17.06.2009
Bundestag - Drucksache 16/13432
BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Rechtsausschuss
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2009 S. 2258 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 31.07.2009, Seite 2258
- Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
- vom 29.07.2009
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
- bundestag.de
Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Meldungen (2)
- schneideranwaelte.de
Zwangsvollstreckung
- kassenverwalter.de
Reform der Sachaufklärung
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 07.08.2008 BT Bundesrat schlägt Reform der Zwangsvollstreckung vor
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Wird zitiert von ... (66)
- BGH, 21.12.2015 - I ZB 107/14
Hinderungsgründe für eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis: Festgesetzter …
Rn. 8 1. Nach § 882c Abs. 1 ZPO in der Fassung des seit dem 1. Januar 2013 geltenden Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I 2009, 2258) ordnet der zuständige Gerichtsvollzieher von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist (§ 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO), wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses offensichtlich nicht geeignet wäre, zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers zu führen, auf dessen Antrag die Vermögensauskunft erteilt oder dem die erteilte Auskunft zugeleitet wurde (§ 882c Abs. 1 Nr. 2 ZPO), oder wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft oder Bekanntgabe der Zuleitung nach § 802d Abs. 1 Satz 2 ZPO die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweist, sofern nicht ein Zahlungsplan nach § 802b ZPO festgesetzt und nicht hinfällig ist (§ 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO). - BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08
Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung
Davon geht auch der Gesetzgeber des jüngst verkündeten Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BGBl. 2009 I, S. 2258 ff) aus. - FG Köln, 12.10.2016 - 3 V 593/16
Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ausgesetzt
Der vom Antragsgegner unter Bezugnahme auf § 284 Abs. 8 Satz 1 AO (in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009, BGBl. I S. 2258) beim Amtsgericht gestellte Antrag vom 10.2.2016, gegen den Antragsteller die Haft zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft anzuordnen, ist durch die Bekanntgabe gegenüber dem Antragsteller ein Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt bzw. aufgehoben werden kann.Der Gesetzgeber will mit den geänderten Bestimmungen verhindern, dass der Vollstreckungsschuldner das Verfahren mutwillig bzw. ohne sachlichen Grund verzögern kann (Bundestags-Drucksache 16/10069, S. 46 f.).
Wendet sich der Vollstreckungsschuldner mit entsprechender Begründung gegen einen zu Unrecht gestellten Antrag auf Haftanordnung an das Finanzgericht, kann nicht die Rede davon sein, dass er das Vollstreckungsverfahren "durch die mutwillige Einlegung von Rechtsbehelfen verzögern" (Bundestags-Drucksache 16/10069, S. 46) würde.
- BGH, 29.09.2021 - VII ZB 25/20
Möglichkeit des vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden
Rn. 22 Auch die Gesetzesmaterialien zur Einführung des § 829a ZPO im Rahmen des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I 2009, S. 2258 ff.) und der sich aus ihnen ergebende Sinn und Zweck der Regelung führen nicht zu der von der Rechtsbeschwerde für richtig gehaltenen einschränkenden Auslegung. - BVerfG, 03.11.2017 - 2 BvR 2135/09
Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes …
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verhältnismäßigkeit von Erzwingungshaft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 901, 913 ZPO in der Fassung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2258; im Folgenden: ZPO a.F.) im Verfahren zur Beitreibung von Ordnungsgeld. - LG Bayreuth, 26.04.2013 - 42 T 54/13
Sperrfrist für erneute Vermögensauskunft; Überleitungsvorschrift
Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass in der ursprünglichen Gesetzesinitiative (Bundesratsdrucksache 304/08) und auch im ursprünglichen Gesetzesentwurf (Bundestagsdrucksache 16/10069) in § 802 d Abs. 1 Satz 1 ZPO-E eine Sperrfrist von drei Jahren vorgesehen war.Kurzfristig wurde der Gesetzesentwurf jedoch dahingehend geändert, dass die Sperrfrist auf 2 Jahre verkürzt wurde (Bundestagsdrucksache 16/13432 Seite 9).
