Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Hüftpfannenwechsel
§ 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Arzthaftung: Indikation für einen Hüftpfannenwechsel bei bestehender Osteolyse; Richtwert für optimalen Inklinationswinkel - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 01.07.2009 - 9 O 436/06
- OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
- BGH, 17.05.2011 - VI ZR 195/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (25)
- BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
Der behandelnde Arzt muss dem Patienten eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermitteln, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (vgl. BGH VersR 2009, 257 - 259 m.w.N. zitiert nach juris).Der Aufklärungsumfang wird hierbei einerseits durch das Gewicht der medizinischen Indikation bestimmt, das sich wiederum aus der Notwendigkeit des Eingriffs, seiner zeitlichen Dringlichkeit und den Heilungschancen ergibt, andererseits ist insbesondere die Schwere der Schadensfolgen für die Lebensführung des Patienten im Fall der Risikoverwirklichung mitbestimmend (vgl. BGH VersR 2009, 257 - 259 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2008, 969 f zitiert nach juris;… Geiß/ Greiner a.a.O., Kapitel C, Rn. 8 f.).
Der Einwand der Behandlungsseite, der Patient hätte sich dem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung über dessen Risiken unterzogen, ist grundsätzlich beachtlich (vgl. BGH VersR 2009, 257 - 259 zitiert nach juris;… Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1884 m.w.N.;… Geiß/ Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 137 m.w.N.).
Hat sich die Behandlungsseite auf eine hypothetische Einwilligung berufen, muss der Patient darlegen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt darüber befunden hätte, ob er den tatsächlich durchgeführten Eingriff vornehmen lassen sollte (vgl. BGH VersR 2007, 66, 68; BGH VersR 2009, 257 - 259 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 1111 zitiert nach juris; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, C 138;… Marties/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A.1900 ff).
Rn. 126 b) Entgegen der Ansicht des Klägers haben die Beklagten den Einwand hypothetischer Einwilligung nicht erst im zweiten Rechtszug erhoben, so dass er als neues Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 ZPO zu behandeln wäre (vgl. BGH VersR 2009, 257 - 259 zitiert nach juris).
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03
Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren
Auszug aus OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
Konkrete Anhaltspunkte können sich dabei insbesondere aus Fehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sein mögen (vgl. BGH NJW 2004, 2825, 2826; BGH NJW 2004, 2828 m.w.N.).Zweifel im Sinne der Vorschrift liegen dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also die Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH NJW 2003, 3480, 3481; BGH NJW 2004, 2825, 2826;… Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 529 ZPO Rdn. 3 m.w.N).
Dies gilt grundsätzlich auch für Tatsachenfeststellungen, die auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens getroffen worden sind (vgl. BGH NJW 2003, 3480, 3481; BGH NJW 2004, 2825, 2826;… Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 529 ZPO Rdn. 9).
Wenn bereits schlüssiges Vorbringen durch weitere Tatsachenbehauptungen lediglich zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (vgl. zu § 531 Abs. 2 ZPO : BGHZ 159, 245 - 254 zitiert nach juris), ist es nicht als neu zu bewerten.
Sie darf sich vielmehr im allgemeinen auf Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (vgl. BGH VersR 2003, 1541, 1542; BGHZ 159, 245 - 254 zitiert nach juris; OLG Oldenburg MDR 2008, 527 zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 07. Oktober 2008, 1 U 93/07 zitiert nach juris).
