Rechtsprechung
| BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90 |
'um den Kern herumgeredet'
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Feststellungen auf einer mangelhaften Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage, wenn die Zeugin vor Gericht behauptet, keine konkreten Erinnerungen an das Geschehen zu haben - Argumentation des Gerichts, worauf die Verdrängung der Zeugin beruht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafprozeßrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit nach unwirksamer Verfahrensverbindung, Fehlerhafte Beweiswürdigung infolge eines Zirkelschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 20.11.1989 - 2 KLs 15/87
- BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90
Papierfundstellen
- StV 1990, 485
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68
Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen …
Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90
Nach § 13 Abs. 2 StPO ist eine Übernahme und Verbindung zusammenhängender Strafsachen durch Vereinbarung der betroffenen Gerichte nur zulässig, wenn die Strafsachen bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564). - BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86
Abgabe des Berufungsverfahrens an ein anderes Gericht und Verbindung mit einem …
Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90
Nach § 13 Abs. 2 StPO ist eine Übernahme und Verbindung zusammenhängender Strafsachen durch Vereinbarung der betroffenen Gerichte nur zulässig, wenn die Strafsachen bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564). - BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81
Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Aufhebung der Anordnung einer …
Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90
Nach § 13 Abs. 2 StPO ist eine Übernahme und Verbindung zusammenhängender Strafsachen durch Vereinbarung der betroffenen Gerichte nur zulässig, wenn die Strafsachen bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).
- BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten …
Die Sach- und Rechtslage ähnelt der in Fällen der gebotenen aber unterbliebenen Befassung mit einer verlesenen Niederschrift über eine polizeiliche Vernehmung (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 (= BGH StV 1988, 138 m. Anm. Schlothauer) und 22 (= BGH StV 1990, 485)), einem verlesenen Schriftstück eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen (…BGHR aaO 15 (=BGH StV 1989, 423)) oder einer Niederschrift über eine richterliche Beschuldigtenvernehmung (BGH, Beschl. v. 7. Juni 1991 - 2 StR 14/91). - BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund …
Vielmehr darf der Tatrichter seiner Beweiswürdigung nur das zugrunde legen, was der Zeuge auf den Vorhalt hin erklärt (BGHSt 3, 199, 201; 11, 338, 340/341; 14, 310, 312; BGH, StV 1988, 513; 1989, 4; 1990, 485).Es fehlt somit an einer eindeutigen Darlegung, wie der Zeugen heute zu der ihm vorgehaltenen Aussage steht (vgl. BGH, StV 1990, 485).
- BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95
Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit - …
Sie ist allerdings auch vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertreten worden (BGH, Beschl. v. 3. Mai 1989 - 1 StR 179/89 undUrt. v. 29. Mai 1990 - 1 StR 168/90); dieser hat jedoch auf Anfrage mitgeteilt, daß er ebenfalls nicht daran festhalte. - LG Siegen, 24.01.1991 - Ks 130 Js 2/84
Tötung von Zigeunern durch Erschlagen, Erschiessen, Tottreten oder indem der …
Angaben eines Zeugen, die er vor der Hauptverhandlung gemacht hat, können im Urteil als Grundlage einer Überzeugungsbildung nur dann verwertet werden, wenn der Zeuge seine früheren Angaben in der Hauptverhandlung bestätigt (Bundesgerichtshof in Strafverteidiger 1990, Seite 485). - OLG Hamm, 18.04.2000 - 4 Ss 375/00
Inbegriff der Hauptverhandlung, Feststellungsgrundlage außerhalb der …
Erinnert er sich trotz Vorhaltes der Vernehmungsniederschrift nicht, kommt für den Inhalt der früheren Aussage nur das polizeiliche Protokoll als unmittelbare Beweisgrundlage in Frage (vgl. BGHSt 14, 310, 312/313; BGH StV 1990, 485).
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