Zutreffend ist, dass in der ursprünglichen Gesetzesinitiative (Bundesratsdrucksache 304/08, Seite 47) wie auch in der Begründung des Gesetzesentwurfs (Bundestagsdrucksache 16/10069, Seite 25 f.) zunächst in § 802 d Abs. 1 Satz 1 ZPO-E eine Sperrfrist von 3 Jahren vorgesehen war.
Eine Verkürzung auf zwei Jahre trage diesem Umstand Rechnung und vermeide zugleich eine Überlastung der Gerichtsvollzieher und der die Vermögensverzeichnisse führenden zentralen Vollstreckungsgerichte, die bei einer verschiedentlich geforderten Verkürzung auf ein Jahr zu befürchten gewesen wäre (Bundestagsdrucksache 16/13432, Seite 44).
In der entsprechenden Begründung zur Überleitungsvorschrift zu § 39 EGZPO neu (bisher § 37 EGZPO-E) wird ausgeführt, dass die vorgenommenen Formulierungsänderungen für den Zeitpunkt der Übergangsregelung an die Änderungen in Artikel 6 angepasst wurden, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung verbunden wäre (Bundestagsdrucksache 16/13432, Seite 52).
Gegenüber der Verkürzung der Sperrfrist von zwei auf drei Jahre zur Abgabe einer erneuten Vermögenserklärung sollte es bei einer dreijährigen Eintragung im Schuldnerverzeichnis bleiben, um der Warnfunktion für den geschäftlichen Verkehr auch zukünftig ausreichend Rechnung zu tragen (Bundestagsdrucksache 16/13432, Seite 42 1. Spalte unten).
- BGH, 07.09.2022 - VII ZB 38/21
Anspruch auf Konkretisierung einer Auskunftspflicht in Pfändungs- und …
Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) ist dieses Verfahren an die zeitgleich Gesetz gewordenen Vorschriften betreffend die Abgabe der Vermögensauskunft des Schuldners (§§ 802a ff. ZPO) angepasst worden, im Kern aber unverändert geblieben (…vgl. BT-Drucks. 16/10069, S. 35). - VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
Keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren
Rn. 18 Gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - GewO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258), ist die Ausübung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbebetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. - LG Heidelberg, 20.01.2014 - 2 T 89/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzung für die Ermittlung des Aufenthalts …
Rn. 10 Der Gesetzesbegründung zufolge überträgt § 755 ZPO dem Gerichtsvollzieher die Aufgabe, erforderlichenfalls den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln und stellt hierfür die Rechtsgrundlage dar (Bundestagsdrucksache 16/10069, S. 23).Denn dann ist der Vollstreckungsvorgang an den zuständigen Gerichtsvollzieher von Amts wegen abzugeben (vgl. Bundestagsdrucksache 16/10069, S. 23; LG Frankenthal, Beschluss vom 17.07.2013 - 1 T 110/13;… Sievers in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 2. Aufl. 2013 § 755 ZPO Rn. 3; aA Schmidt, Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners (§ 755 ZPO), JurBüro 2013, 453).
- AG Berlin-Charlottenburg, 09.04.2013 - 34 M 8013/13
Zulässigkeit einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO bei noch nach altem Recht …
Rn. 10 Sowohl in der Begründung der Gesetzesinitiative (…vgl. Bundesstagsdrucksache 304/08, S. 123 ff) als auch in der Begründung des Gesetzesentwurfs (vgl. Bundestagsdrucksache 16/10069, S. 25 f) war in § 802 d Abs. 1 ZPO n.F. eine Sperrfrist von drei Jahren vorgesehen und dazu ausgeführt worden: " .Dies entspricht der bislang für die eidesstattliche Versicherung geltende Frist des § 903 ZPO und erscheint unter Berücksichtigung des Aktualitätsinteresses des Gläubigers, der schutzwürdigen Belange des Schuldners und der Belastung der Justiz angemessen..." (Bundestagsdrucksache 16/10069, S. 25 zu § 802 d (2. Spalte unten)-S. 26 (1. Spalte oben).
