Rechtsprechung
| LG Hanau, 21.06.2019 - 1 O 1536/18 |
Volltextveröffentlichung
- anwalt-kg.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)
Abgasskandal: Urteil gegen Volkswagen
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- OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18
VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des …
Auszug aus LG Hanau, 21.06.2019 - 1 O 1536/18
Schädigungshandlung ist das Inverkehrbringen des mit der streitgegenständlichen Umschaltlogik versehenen Fahrzeugs (vgl. OLG Karlsruhe (13. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18, BeckRS 2019, 3395).Für den vergleichbaren Fall des Eingehungsbetrugs durch konkludente Täuschung gemäß § 263 StGB ist anerkannt, dass für den Kausalzusammenhang ausreicht, wenn der Verfügende durch das Erklärungsverhalten des Schädigers zur Verfügung veranlasst wird, weil er das Vorliegen der konkludent miterklärten, tatsächlich aber nicht bestehenden Tatsachen als selbstverständlich voraussetzt, ohne darüber zu reflektieren (vgl. OLG Karlsruhe (13. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18, BeckRS 2019, 3395).
Zwar ist allein ein Handeln mit Gewinnstreben nicht als verwerflich zu beurteilen, im Hinblick auf das eingesetzte Mittel erscheint das Handeln hier aber als verwerflich: Bereits das Ausmaß der Täuschung, nämlich der Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Motortyp, der in einer außergewöhnlich hohen Zahl von Fahrzeugen verschiedener Marken des Konzerns verbaut wurde, mit der Folge einer entsprechend hohen Zahl getäuschter Käufer rechtfertigt das besondere Unwerturteil (vgl. OLG Karlsruhe (13. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18, BeckRS 2019, 3395).
Ebenfalls ist davon auszugehen, dass dieses oder diese Mitglieder des Vorstands auch in der Vorstellung handelten, dass die so ausgestatteten Motoren in Fahrzeugen der Beklagten oder der Tochterunternehmen eingebaut und für diese unter Täuschung der zuständigen Behörde die EG-Typgenehmigung beantragt würde, obwohl die materiellen Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen, und die Fahrzeuge sodann veräußert werden würden (vgl. OLG Karlsruhe (13. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18, BeckRS 2019, 3395).
Aufgrund der äußeren Umstände spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Vorstand Kenntnis von der Abschalteinrichtung hatte und die Beklagte daher eine sekundäre Darlegungspflicht trifft (vgl. auch OLG Karlsruhe (13. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18; BeckRS 2019, 3395, OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18, BeckRS 2019, 498; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 05.12.2018 - 14 U 60/18, juris Rn. 12 ff).
Wer die Zustimmung zur Entwicklung und zum Einsatz einer Software in der Motorsteuerung für Millionen von Neufahrzeugen erteilt, muss eine wichtige Funktion in einem Unternehmen haben und mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet sein (vgl. auch OLG Karlsruhe (13. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18; BeckRS 2019, 3395).
- OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18
Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden
Auszug aus LG Hanau, 21.06.2019 - 1 O 1536/18
Aufgrund der äußeren Umstände spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Vorstand Kenntnis von der Abschalteinrichtung hatte und die Beklagte daher eine sekundäre Darlegungspflicht trifft (vgl. auch OLG Karlsruhe (13. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18; BeckRS 2019, 3395, OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18, BeckRS 2019, 498; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 05.12.2018 - 14 U 60/18, juris Rn. 12 ff).Zum anderen reduzieren sich bereits die Anforderungen an die Substantiierung der primären Darlegungen des Anspruchstellers auf die allgemeine Behauptung der maßgebenden Tatbestandsmerkmale (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18, BeckRS 2019, 498 Rn. 30; ähnlich OLG Oldenburg…, Beschluss vom 05.12.2018 - 14 U 60/18, juris Rn. 17).
