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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1563
BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09 (https://dejure.org/2010,1563)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09 (https://dejure.org/2010,1563)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 1 BvR 2130/09 (https://dejure.org/2010,1563)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH sowie zur Vereinbarkeit von § 2 Abs 2 S 1 GewStG mit Art 3 Abs 1 FGG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 2 S 1 GewStG, § 9 Abs 1 S 2 GewStG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH sowie zur Vereinbarkeit von § 2 Abs 2 S 1 GewStG mit Art 3 Abs 1 FGG

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 103 Abs. 1; GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 ff.
    Sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personengesellschaften und Freiberuflern in Steuerfragen

  • Wolters Kluwer

    Annahme einerVerfassungsbeschwerde betreffend die Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Einordnungen der Leistungen eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers als ein Gewerbe; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einerVerfassungsbeschwerde betreffend die Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Einordnungen der Leistungen eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers als ein Gewerbe; ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH verfassungskonform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbesteuerpflicht für eine Wirtschaftsprüfungs-GmbH

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 3 Abs. 1; GewStG § 2 Abs. 2 Satz 1
    Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Personenzusammenschlüsse
    Personengesellschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2116
  • ZIP 2010, 1174
  • WM 2010, 863
  • BB 2010, 2998
  • NZG 2010, 796
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs verwies zur Begründung auf den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2008 (BVerfGE 120, 1).

    In der vom Bundesfinanzhof angeführten Entscheidung BVerfGE 120, 1 habe sich das Bundesverfassungsgericht nicht mit der Frage beschäftigt, ob freiberuflich tätige Kapitalgesellschaften der Gewerbesteuer unterlägen.

    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 120, 1 ; stRspr).

    Dies gilt auch für die Gewerbesteuer, die nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung die objektivierte Ertragskraft der Gewerbebetriebe erfasst (vgl. BVerfGE 120, 1 ).

    Diese berührt die den Gesetzgeber in seiner steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit aus Art. 3 Abs. 1 GG begrenzenden Leitlinien, wonach die Steuerlast an den Prinzipien der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit auszurichten ist (vgl. BVerfGE 120, 1 m. w. N.).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Der Gesetzgeber darf Lenkungszwecke in Gestalt zielgenauer und normenklarer steuerlicher Verschonungsregelungen verfolgen (vgl. BVerfGE 117, 1 ).

    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).

    Die mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffene Belastungsentscheidung hat der Gesetzgeber allerdings unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands folgerichtig umzusetzen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 116, 164 ; 117, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Art. 3 Abs. 1 GG enthält kein allgemeines Verfassungsgebot einer rechtsformneutralen Besteuerung (vgl. BVerfGE 116, 164 in Bezug auf die Begünstigung gewerblicher Einkünfte nach § 32c EStG).

    Einen solchen Grund liefert die Abschirmung der Vermögenssphäre der Kapitalgesellschaft gegenüber ihren Anteilseignern (vgl. BVerfGE 116, 164 ;… allgemein zum Gebot rechtsformneutraler Besteuerung Drüen, GmbHR 2008, S. 393 m. w. N.).

    Die mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffene Belastungsentscheidung hat der Gesetzgeber allerdings unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands folgerichtig umzusetzen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 116, 164 ; 117, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 20.03.1969 - 1 BvR 538/67
    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Eine Ausdehnung der Steuervergünstigung auf andere Sachverhalte ist ausdrücklich abgelehnt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1969 - 1 BvR 568/67 -, HFR 1969, S. 348;… siehe auch Beschluss vom 19. September 1972 - 1 BvR 183/72 -, HFR 1972, S. 659 f.;… Beschluss vom 29. August 1974 - 1 BvR 157/73 -, HFR 1974, S. 459 ;… vgl. Roser, in: Lenski/Steinberg, GewStG, § 9 Nr. 1, Rn. 92 ).