Der ebenfalls im Gesetzesentwurf enthaltene § 39 Nr. 4 EGZPO bezog sich konsequenterweise auf diese in § 802 d Abs. 1 ZPO n.F. enthaltenen 3-jährigen Sperrfrist, womit sichergestellt werden sollte, dass ein Schuldner, der innerhalb der Sperrfrist des § 802 d Abs. 1 ZPO n.F. (nach dem Gesetzesentwurf: drei Jahre) vor Inkrafttreten des Gesetzes eine eidesstattliche Versicherung nach altem Recht geleistet hat, vor einer Vermögensauskunft nach neuem Recht geschützt bleibt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/10069, Seite 53, 1. Spalte zu Nr. 4).
Rn. 11 Diese im Gesetzesentwurf zunächst vorgesehene 3-jährige Sperrfrist wurde dann jedoch in der vom Gesetzgeber letztlich verabschiedeten Neufassung des § 802 d ZPO (n.F.) unter Hinweis auf den Vorrang der Informationsgewinnung auf zwei Jahre verkürzt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/10069 S. 55 Zu § 802 d), und zwar ohne dass sodann die entsprechende Übergangsvorschriften entsprechend angepasst wurden (in der Begründung zunächst § 37, jetzt § 39 EGZPO).
- VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im …
- OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 4 Ws 19/15
Berufung in Strafsachen: Abfragemöglichkeit von Kontostammdaten des Angeklagten …
- BGH, 29.09.2021 - VII ZB 29/20
Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit des vereinfachten …
- AG Hamburg-Barmbek, 28.05.2013 - 804a M 184/13
Für nach altem Recht abgegebene eidesstattliche Versicherungen gilt die neue …
- VerfGH Thüringen, 15.01.2020 - VerfGH 12/18
Verfassungsbeschwerde
- OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09
Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 9 B 298/16
Ladung des Vollstreckungsschuldners zur Abgabe einer Vermögensauskunft durch die …
- FG Düsseldorf, 09.08.2018 - 10 V 1958/18
Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis trotz Existenzgefährdung?
- LG Bochum, 22.09.2014 - 7 T 113/14
Fehlerhafte Zuleitung eines Vermögensverzeichnisses im Vollstreckungsverfahren …
- BayObLG, 18.11.2020 - 101 VA 124/20
Maßnahme der Justizverwaltung - Auskunft einer anfragenden Person außerhalb eines …
- VerfGH Thüringen, 30.09.2015 - VerfGH 20/13
Verfassungsbeschwerde, Thüringer Spielhallengesetz
- LG Bochum, 22.09.2014 - 7 T 115/14
Notwendigkeit von Vollstreckungskosten bzgl. Verzichts des Gläubigers auf den …
- VG Schwerin, 07.02.2018 - 6 A 3831/16
Rundfunkbeitrag; Ermessensausübung der Vollstreckungsbehörde bei der …
- BGH, 28.01.2015 - IV AR (VZ) 1/14
Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem zentralen …
- LG Bochum, 21.10.2014 - 7 T 440/14
Voraussetzungen für die Einholung der mit einem Vollstreckungsauftrag durch einen …
- LG Münster, 21.05.2014 - 5 T 194/14
Ansatz einer Gebühr des Gerichtsvollziehers für die Übersendung einer Abschrift …
- VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09
Kindernachzug aus der Türkei; Nichtanerkennung türkischer Sorgerechtsentscheidung
- AG Düsseldorf, 07.07.2017 - 666 M 1273/17
Vermögensauskunft Verzicht unrichtige Sachbehandlung
- AG Düsseldorf, 22.02.2016 - 668 M 271/16
Begründetheit einer Erinnerung gegen den Kostenansatz eines Gerichtsvollziehers …
- LG Bochum, 24.03.2015 - 7 T 440/14
Einholung von mit Vollstreckungsauftrag beantragten Drittauskünfte durch den …
- LG Aachen, 11.03.2015 - 5 T 154/14
Einholung von Drittauskünften nach Abgabe der Vermögensauskunft
- LG Koblenz, 23.04.2014 - 2 T 235/14
Gerichtsvollzieherkosten: Entstehen der Gebühr für eine nicht erledigte …
- LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18
Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher
- LG Magdeburg, 30.06.2014 - 3 T 360/14
Zwangsvollstreckungsverfahren: Verweigerung der Einholung von Drittauskünften …
- VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09
Kein Kindernachzug bei nicht anerkennungsfähiger Sorgerechtsübertragung
- BGH, 10.07.2015 - AnwZ (Brfg) 15/15
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen …
- OLG Stuttgart, 27.10.2016 - 8 W 325/16
Gerichtsvollzieherkosten: Entstehen der Gebühr für eine nicht erledigte …
- OLG Hamm, 23.09.2024 - 25 W 153/24
- BGH, 28.01.2015 - IV AR (VZ) 2/14
Laufender Bezug von Abdrucken aus dem zentralen Länderschuldnerverzeichnis
- VG Hamburg, 15.12.2010 - 15 E 894/10
Rettungsdienst; fiktive Genehmigung; Verlängerung und Bestandsschutz; …
- VG Frankfurt/Main, 09.03.2017 - 5 N 340/17
- LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz
- LG Krefeld, 27.05.2020 - 7 T 59/20
- VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von …
- LG Verden, 21.03.2016 - 6 T 143/15
Entstehen der Gerichtsvollziehergebühr gemäß Nr. 207 KV-GvKostG bei einem …
- LG Magdeburg, 15.04.2014 - 3 T 165/14
Wiederholte Abgabe einer Vermögensauskunft: Dauer der Sperrfrist für eine nach …
- AG Augsburg, 20.03.2013 - 1 M 2556/13
Eidesstattliche Versicherung: Sperrfrist für die nach altem Recht abgegebenen …
- VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 148.09
Sicherung des Lebensunterhalts als eine Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis
- LG Konstanz, 28.04.2014 - 62 T 106/13
Abnahme der Vermögensauskunft gegen einen Schuldner
- AG Augsburg, 18.02.2013 - 1 M 1549/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Behandlung von vor der Gesetzesänderung bedingt …
- LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 274/17
Vorsatzanfechtung, Ratenzahlungsvereinbarung, Zahlungsunfähigkeit
- VG Stade, 16.04.2013 - 1 A 1366/12
Widerruf der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen …
- FG Düsseldorf, 29.08.2024 - 14 K 1313/22
Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
- LG Karlsruhe, 10.05.2013 - 5 T 50/13
Einholung der Vermögensauskunft: Sperrfrist bei Vorliegen einer nach altem Recht …
- VG Berlin, 16.06.2011 - 1 K 8.11
Familienzusammenführung, Visumsverfahren, Kindernachzug, minderjährig, …
- AG Siegburg, 10.02.2014 - 34a M 2687/13
Inrechnungstellung von 3,45 EUR Zustellungskosten durch den Gerichtsvollzieher
- VG Berlin, 03.11.2009 - 37 A 128.07
Keine Kostenerstattung für Privatfahrer bei Merkzeichen "T"
- LG Gera, 20.05.2014 - 5 T 615/13
Geltung der dreijährigen Sperrfrist gemäß § 903 ZPO (eidesstattliche …
- VG Berlin, 11.01.2010 - 21 K 3.10
Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen wegen psychischer Erkrankung
- AG Plön, 27.12.2013 - 92 M 55/13
Zwangsvollstreckung: Anspruch eines Gerichtsvollziehers auf Gebühren und Auslagen …
- AG Meppen, 27.08.2015 - 22 M 535/15
Anforderungen an die Anspruchshöhe bei Einholung einer Drittauskunft im …
- AG Hamburg-Barmbek, 16.04.2013 - 804c M 125/13
Zwangsvollstreckung: Formularzwang für den Antrag auf Erlass eines …
- VG Augsburg, 08.12.2010 - Au 3 E 10.1854
Einstweilige Anordnung; fehlender Versicherungsschutz; elektronische …
- AG Bretten, 01.09.2014 - M 628/14
Zwangsvollstreckungsverfahren: Berechnung der Wertgrenze bei …
- AG Mannheim, 07.08.2013 - 7 M 14/13
Kostenbestimmung für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache bei …
- VG Berlin, 23.02.2011 - 21 K 501.10
Befristung, Abschiebung, Verwaltungspraxis, Rückführungsrichtlinie
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