- OLG Oldenburg, 05.12.2018 - 14 U 60/18
Rechte eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Käufers eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus LG Hanau, 21.06.2019 - 1 O 1536/18
Aufgrund der äußeren Umstände spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Vorstand Kenntnis von der Abschalteinrichtung hatte und die Beklagte daher eine sekundäre Darlegungspflicht trifft (vgl. auch OLG Karlsruhe (13. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18; BeckRS 2019, 3395, OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18, BeckRS 2019, 498; OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.12.2018 - 14 U 60/18, juris Rn. 12 ff).Zum anderen reduzieren sich bereits die Anforderungen an die Substantiierung der primären Darlegungen des Anspruchstellers auf die allgemeine Behauptung der maßgebenden Tatbestandsmerkmale (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 03.01.2019 - 18 U 70/18, BeckRS 2019, 498 Rn. 30; ähnlich OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.12.2018 - 14 U 60/18, juris Rn. 17).
- BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15
Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: …
Auszug aus LG Hanau, 21.06.2019 - 1 O 1536/18
Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (vgl. BGH, Teilversäumnis- und Endurteil vom 28.6.2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250).Die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB setzt voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250).
- BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96
Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen …
Auszug aus LG Hanau, 21.06.2019 - 1 O 1536/18
Dabei ist der Begriff des "verfassungsmäßig berufenen Vertreter" als weit auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 5.3. 1998 - III ZR 183-96, NJW 1998, 1854). - OLG Koblenz, 13.07.2006 - 7 U 1801/05
Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen einer vom Erblasser an den überlebenden …
Auszug aus LG Hanau, 21.06.2019 - 1 O 1536/18
Auch wenn sich ein Zinsanspruch als Nebenforderung nach § 4 ZPO nicht streitwerterhöhend auswirkt, ist die (teilweise) Abweisung des Zinsanspruchs nach § 92 ZPO bei der Kostenentscheidung zu Lasten des Kl. zu berücksichtigen, wenn der Zinsforderung im Verhältnis zur Hauptforderung erhebliches Gewicht zukommt (vgl. OLG Koblenz: Urteil vom 13.07.2006 - 7 U 1801/05, BeckRS 2006, 10309). - BGH, 24.10.2014 - V ZR 45/13
Zession einer Grundschuld: Sekundäre Darlegungslast des Zessionars bei konkretem …
Auszug aus LG Hanau, 21.06.2019 - 1 O 1536/18
Anders ist dies jedoch zu beurteilen, wenn die nicht beweisbelastete Partei ausnahmsweise eine Substanziierungslast treffen kann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht kennt, während sie der anderen Partei bekannt sind und ihr nähere Angaben zuzumuten sind (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24.10.2014 - V ZR 45/13, NJW 2015 619). - BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00
Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der …
Auszug aus LG Hanau, 21.06.2019 - 1 O 1536/18
Das erforderliche Feststellungsinteresse folgt aus den Vollstreckungsvoraussetzungen des § 756 ZPO (vgl. BGH, NJW 2002, 1262, 1263). - OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18
Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
Auszug aus LG Hanau, 21.06.2019 - 1 O 1536/18
Angesichts der Tragweite der Entscheidung über die riskante Gestaltung der Motorsteuerungssoftware, die für eine Diesel-Motorengeneration konzipiert war, welche flächendeckend konzernweit in vielen Millionen Fahrzeugen eingesetzt werden sollte, erscheint es mehr als fernliegend, dass die Entscheidung für eine greifbar rechtswidrige Software ohne Einbindung des Vorstands erfolgt und lediglich einem Verhaltensexzess untergeordneter Konstrukteure zuzuschreiben sein könnte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018 - 27 U 10/18, juris Rn. 26). - BGH, 28.09.1993 - III ZR 91/92
Verzinsung entgangenen Gewinns aus einer amtspflichtwidrig verhinderten …
Auszug aus LG Hanau, 21.06.2019 - 1 O 1536/18
Der Zinsanspruch soll mit einem pauschalierten Mindestbetrag den Verlust der Nutzbarkeit einer Sache ausgleichen, der durch den späteren Gebrauch derselben oder einer anderen Sache nicht nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.1993 - III ZR 91/92, NJW 1994, 1403). - OLG Naumburg, 07.03.2012 - 10 W 17/12
Streitwertbemessung: Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges verbunden mit …
- BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17
Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …
- BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines …
- BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02
Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung …
- BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94
Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl. …
- BGH, 05.12.2018 - VII ZR 225/17
Auftragnehmer verlangt Mehrvergütung, aber pauschal ist pauschal!
- OLG Frankfurt, 03.07.2017 - 13 SV 6/17
Zuständigkeitsbestimmung trotz gemeinschaftlichen Gerichtsstands
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