Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 80 Satz 2, VwVfG § 43 Abs. 2
Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; Bestandsschutz; Störerauswahl; ehemalige Kaserne; Baugenehmigung; Nutzungsaufgabe; Bauvorlagen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag gegen die Nutzungsuntersagung von Gebäuden einer ehemaligen Kaserne der Nationalen Volksarmee (NVA) und später der Bundeswehr
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Antrag gegen die Nutzungsuntersagung von Gebäuden einer ehemaligen Kaserne der Nationalen Volksarmee (NVA) und später der Bundeswehr
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag gegen die Nutzungsuntersagung von Gebäuden einer ehemaligen Kaserne der Nationalen Volksarmee (NVA) und später der Bundeswehr
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 22.07.2021 - 4 K 1052/19
- VG Leipzig, 20.12.2021 - 4 K 1052/19
- OVG Sachsen, 16.03.2023 - 1 E 15/22
- OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (28)
- OVG Sachsen, 25.06.2001 - 1 B 67/01
Zulässigkeit des Erlasses einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Das Verwaltungsgericht (Urteilsabdruck [UA] S. 16, 21 ff.) ist vielmehr unter - zutreffendem - Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats (…seit Urt. v. 28. März 1996 - 1 S 139/95 -, BRS 58 Nr. 203 [Leitsatz auch in juris] zu § 77 Satz 2 SächsBO a. F.; vgl. auch Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Leitsatz 1;… Urt. v. 11. März 2021 - 1 A 444/15 -, juris Rn. 22 m. w. N.) davon ausgegangen, dass eine baurechtliche Nutzungsuntersagung ermessensfehlerfrei schon im Fall der formellen Baurechtswidrigkeit einer Nutzung ergehen kann, deren Genehmigungsfähigkeit nicht offensichtlich vorliegt.Rn. 18 Mangels jeglicher Ausführungen zum Inhalt der für die Bauten auf dem Kasernengelände erteilten Gestattungen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Rn. 7 m. w. N.), bleibt es bei dem für das sächsische Landesrecht geltenden allgemeinen Grundsatz, dass endgültige Nutzungsaufgaben zur Unwirksamkeit zuvor erteilter Gestattungen für bauliche Anlagen führen (…Erledigung auf andere Weise i. S. v. § 43 Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfZG, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober 2019 - 1 B 7/19 -, juris Rn. 35 ff. m. w. N.;… ebenso OVG NRW a. a. O. Rn. 128 ff. zum dortigen Landesrecht, jeweils in Abgrenzung zum sog. Zeitmodell des BVerwG).
Die zur Darlegung dieses Zulassungsgrunds von der Klägerin fristwahrend formulierte Frage zur Möglichkeit einer "Identität" von militärischen und zivilen Nutzungsarten (etwa bei der Lagerhaltung von Versorgungsgütern) wäre in einem zugelassenen Berufungsverfahren nicht entscheidungserheblich, weil ein formeller Bestandsschutz für die Gebäude der .........kaserne mit der endgültigen Nutzungsaufgabe, wie sie in der Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2005 klar dokumentiert ist, nach Maßgabe des sächsischen Landesrechts entfallen ist (§ 1 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 43 Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfZG, s. o.), weshalb sich die Klägerin nicht auf ein aus Bestandsschutzerwägungen abgeleitetes "Gegenrecht" (Senatsbeschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Rn. 7) berufen kann.
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 1 S 649/21
Kompensationszahlungen für Betriebsschließungen an Vermieter von …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Erfasst ist danach jede nicht generell verbotene, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit ausgenommen Urproduktion, freie Berufe sowie die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens (…grundlegend BVerwG, Urt. v. 1. Juli 1987 - 1 C 25.85 -, juris Rn. 13; VGH BW, Beschl. v. 22. März 2021 - 1 S 649/21 - , juris Rn. 121).Bei der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung (Vermietung, Verpachtung) von Gebäuden oder Gebäudeteilen an Dritte handelt es sich hingegen der Rechtsauffassung der Klägerin um eine gewerbliche Nutzung, wobei es nicht maßgeblich auf eine steuerrechtliche Einordnung ankommt (zur Abgrenzung vgl. VGH BW, Beschl. v. 22. März 2021 a. a. O., Rn. 123).
- OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Die im Schriftsatz vom 22. Februar 2022 darüber hinaus angesprochenen landesrechtlichen Voraussetzungen für eine vorbeugende Nutzungsuntersagung nach § 80 Satz 1 SächsBO sind entgegen der Annahme der Klägerin in der Rechtsprechung des Senats geklärt (s. o.), weshalb eine Zulassung der Berufung im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 2001 - 1 B 163/01 -, juris Rn. 14) nicht veranlasst ist.Dass zwischen der Urteilsfindung des Verwaltungsgerichts und der Niederlegung des vollständigen Urteils auf der Geschäftsstelle nahezu fünf Monate verstrichen sind, wie es die Klägerin zur weiteren Darlegung des Zulassungsgrunds nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ausführt, mag ebenso wie der Begründungsaufwand des Urteils die Anforderungen an die Darlegungslast im Zulassungsverfahren verringern (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 2001 - 1 B 163/01 -, juris Rn. 13 m. w. N.), führt für sich genommen aber nicht dazu, dass das erstinstanzliche Klageverfahren als überdurchschnittlich schwierig einzustufen ist (…zu diesem Erfordernis vgl. Senatsbeschl. v. 26. November 2013 - 1 A 476/13 -, juris Rn. 10).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2019 - 2 A 2995/17
Zivile Nachnutzung von ehemals von Angehörigen der britischen Streitkräfte …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2019 - 2 A 2995/17 -, juris, sei zu einem anders gelagerten Fall mit nicht verallgemeinerungsfähigen Besonderheiten ergangen.Anders als in dem von ihr herangezogenen Verfahren, das dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2019 - 2 A 2995/17 -, juris, zugrunde lag, ist ihrem Zulassungsvorbringen, das sich insoweit auf die Beschreibung tatsächlich ausgeübter Nutzungen beschränkt, nichts zum Inhalt der für das Kasernengelände seinerzeit erteilten Gestattungen zu entnehmen.
- BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11
Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Ein nicht mit Gründen versehenes Urteil i. S. v. § 138 Nr. 6 VwGO wegen einer Niederlegung des vollständigen Urteils nach Ablauf von fünf Monaten (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 -, juris Rn. 23 m. w. N.) scheidet aus, weil das vollständige Urteil vom 22. Juli 2021 am 20. Dezember 2021 zur Geschäftsstelle gelangt ist, was ebenfalls durch einen Vermerk der Geschäftsstellenverwalterin belegt wird (Gerichtsakte Band I S. 188).Besondere Umstände, die ungeachtet der Wahrung der Maximalfrist von fünf Monaten die Annahme rechtfertigen, dass die schriftlichen Urteilsgründe und die für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Gründe auseinanderfallen (zu einem derartigen Mangel vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 2012 a. a. O. Rn. 24 m. w. N.), sind auf der Grundlage des klägerischen Zulassungsvorbringens ebenso wenig ersichtlich, auch wenn sich die Klägerin gegen die Richtigkeit einzelner Flächenangaben im Tatbestand des Urteils wendet.
- BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Auf der Grundlage des fristwahrenden Zulassungsvorbringens lässt sich auch nicht feststellen, dass die Ablehnung der Beweisanträge im Prozessrecht keine Stütze findet (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, juris Rn. 13).Nach dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts kam es für die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Nutzungsuntersagung entscheidend auf die offensichtliche, d. h. ohne Beweiserhebung allein anhand des Akteninhalts erkennbare Genehmigungsfähigkeit der ungenehmigten Nutzung an, weshalb die Einnahme eines Augenscheins vor Ort schon kein taugliches Beweismittel i. S. v. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO war (zur entsprechenden Anwendung dieser Norm im Verwaltungsprozess vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
- BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Für die von der Wirksamkeit baurechtlicher Gestattungen zu unterscheidende Frage der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Kasernengrundstücken, deren militärische Nutzung (§ 37 Abs. 2 BauGB) endgültig aufgegeben wurde, geht das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, juris mit Anmerkung Külpmann, jurisPR-BVerwG 3/2017) grundsätzlich von einer Außenbereichslage mit der Begründung aus, dass eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung ihre prägende Kraft hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung verliere, weshalb sie mangels organischer Siedlungsstruktur keinen Ortsteil i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bilden könne. - BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85
Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Erfasst ist danach jede nicht generell verbotene, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit ausgenommen Urproduktion, freie Berufe sowie die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens (grundlegend BVerwG, Urt. v. 1. Juli 1987 - 1 C 25.85 -, juris Rn. 13;… VGH BW, Beschl. v. 22. März 2021 - 1 S 649/21 - , juris Rn. 121). - BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz zieht das Bundesverwaltungsgericht für den Fall in Betracht, dass einzelne Gebäude eines Kasernengeländes Teil eines von der zivil genutzten Umgebungsbebauung gebildeten Ortsteils sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 -, juris Rn. 34;… Külpmann a. a. O). - OVG Sachsen, 28.10.2019 - 1 B 7/19
Nutzungsuntersagung; Baugenehmigung; Wohnnutzung; Nutzungsaufgabe; Zeitmodell
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Rn. 18 Mangels jeglicher Ausführungen zum Inhalt der für die Bauten auf dem Kasernengelände erteilten Gestattungen (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Rn. 7 m. w. N.), bleibt es bei dem für das sächsische Landesrecht geltenden allgemeinen Grundsatz, dass endgültige Nutzungsaufgaben zur Unwirksamkeit zuvor erteilter Gestattungen für bauliche Anlagen führen (Erledigung auf andere Weise i. S. v. § 43 Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfZG, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober 2019 - 1 B 7/19 -, juris Rn. 35 ff. m. w. N.;… ebenso OVG NRW a. a. O. Rn. 128 ff. zum dortigen Landesrecht, jeweils in Abgrenzung zum sog. Zeitmodell des BVerwG). - BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18
Heranziehung zu Kosten einer Gewässersanierung
- BVerwG, 20.03.2006 - 6 B 81.05
Frage der Auferlegung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen - …
- BVerwG, 01.11.2021 - 1 B 57.21
Anforderungen an die Annahme einer starken Vermutung im asylgerichtlichen …
- VGH Bayern, 18.08.2017 - 9 ZB 15.1989
Vorbeugende Nutzungsuntersagung im Hinblick auf Umbaumaßnahmen zwecks Nutzung …
- OVG Sachsen, 05.10.2015 - 5 B 248/15
Eilverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; Abänderungsverfahren; Auslegung; Datum; …
- OVG Sachsen, 26.11.2013 - 1 A 476/13
Aufstiegsfortbildungsförderung, Einkommen, Vermögen, Hausgrundstück, Wohnfläche
- OVG Sachsen, 16.03.2023 - 1 E 15/22
Nutzungsuntersagung, ; Streitwert; Jahresnutzwert; Jahresrohmiete; Abschreibungen
- OVG Sachsen, 13.11.2014 - 1 B 119/14
Nutzungsuntersagung, Garage, Grenzgarage, Werkstattnutzung
- BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11
Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht; …
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
- BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung; …
- BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 …
- BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit …
- BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 4.09
Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters …
- BVerwG, 07.12.2021 - 3 B 6.21
Genehmigung einer Beihilfe zur Verringerung der Milcherzeugung nach der VO (EU) …
- BVerwG, 29.11.2011 - 4 BN 24.11
Revisionszulassung; Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung …
- OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 444/15
Nutzungsuntersagung; Bordell; bordellartiger Betrieb; Sado-Maso-Salon; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.1996 - 1 S 139/95
6.12 Nutzungsuntersagung
- OVG Sachsen, 13.11.2024 - 5 A 315/22
Grundsteuererlass; Vertretenmüssen der Ertragsminderung; Rechtsbehelfsbelehrung
Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das klagabweisende Urteil lehnte das Oberverwaltungsgericht ab (SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2023 - 1 A 111/22 -, juris).Der Antrag auf Zulassung der Berufung der Klägerin gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil sei abgelehnt worden (SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2023 - 1 A 111/22 -, juris) und es stehe danach rechtskräftig fest, dass - mit Ausnahme der forstwirtschaftlichen Eigennutzung - eine gewerbliche Vermietung und Verpachtung des Steuergegenstands rechtswidrig gewesen sei und die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu Recht Nutzungsuntersagungen ausgesprochen habe.
Gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. April 2023 - 1 A 111/22 - führe die Klägerin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1527/24).