- OLG Stuttgart, 15.05.1997 - 14 U 21/96
Aufklärung des Patienten vor Leistenbruchoperation
Auszug aus OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
Hat sich die Behandlungsseite auf eine hypothetische Einwilligung berufen, muss der Patient darlegen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt darüber befunden hätte, ob er den tatsächlich durchgeführten Eingriff vornehmen lassen sollte (vgl. BGH VersR 2007, 66, 68; BGH VersR 2009, 257 - 259 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 1111 zitiert nach juris; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, C 138;… Marties/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A.1900 ff).Dabei sind vom Patienten keine genauen Angaben dafür zu verlangen, wie er sich wirklich verhalten hätte; er kann und soll lediglich einsichtig machen, daß ihn die vollständige Aufklärung über das Für und Wider des ärztlichen Eingriffs ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er zustimmen solle oder nicht (vgl. BGH vom 7.2.1984 - VI ZR 174/82 - BGHZ 90 103 [105 ff.] = VersR 84, 465 [466 f.]; vom 14.2.1989 - VI ZR 65/88 - BGHZ 106, 391 [394] = VersR 89, 514 [515]; vom 11.12.1990 - VI ZR 151/90 - VersR 91, 315; OLG Stuttgart VersR 1998, 1111 zitiert nach juris).
Der Kläger durfte sich bei dem Beklagten - immerhin der Direktor der orthopädischen Klinik eines Universitätsklinikums - in guten Händen fühlen (vgl. OLG Stuttgart VersR 1998, 1111 zitiert nach juris und OLG München VersR 92, 834 , die u. a. das Vertrauen in die Person des Arztes besonders würdigen).
Allein der Umstand, dass der medizinisch indizierte Eingriff zeitlich hätte hinausgeschoben werden können, begründet nämlich dann keinen Entscheidungskonflikt, wenn der Patient nicht plausibel darlegen kann, wozu er die Zeit genutzt hätte (vgl. OLG Stuttgart VersR 1998, 1111;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A. 1912).
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
Zweifel im Sinne der Vorschrift liegen dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also die Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH NJW 2003, 3480, 3481; BGH NJW 2004, 2825, 2826;… Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 529 ZPO Rdn. 3 m.w.N).Dies gilt grundsätzlich auch für Tatsachenfeststellungen, die auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens getroffen worden sind (vgl. BGH NJW 2003, 3480, 3481; BGH NJW 2004, 2825, 2826;… Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 529 ZPO Rdn. 9).
- BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02
Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
Das erkennende Gericht darf in diesem Fall den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass es ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einen von ihnen den Vorzug gibt (vgl. BGH VersR 2009, 975 - 976 zitiert nach juris; BGH VersR 2009, 499 - 500 zitiert nach juris; BGH VersR 2008, 1676 - 1677 zitiert nach juris; BGH NJW 2004, 1871 - 1872 zitiert nach juris; BGH NJW-RR 2009, 387 - 389 zitiert nach juris).Erkennbare Unklarheiten und Widersprüchen hat der Tatrichter vielmehr nachzugehen, sie dem Sachverständigen konkret vorzuhalten und im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung erforderlichenfalls ein weiteres Gutachten einzuholen (vgl. BGH NJW 2004, 1871 - 1872 zitiert nach juris; BGH NJW-RR 2009, 387 - 389 zitiert nach juris).
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 20/06
Anforderungen an die Beweiswürdigung medizinischer Gutachten im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
Das erkennende Gericht darf in diesem Fall den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass es ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einen von ihnen den Vorzug gibt (vgl. BGH VersR 2009, 975 - 976 zitiert nach juris; BGH VersR 2009, 499 - 500 zitiert nach juris; BGH VersR 2008, 1676 - 1677 zitiert nach juris; BGH NJW 2004, 1871 - 1872 zitiert nach juris; BGH NJW-RR 2009, 387 - 389 zitiert nach juris).Erkennbare Unklarheiten und Widersprüchen hat der Tatrichter vielmehr nachzugehen, sie dem Sachverständigen konkret vorzuhalten und im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung erforderlichenfalls ein weiteres Gutachten einzuholen (vgl. BGH NJW 2004, 1871 - 1872 zitiert nach juris; BGH NJW-RR 2009, 387 - 389 zitiert nach juris).
- BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97
Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung
Auszug aus OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
Der von dem Kläger unterzeichneten formularmäßigen Einwilligungserklärung ist aber jedenfalls eine gewichtige indizielle Wirkung beizumessen, dass ein Aufklärungsgespräch mit dem schriftlich nieder gelegten Inhalt tatsächlich statt gefunden hat (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1431-1433 zitiert nach juris; BGH MDR 1999, 37 - 38 zitiert nach juris).Der Inhalt des unterzeichneten Aufklärungsbogens unterliegt insofern der freien Beweiswürdigung des Gerichts (§ 286 ZPO) und ist aufgrund seiner Indizwirkung geeignet, den für eine Parteivernehmung des behandelnden Arztes nach § 448 ZPO erforderlichen Anfangsbeweis zu erbringen (vgl. BGH VersR 1999, 190, 191; OLG Naumburg, Urteil vom 11. Juli 2006, 1 U 1/06 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2009, 199 - 201 zitiert nach juris;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A. 2281; Martis, MDR 2009, 611, 617;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 88 m.w.N.).
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05
Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
Hat sich die Behandlungsseite auf eine hypothetische Einwilligung berufen, muss der Patient darlegen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt darüber befunden hätte, ob er den tatsächlich durchgeführten Eingriff vornehmen lassen sollte (vgl. BGH VersR 2007, 66, 68; BGH VersR 2009, 257 - 259 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 1111 zitiert nach juris; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, C 138;… Marties/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A.1900 ff). - BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06
Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
Im Rahmen der nach § 141 ZPO zu diesem Zweck angeordneten informatorischen Parteianhörung hat der Kläger dem Senat nicht plausibel vermitteln können, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte, ob er die Operation - wie tatsächlich durchgeführt - vornehmen lassen sollte (vgl. BGH VersR 2007, 1273, 1276;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1900;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 138 m.w.N.). - BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
Dabei sind vom Patienten keine genauen Angaben dafür zu verlangen, wie er sich wirklich verhalten hätte; er kann und soll lediglich einsichtig machen, daß ihn die vollständige Aufklärung über das Für und Wider des ärztlichen Eingriffs ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er zustimmen solle oder nicht (vgl. BGH vom 7.2.1984 - VI ZR 174/82 - BGHZ 90 103 [105 ff.] = VersR 84, 465 [466 f.]; vom 14.2.1989 - VI ZR 65/88 - BGHZ 106, 391 [394] = VersR 89, 514 [515]; vom 11.12.1990 - VI ZR 151/90 - VersR 91, 315; OLG Stuttgart VersR 1998, 1111 zitiert nach juris). - BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
- BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90
Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines …
- OLG München, 18.04.1991 - 1 U 6202/90
Kein Entscheidungskonflikt bei vollem Vertrauen des Patienten zum Arzt
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03
Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der …
- BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04
Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene …
- BGH, 18.05.2009 - IV ZR 57/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00
Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur …
- OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07
Berufung wegen voller Beherrschbarkeit eines Risikos über das Auftreten von …
- BGH, 24.09.2008 - IV ZR 250/06
Umfang der Beweisaufnahme bei widersprechenden Gutachten
- BGH, 21.01.2009 - VI ZR 170/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Anforderungen an die Würdigung von …
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 203/02
Schadensersatzpflicht des Arztes bei übersehener embryopathischer Indikation
- OLG Oldenburg, 25.02.2008 - 5 W 10/08
Bindung eines Gerichts im Arzthaftungsprozess an die vom Patienten vorgebrachten …
- OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 1/06
Arzthaftung - Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch wegen unzureichender …
- OLG Frankfurt, 05.08.2008 - 8 U 267/07
Arzthaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen einer …
- OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 8 U 38/07
Sorgfaltspflichten des Operateurs bei einem laparoskopischen Eingriff
- OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 1 W 15/11
Richterablehnung: Keine Befangenheit bei Ablehnung einer Rubrumsberichtigung
Rn. 6 Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts gem. Abschnitt B.16.a. der Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts für 2011 wegen Sachzusammenhangs mit dem Berufungsverfahren 1 U 87/09 berufen. - BGH, 17.05.2011 - VI ZR 195/10 OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 1 U 87/09.
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