Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayMG Art. 26 Abs. 1 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 651 (Ls.)
- DVBl 2003, 1163 (Ls.)
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
Auszug aus VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
Damit sind im Geltungsbereich des bayerischen Medienrechts auch private Rundfunkanbieter Träger des bundesverfassungsrechtlichen Grundrechts der Rundfunkfreiheit (vgl. VerfGH 54, 165/170 f.; BVerfGE 97, 298/310 ff.).Dem Verfassungsgerichtshof ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unbenommen, Art. 111 a BV im Sinn des Verbots unmittelbarer privater Trägerschaft von Rundfunk in Bayern auszulegen und die entsprechenden organisationsrechtlichen Regelungen des Landesmedienrechts für vereinbar mit Art. 111 a BV zu halten (vgl. BVerfGE 97, 298/315).
Trotz dieser Stellung der Landeszentrale darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den privaten Rundfunkanbietern der Schutz des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vorenthalten werden; es muss vielmehr bei Auslegung und Anwendung des Art. 111 a BV beachtet werden (so BVerfGE 97, 298/315).
Denn bei dieser Entscheidung hat die Landeszentrale stets zu berücksichtigen, dass dem Rundfunkanbieter das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit zur Seite steht (vgl. VerfGH 54, 165/170 f.; BVerfGE 97, 298/310 ff.).
- VerfGH Bayern, 26.10.2001 - 69-VI-00
Auszug aus VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
Damit sind im Geltungsbereich des bayerischen Medienrechts auch private Rundfunkanbieter Träger des bundesverfassungsrechtlichen Grundrechts der Rundfunkfreiheit (vgl. VerfGH 54, 165/170 f.; BVerfGE 97, 298/310 ff.).Ausfluss dieser verfassungsrechtlichen Stellung der Landeszentrale ist u.a. ihre eigene Rechtsetzungskompetenz in Gestalt der Satzungsautonomie (vgl. VerfGH 54, 165/170 f.).
Denn bei dieser Entscheidung hat die Landeszentrale stets zu berücksichtigen, dass dem Rundfunkanbieter das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit zur Seite steht (vgl. VerfGH 54, 165/170 f.; BVerfGE 97, 298/310 ff.).
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
Sie enthält keine mit dem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit unvereinbaren Ermessenstatbestände oder Beurteilungsspielräume, die eine inhaltliche Bewertung des angebotenen Programms notwendig machen oder deren Ausfüllung mittelbar Auswirkungen auf den Programminhalt hat (vgl. hierzu BVerfGE 90, 60/89).An der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Rundfunksystems besteht angesichts der Bedeutung, die dem Rundfunk für die freie Meinungsbildung in der Demokratie zukommt (vgl. BVerfGE 83, 238/295 f.; 90, 60/87), ein hohes Allgemeininteresse (vgl. zum Rundfunk nach dem Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz VerfGH 43, 170/180).
- VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Auszug aus VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
Gesetze müssen so formuliert sein, dass die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können und dass die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Rechtsvorschriften durch die Verwaltung zu kontrollieren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 41, 17/24; 50, 226/248 f.; VerfGHE vom 9. September 2002 Vf. 24-VII-01 S. 13).Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich kein Verbot für den Gesetzgeber, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. VerfGH 41, 17/24; 49, 160/164 f.; 50, 226/248 f.; VerfGHE vom 9. September 2002 Vf. 24-VII-01 S. 13).
- VerfGH Bayern, 09.09.2002 - 24-VII-01
Auszug aus VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
Gesetze müssen so formuliert sein, dass die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können und dass die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Rechtsvorschriften durch die Verwaltung zu kontrollieren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 41, 17/24; 50, 226/248 f.; VerfGHE vom 9. September 2002 Vf. 24-VII-01 S. 13).Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich kein Verbot für den Gesetzgeber, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. VerfGH 41, 17/24; 49, 160/164 f.; 50, 226/248 f.; VerfGHE vom 9. September 2002 Vf. 24-VII-01 S. 13).
- VerfGH Bayern, 23.11.1990 - 116-VI-89
Auszug aus VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
Dazu gehört namentlich auch weiterhin ein Einfluss auf die Programmgestaltung und -verantwortung (vgl. VerfGH 43, 170/181; 46, 191/198).An der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Rundfunksystems besteht angesichts der Bedeutung, die dem Rundfunk für die freie Meinungsbildung in der Demokratie zukommt (vgl. BVerfGE 83, 238/295 f.; 90, 60/87), ein hohes Allgemeininteresse (vgl. zum Rundfunk nach dem Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz VerfGH 43, 170/180).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
Nach der auf die Veranstaltung privater Rundfunksendungen bezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1981 (BVerfGE 57, 295/326) ist bei jeder Form der gesetzlichen Ordnung des Rundfunks eine vorherige Überprüfung unverzichtbar, ob bei der Aufnahme privater Rundfunkveranstaltungen oder einem Hinzutreten weiterer Veranstalter den Anforderungen an die Rundfunkfreiheit Genüge getan ist.Eine solche ist vielmehr nur innerhalb der Schranken der Rundfunkfreiheit zulässig (vgl. BVerfGE 57, 295/321).
