Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.10.1984 - 15 W 250/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 879, 880; GBO §§ 45, 41, 42, 62, 70; GBVfg. § 18
Rangeinheit von Haupt- und Veränderungsspalten im Grundbuch; nachträgliche Mitbelastungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rangbestimmung einer eingetragenen Grundschuld hinsichtlich eines nachträglich mitbelasteten Grundstücks; Gleichrang von Rechten auf einem nachbelasteten Grundstück; Erforderlichkeit eines klarstellenden Rangvermerks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 13.05.1983 - 5 T 208/83
- OLG Hamm, 09.10.1984 - 15 W 250/83
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 144
- Rpfleger 1985, 17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- RG, 14.03.1931 - Vb 2/31
1. Teilt die in der Spalte "Veränderungen" des hamburgischen (und des …
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1984 - 15 W 250/83
Diese Auffassung basiert auf dem Grundsatz, daß alle in den Veränderungsspalten eingetragenen Vermerke eine einheitliche Eintragung bilden mit der Eintragung in der Hauptspalte, auf die sie sich beziehen, daß sie also nur in diesem Zusammenhang gelesen und gewürdigt werden dürfen, namentlich auch im Hinblick auf die Rangfolge der betreffenden Rechte (so: KGJ 26 A 145; KGJ 33 A 255; KGJ 43 A 234; RGZ 132, 106; KG in JFG 17, 346 und JFG 22, 284; BGH in DMotZ 1958, 252; OLG Köln MittRheinNotK 1982, 177; OLG Frankfurt, Rpfleger 1978, 312;… ebenso das überwiegende Schrifttum, vgl. Haegele, Grundbuchrecht, 6. Aufl., Rdnr. 1267 a, 1268 e und 1271, m.w.N.).Im übrigen entfällt eine Vorlagepflicht auch deswegen, weil die vom Senat hier vertretene Rechtsauffassung mit derjenigen des früheren Reichsgerichts (RGZ 132, 106 ff) und des BGH (DNotZ 1958, 252 ff) übereinstimmt (…vgl. dazu Kuntze in KEHE, § 79 GBO, Rdnr. 14 m.w.N.).
- BGH, 14.02.1958 - V ZB 49/57
Mithaftvermerk und Unterwerfungsklausel
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1984 - 15 W 250/83
Im übrigen entfällt eine Vorlagepflicht auch deswegen, weil die vom Senat hier vertretene Rechtsauffassung mit derjenigen des früheren Reichsgerichts (RGZ 132, 106 ff) und des BGH (DNotZ 1958, 252 ff) übereinstimmt (…vgl. dazu Kuntze in KEHE, § 79 GBO, Rdnr. 14 m.w.N.). - RG, 04.10.1918 - III 139/18
Verwandlung einer ohne Bildung eines Hypothekenbriefs versehentlich in die zweite …
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1984 - 15 W 250/83
Soweit eine derartige materiell-rechtliche Vorschrift nicht besteht - und so verhält es sich bei den §§ 879, 880 BGB -, ist sogar die Eintragung an einer unrichtigen Stelle des für das Grundstück angelegten Grundbuchblattes grundsätzlich materiell unschädlich, weil das ganze Grundbuchblatt das Grundbuch im Sinne des BGB bildet (RGZ 55, 340, 343 ; 94, 5, 8 ; 98, 215, 219 ;… Fratzky, a.a.O., S. 28).
- RG, 06.03.1920 - V 288/19
Erbpacht; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1984 - 15 W 250/83
Soweit eine derartige materiell-rechtliche Vorschrift nicht besteht - und so verhält es sich bei den §§ 879, 880 BGB -, ist sogar die Eintragung an einer unrichtigen Stelle des für das Grundstück angelegten Grundbuchblattes grundsätzlich materiell unschädlich, weil das ganze Grundbuchblatt das Grundbuch im Sinne des BGB bildet (RGZ 55, 340, 343 ; 94, 5, 8 ; 98, 215, 219 ;… Fratzky, a.a.O., S. 28). - RG, 10.10.1903 - V 142/03
Vormerkung und Widerspruch.
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1984 - 15 W 250/83
Soweit eine derartige materiell-rechtliche Vorschrift nicht besteht - und so verhält es sich bei den §§ 879, 880 BGB -, ist sogar die Eintragung an einer unrichtigen Stelle des für das Grundstück angelegten Grundbuchblattes grundsätzlich materiell unschädlich, weil das ganze Grundbuchblatt das Grundbuch im Sinne des BGB bildet (RGZ 55, 340, 343 ; 94, 5, 8 ; 98, 215, 219 ;… Fratzky, a.a.O., S. 28). - RG, 16.03.1931 - VIII 545/30
1. Welche Wirkung hat im Vergleichsverfahren die Aufnahme einer als anerkannt …
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1984 - 15 W 250/83
Es erscheint daher nicht nur im Interesse der Antragstellerin, sondern auch der Gläubiger der übrigen betroffenen Grundpfandrechte sowie Dritter, die das Grundbuch berechtigterweise einsehen können, zulässig und angebracht, den von der Antragstellerin begehrten klarstellenden Vermerk über den Vorrang ihrer Post Abteilung III Nr. 4 vor den Rechten Nr. 5, 6 und 8 auf dem Grundstück BV 6 im Grundbuch einzutragen (vgl. RGZ 132, 113 ;… Haegele/Schöner/Stöber, Rdnr. 1271 a;… Senatsbeschluß vom 1.3.1982 - 15 W 44/82 - Eickmann in KEHE, § 1 GBO Rdnr. 37).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".