Dies ist jedoch nicht der Fall, weil mit der Ablehnung der Zulassung der Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts (SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2023 - 1 A 111/22 -, juris) rechtskräftig feststeht, dass die Nutzungsuntersagungsverfügung vom 2. April 2014 rechtmäßig war.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2023 - 6 A 1079/21
Benachteiligung; Diskriminierung; Entschädigung; Schwerbehindertenvertretung; …
Rn. 54 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.9.2009 - 4 BN 4.09 -, BauR 2010, 205 = juris Ls. 1 und Rn. 16 m. w. N.; Sächs. OVG, Beschluss vom 3.4.2023 - 1 A 111/22 -, juris Rn. 11. - OVG Sachsen, 16.06.2026 - 1 A 361/25
Baunachbarklage; Vorbescheid; Bindungswirkung; Zulassungsverfahren; ernstliche …
Nicht anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist ein solcher Verfahrensmangel nur dann hinreichend dargelegt, wenn sowohl die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch die entsprechende rechtliche Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Senatsbeschl. v. 3. April 2023 - 1 A 111/22 -, juris Rn. 10).
- OVG Sachsen, 04.02.2026 - 1 A 281/24
Baulast; Klagebefugnis
Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist dabei vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Vordergerichts aus zu beurteilen, selbst wenn dieser rechtlich unzutreffend sein sollte (Senatsbeschl. v. 3. April 2023 - 1 A 111/22 -, juris Rn. 10 m. w. N.).Denn die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Vordergerichts aus zu beurteilen, selbst wenn dieser rechtlich unzutreffend sein sollte (Senatsbeschl. v. 3. April 2023 a. a. O.).
- OVG Sachsen, 06.01.2026 - 1 A 43/25
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Sachverhaltswürdigung; Beweiswürdigung; …
Für den Umfang der Sachaufklärungspflicht ist dabei die materiell-rechtliche Auffassung des Tatsachengerichts selbst dann maßgebend, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18. September 1985 - 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28 S. 6; Senatsbeschl. v. 3. April 2023 - 1 A 111/22 -, juris Rn. 10 m. w. N.).Daran gemessen reicht es zur ordnungsgemäßen Darlegung der Aufklärungsrüge hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich anhand des Bebauungszusammenhangs nicht aus, auf das Vorhandensein eines "topographisch trennenden Walls" jenseits der an den Straßen "M. - OVG Sachsen, 15.12.2025 - 1 A 463/24
Außenbereich; Privilegierung; gewerblicher Betrieb; Aufklärungspflicht; …
Nicht anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist ein solcher Verfahrensmangel nur dann hinreichend dargelegt, wenn sowohl die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch die entsprechende rechtliche Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Senatsbeschl. v. 3. April 2023 - 1 A 111/22 -, juris Rn. 10). - OVG Sachsen, 07.04.2025 - 1 A 56/23
Sicherungsanordnung; maßgeblicher Zeitpunkt; Zumutbarkeit
Rn. 15 Nicht anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist ein solcher Verfahrensmangel nur dann hinreichend dargelegt, wenn sowohl die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch die entsprechende rechtliche Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Senatsbeschl. v. 3. April 2023 - 1 A 111/22 -, juris Rn. 10). - OVG Sachsen, 11.10.2024 - 1 A 317/23
Öffentliche Straße; übergeleitete Straße; Bestandsverzeichnis; Eintragung
Rn. 12 Nicht anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist ein solcher Verfahrensmangel nur dann hinreichend dargelegt, wenn sowohl die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch die entsprechende rechtliche Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Senatsbeschl. v. 3. April 2023 - 1 A 111/22 -, juris Rn. 10). - OVG Sachsen, 16.03.2023 - 1 E 15/22
Nutzungsuntersagung, ; Streitwert; Jahresnutzwert; Jahresrohmiete; Abschreibungen
Dem im parallel geführten Verfahren auf Zulassung der Berufung - 1 A 111/22 - als Anlage zur Antragsbegründung vorgelegten Pachtvertrag ("Gestattungsvertrag") der Klägerin mit einem Dritten ist zu entnehmen, dass ein Pachtentgelt für die Nutzung von Dächern mehrerer Gebäude für Photovoltaikanlagen über einen Zeitraum von 21, 5 Jahren in Höhe von einmalig 480.000 EUR vereinbart wurde.
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