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
Greift ein Akt der öffentlichen Gewalt eher in die Freiheit der individuellen Erwerbs- und Leistungsfähigkeit ein, so ist der Schutzbereich des Art. 101 BV berührt; begrenzt er mehr die Innehabung und Verwendung vorhandener Vermögensgüter, so kommt der Schutz des Art. 103 Abs. 1 BV in Betracht (vgl. BVerfGE 84, 133/157). - BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
An der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Rundfunksystems besteht angesichts der Bedeutung, die dem Rundfunk für die freie Meinungsbildung in der Demokratie zukommt (vgl. BVerfGE 83, 238/295 f.; 90, 60/87), ein hohes Allgemeininteresse (vgl. zum Rundfunk nach dem Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz VerfGH 43, 170/180). - VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96
Kreuze in Klassenräumen
Auszug aus VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
Die vom Antragsteller angeregte Vorlage an das Bundesverfassungsgericht kommt nicht in Betracht, weil der Verfassungsgerichtshof bei der Überprüfung der angegriffenen Rechtsvorschriften keine "Auslegung des Grundgesetzes" im Sinn des Art. 100 Abs. 3 GG vornimmt, sondern eine Kontrolle anhand der Bayerischen Verfassung durchführt (vgl. VerfGH 50, 156/181). - BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung - …
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
Steuerberaterprüfung
- VerfGH Bayern, 06.04.1989 - 2-VII-87
Stellungnahme des Bayerischen Senats
- VerfGH Bayern, 15.12.1989 - 13-VII-85
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96
Aufzeichnungspflicht
- VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
- VerfGH Bayern, 27.05.1987 - 7-VI-87
Maßstäbe für die Verteilung von Sendezeit: Rundfunkfreiheit der Bayerischen …
- VerfGH Bayern, 18.11.2002 - 3-VII-01
- VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Teilweise Verfassungswidrigkeit einer Werbeanlagensatzung
Art. 101 BV verbürgt daher nicht nur die Freiheit von ungesetzlichem Zwang, sondern setzt dem Normgeber selbst Schranken beim Erlass von Rechtsvorschriften, die in die Freiheits- und Berufssphäre des Einzelnen eingreifen; insbesondere gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.1.2003 = VerfGH 56, 1/10).Rn. 109 Im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 GG, die im berufsrechtlichen Anwendungsbereich des Art. 101 BV herangezogen werden kann (VerfGH 56, 1/10; 57, 175/179), stellt das Verbot der Errichtung bestimmter Werbeanlagen in einem Stadt- oder Gemeindebereich lediglich eine Berufsausübungsregelung dar.
Rn. 110 Es ist nicht ersichtlich, dass sich aus der Programmvorschrift des Art. 153 BV zur Förderung der Klein- und Mittelstandsbetriebe (VerfGH vom 28.1.2003 = VerfGH 56, 1/12) weitergehende Anforderungen an die mit der Popularklage beanstandeten Vorschriften ergeben könnten.
- VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere …
Gegen die Verwendung solcher Begriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund gefestigter Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (VerfGH vom 28.1.2003 VerfGHE 56, 1/9; VerfGHE 57, 113/127;… vom 23.11.2020 - Vf. 59-VII-20 - juris Rn. 38). - VerfGH Bayern, 30.05.2005 - 23-VI-04
Verhältnis der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit zum Schutz desselben Rechtsguts …
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- VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20
Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des …
Gegen die Verwendung solcher Begriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund gefestigter Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (VerfGH vom 28.1.2003 VerfGHE 56, 1/9; VerfGHE 57, 113/127). - VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05
Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht
Soweit der berufliche Schutzbereich des Art. 101 BV dadurch berührt ist (vgl. VerfGH vom 28.1.2003 = VerfGH 56, 1/10), dass Bewerber auf staatliche Ausbildungsplätze angewiesen sind, vermeidet Art. 59 Abs. 2 Satz 5 BayEUG eine unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheit der Berufswahl. - VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10
Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst
Das Grundrecht auf Eigentum wird daher hier durch die Berufsfreiheit als sachnäheres Grundrecht verdrängt (VerfGH vom 13.1.2000 = VerfGH 53, 1/15 f.; VerfGH vom 28.1.2003 = VerfGH 56, 1/11; VerfGH BayVBl 2011, 466/469; BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317/344 f.; BVerfG vom 8.6.2010 = BVerfGE 126, 112/135). - VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, in einem Normenkontrollverfahren Einzelakte zu überprüfen; insoweit besteht für die Antragstellerin die Möglichkeit, die betreffenden Vorgänge von den Fachgerichten kontrollieren zu lassen (vgl. VerfGHE vom 28. Januar 2003 Vf. 10-VII-02 S. 6).Normen müssen so formuliert sein, dass die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen können und die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Vorschrift durch die Verwaltung zu kontrollieren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 41, 17/24; 50, 226/248 f.; VerfGHE vom 28. Januar 2003 Vf. 10-VII-02 S. 13).