    Mit den in Rechtsprechung und Literatur angeführten Unterscheidungsgründen, die die erweiterte Kürzung bei Wohnungsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft rechtfertigen (unter anderem Förderung des sozialen Wohnungsbaus und Begünstigung der häufig eher ertragsschwachen vermögensverwaltenden Tätigkeit im Verhältnis zur Ausübung einer werbenden Tätigkeit, vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1969 - 1 BvR 568/67 -, HFR 1969, S. 348;… Roser, a.a.O., § 9 Nr. 1 Rn. 84 ), setzt sich die Beschwerdeführerin nicht auseinander.

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).

    Die mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffene Belastungsentscheidung hat der Gesetzgeber allerdings unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands folgerichtig umzusetzen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 116, 164 ; 117, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Ökosteuer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Sachbezogene Differenzierungsgesichtspunkte stehen dem Gesetzgeber jedoch in weitem Umfang zu Gebote (vgl. BVerfGE 110, 274 ).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Führt ein Steuergesetz zu einer Verschonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht, so kann eine solche Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten des Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls lenken will (vgl. BVerfGE 121, 108 ).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 73/06

    Innengesellschaft - Mitunternehmerschaft - eigenständiger Gewerbebetrieb - …

  • BFH, 27.04.2009 - I R 76/03

    Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH nicht verfassungswidrig

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72

    Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955

  • FG München, 22.07.2003 - 7 K 4529/00

    "Kleine" Freiberufler-Kapitalgesellschaft; Gewerbesteuerpflicht; …

  • BVerfG, 23.10.1972 - 2 BvR 261/72
  • BVerfG, 29.08.1974 - 1 BvR 157/73
  • BVerfG, 23.12.1977 - 1 BvR 715/77
  • BVerfG, 19.09.1972 - 1 BvR 183/72
  • BFH, 25.09.2018 - GrS 2/16

    Beschluss des Großen Senats des BFH zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe mehrfach entschieden, dass die erweiterte Kürzung auf einen engen Kreis von Unternehmen begrenzt werden dürfe, um Kapitalgesellschaften den nicht gewerbesteuerpflichtigen, nur Grundvermögen verwaltenden Einzel- oder Personenunternehmen anzunähern (Hinweis auf Kammerbeschluss vom 24. März 2010 1 BvR 2130/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 756).
  • BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der Gewerbebesteuerung unter …

    Auch den zuletzt zur Gewerbesteuer ergangenen Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2010 - 1 BvR 2130/09 - (NJW 2010, S. 2116) - zur Gewerbesteuerpflicht einer WirtschaftsprüfungsGmbH und zur Vereinbarkeit von § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG mit Art. 3 Abs. 1 GG - zitiert das vorlegende Gericht lediglich.

    So beschreibt auch die 1. Kammer des Ersten Senats in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 24. März 2010 - 1 BvR 2130/09 - (NJW 2010, S. 2116 Rn. 14) die Gewerbesteuer unter Hinweis auf den Beschluss vom 15. Januar 2008 (BVerfGE 120, 1 [BVerfG 15.01.2008 - 1 BvL 2/04] ) unverändert als Steuer, die nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung die objektivierte Ertragskraft der Gewerbebetriebe erfasse.

    Auch den zuletzt zur Gewerbesteuer ergangenen Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2010 - 1 BvR 2130/09 - (NJW 2010, S. 2116) - zur Gewerbesteuerpflicht einer WirtschaftsprüfungsGmbH und zur Vereinbarkeit von § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG mit Art. 3 Abs. 1 GG - zitiert das vorlegende Gericht lediglich.

    So beschreibt auch die 1. Kammer des Ersten Senats in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 24. März 2010 - 1 BvR 2130/09 - (NJW 2010, S. 2116 Rn. 14) die Gewerbesteuer unter Hinweis auf den Beschluss vom 15. Januar 2008 (BVerfGE 120, 1 [BVerfG 15.01.2008 - 1 BvL 2/04] ) unverändert als Steuer, die nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung die objektivierte Ertragskraft der Gewerbebetriebe erfasse.

  • BFH, 11.06.2026 - VI R 15/24

    Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß

    Sachbezogene Differenzierungsgesichtspunkte stehen ihm aber im weitesten Umfang zu (BVerfG-Beschluss vom 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09, Rz 11, m.w.N.).
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