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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,128
BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92 (https://dejure.org/1998,128)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1998 - 1 BvL 50/92 (https://dejure.org/1998,128)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1998 - 1 BvL 50/92 (https://dejure.org/1998,128)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BAföG 1990 § 36 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Allgemeiner Gleichheitssatz - Bedarf von Auszubildenden - Audbildungsförderung - Anrechnung des Unterhaltsbetrages bei Nichtleistung der Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung in den Fällen einer sogenannten Zweitausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Ungleichbehandlung bei Zweitausbildung ist mit dem GG unvereinbar

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung; Ungleichbehandlung bei Zweitausbildung mit dem Grundgesetz unvereinbar

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 165
  • NJW 1999, 2030 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 517
  • FamRZ 1999, 357
  • DVBl 1999, 409 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (135)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
    Zudem sei die betroffene Gruppe relativ klein, da seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1989 (BGHZ 107, 376) Eltern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten eines Hochschulstudiums, welches auf eine Lehre folge, zu tragen hätten.

    Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur elterlichen Unterhaltspflicht bei einer mit der Erstausbildung fachlich und zeitlich im Zusammenhang stehenden Zweitausbildung (Urteil vom 7. Juni 1989, a.a.O.) wurde zwar die Gruppe der von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG 1979 begünstigten Personen kleiner.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
    Das Grundrecht ist daher vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
    Das Grundrecht ist daher vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
    Dies entspricht dem Grundgedanken des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, der auch zur Anwendung kommt, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Vorschrift als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt (vgl. BVerfGE 81, 363 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
    Dabei ist die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts dafür ausschlaggebend, was sachlich vertretbar oder sachfremd ist (BVerfGE 6, 84 ; 75, 108 ; 90, 226 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
    Eine Grenze ist jedoch dann erreicht, wenn durch die Bildung einer rechtlich begünstigten Gruppe andere Personen von der Begünstigung ausgeschlossen werden und sich für diese Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden läßt (vgl. BVerfGE 82, 126 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Kirchensteuer Arbeitslose

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
    Dabei ist die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts dafür ausschlaggebend, was sachlich vertretbar oder sachfremd ist (BVerfGE 6, 84 ; 75, 108 ; 90, 226 ).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
    Dabei ist die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts dafür ausschlaggebend, was sachlich vertretbar oder sachfremd ist (BVerfGE 6, 84 ; 75, 108 ; 90, 226 ).
  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
    Das Grundrecht ist daher vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 87, 1 ).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93

    Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung - …

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
    Die Bestimmung schwächt nach ihrer Grundkonzeption die Bindung der staatlichen Förderung an die abstrakt bestimmte wirtschaftliche Leistungskraft der Eltern ab (vgl. BVerwGE 95, 252 ) und bindet sie statt dessen an die tatsächliche Unterhaltssituation des Auszubildenden.
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Rn. 131 b) Aus Gründen der Rechtsklarheit sind gemäß § 78 Satz 2 BVerfGG die Rechtsfolgen des festgestellten Verstoßes gegen Art. 20a GG auf § 13b und § 38 Abs. 3 und 4 TierSchNutztV in der Fassung der Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 1. Oktober 2009 (BGBl I S. 3223) zu erstrecken (…vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 -, NJW 2010, S. 505 ; BVerfGE 99, 165 ; 104, 126 ).
  • FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16

    BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …

    Dem Gesetzgeber kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ; 111, 176 ).
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Eine Grenze ist jedoch dann erreicht, wenn sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (vgl. BVerfGE 99, 165 ; stRspr).
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