Entsprechendes gilt für das Verhältnis von Art. 101 BV zu Art. 103 Abs. 1 BV (VerfGH 51, 74/88; VerfGHE vom 28. Januar 2003 Vf. 10-VII-02 S. 16).
- VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über …
Erfordernisse der Verwaltungspraxis können diese Form der Normgebung sogar als notwendig erscheinen lassen (vgl. VerfGH 56, 1/9).3 bis 10 BayEUG gleichzuachten sind (s. zu einem vergleichbaren Problem: VerfGH 56, 1/9).
- VerfGH Bayern, 23.11.2016 - 1-VII-15
Das Erfordernis einer inländischen Erlaubnis für die Vermittlung von Pferdewetten …
Vielmehr ist hier allein der Schutzbereich der Berufsfreiheit berührt, die als sachnäheres Grundrecht die Eigentumsgarantie verdrängt (vgl. VerfGHE 53, 1/15 f.; VerfGH vom 28.1.2003 VerfGHE 56, 1/11; VerfGHE 64, 39/50; BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/344 f.; vom 8.6.2010 BVerfGE 126, 112/135; NVwZ 2008, 1338/1339).Bei dieser Verfassungsbestimmung, die den Staat zum Schutz und zur Förderung selbstständiger Klein- und Mittelstandsbetriebe verpflichtet, handelt es sich um einen Programmsatz (VerfGHE 56, 1/12), der den Gesetzgeber jedenfalls nicht daran hindert, Vorschriften zum Schutz vor den Gefahren der Glücksspiel- und Wettsucht zu erlassen.
- VerfGH Bayern, 29.01.2021 - 96-VII-20
Erfolgloser Eilantrag gegen verschiedene Regelungen der Elften Bayerischen …
Gegen die Verwendung solcher Begriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund gefestigter Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (VerfGH vom 28.1.2003 VerfGHE 56, 1/9; vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/127). - VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 43-VIII-21
Keine Außervollzugsetzung der Einführung Islamischen Unterrichts in Bayern
- VerfGH Bayern, 25.01.2006 - 14-VII-02
Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz
- VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15
Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur …
- VGH Bayern, 16.07.2024 - 7 B 21.808
Fortsetzungsfeststellungsklage, Dauerverwaltungsakt, medienrechtliches …
- VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 BV 10.1855
Rundfunkfreiheit; landesweites Fernsehfenster (Bayern Journal); Änderung der …
- VG Köln, 15.06.2007 - 11 K 572/07
Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten
- VerfGH Bayern, 08.05.2023 - 27-VII-21
Unzulässige Popularklagen gegen Freiflächengestaltungssatzung
- VerfGH Bayern, 17.05.2006 - 2-VII-05
Einführung des achtjährigen Gymnasiums
- VerfGH Bayern, 20.04.2023 - 4-VII-22
Mangels ausreichender Substanziierung unzulässige Popularklage gegen eine …
- VG Köln, 15.06.2007 - 11 K 573/07
Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten
- VerfGH Bayern, 03.03.2026 - 3-VII-25
Popularklage, Gesetzgebungskompetenz, Wissenschaftsfreiheit, Gewissensfreiheit, …
- VerfGH Bayern, 16.12.2010 - 6-VII-10
Popularklage gegen Art. 13 e BayNatSchG
- VerfGH Bayern, 28.06.2022 - 42-VII-21
Unzulässige Popularklage gegen Einführung des Islamischen Unterrichts an Schulen
- VerfGH Bayern, 05.03.2020 - 13-VII-18
Erfolglose Popularklage gegen die Genehmigungsbedürftigkeit von von Erhebungen an …
- VerfGH Bayern, 13.04.2005 - 9-VII-03
Popularklage gegen Abgabensatzung de Notarkasse München
- VG Regensburg, 15.11.2018 - RO 5 K 17.2158
Bescheide zur Zuständigkeit der Bayerischen Kontrollbehörde für …
- VerfGH Bayern, 29.10.2012 - 6-VII-12
Unzulässige Popularklage
- VerfGH Bayern, 24.08.2020 - 47-VII-20
Unzulässigkeit einer Popularklage gegen Vorschriften zum Übertritt an eine …
- OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06
Ausschreibung und Zuweisung der Übertragungskapazität Dresden Fernsehkanal 48
- VG Augsburg, 14.03.2022 - Au 9 K 21.23
Anfechtungsklage gegen eine Nebenbestimmung, Auflage zur Vornahme einer …
- VG Würzburg, 16.08.2016 - W 4 K 16.81
Erfolgreiche Klage gegen Ausgleichszahlung für ungenehmigte Baumfällung - …
- VerfGH Bayern, 06.12.2011 - 6-VII-11
Unzulässige Popularklage gegen eine Übergangsregelung der Satzung der Bayerischen …
- VG Würzburg, 15.11.2004 - W 8 K 04.555
Teilnehmerentgelt im Rahmen eines Vertrages über die Weiterverbreitung von …
- VGH Bayern, 19.01.2004 - 7 CS 04.104
Widerruf einer Genehmigung auf Verbreitung von lokalen oder regionalen …
- VG München, 24.11.2011 - M 17 K 11.2361
Hörfunkfrequenz
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