspielraum erfuhr in der Vergangenheit nur dadurch eine Einschränkung, dass der Begriff der "Behebung öffentlicher Notstände" schon im Hinblick auf die Rechtslage vor Änderung des Art. 13 GG durch Gesetz vom 26. März 1998 (BGBl. I S. 610) übereinstimmend unter Rückgriff auf Art. 13 Abs. 3 GG a.F. (= Art. 13 Abs. 7 GG n.F.) ausgelegt worden ist, da er konkreter als Art. 7 Abs. 3 LV gefasst, sachlich aber nicht abweichend gestaltet sei (…Dennhardt, in: Grimm/Caesar, Verfassung für Rheinland-Pfalz, Art. 7 Rn. 14; Korger, in: Praxis der Kommunalverwaltung, Art. 7 LV Anm. 3.2.1).
  • VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …

    Soweit in den Schutzbereich des Art. 30 Abs. 1 SächsVerf eingegriffen wird, sind als spezielle Eingriffsvoraussetzungen deshalb allein die Beschränkungen des Art. 30 Abs. 3 SächsVerf zu Grunde zu legen, nicht aber die des Art. 13 GG, der seit den Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. März 1998 (BGBl. I S. 610) hinsichtlich der Eingriffsvorbehalte nicht mehr mit Art. 30 SächsVerf übereinstimmt.
  • BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 1084/99

    Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts im Rahmen einer …

    gegen Art. 13 Abs. 3 bis 6 GG in der Fassung von Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13) vom 26. März 1998 (BGBl I S. 610) und gegen Art. 2 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl I S. 845).

    das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13) vom 26. März 1998 (BGBl I S. 610).

  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98

    Teilweise unzulässige, im übrigen wegen Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1 …

    Die genannten Rechte führen - unbeschadet der hier nicht maßgeblichen Änderung des Art. 13 GG vom 26. März 1998 (BGBl. I S. 610) - im konkreten Fall, wie sogleich dargelegt, zu demselben Ergebnis.
  • VG Neustadt, 19.10.2004 - 5 K 2983/03

    Betreten eines eingefriedeten Teils eines Grundstücks zum Zweck der …

    Bei dieser Sachlage sei, so das Bundesverfassungsgericht, eine Auslegung geboten und zulässig, die bereits bei dem Begriff "Eingriffe und Beschränkungen" - seinerzeit in Artikel 13 Abs. 3 GG, seit dem Gesetz vom 26. März 1998 (BGBl. I S. 610) jetzt in Absatz 7 enthalten - ansetze und ihn in einer Weise interpretiere, die dem Schutzzweck des Grundrechts gerecht werde, dem erkennbaren Willen des Verfassungsgebers entspreche, aber auch auf die sachlichen Notwendigkeiten der Verwaltung des modernen Staates angemessen Bedacht nehme.
  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 98/83

    Fortführung des Betriebes - Öffentliche Bürgschaft - Öffentlicher Nahverkehr - …

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