Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVG § 4 Abs. 1
Höhergruppierung einer an einer Grundschule angestellten Lehrkraft
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 22.03.2023 - 60 Ca 4390/22
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23
- BAG, 26.02.2025 - 4 AZR 62/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BAG, 05.07.2023 - 4 AZR 289/22
Eingruppierung - Überleitung in die neue Entgeltordnung - Antragserfordernis - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23
Rn. 57 2. Die Klage ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 ZPO auch im Hinblick auf die Entgeltdifferenzen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 5. Juli 2023 - 4 AZR 289/22 - zitiert nach juris, dort Rn. 11) für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2021 zulässig.Rn. 196 (a) Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (BAG, Urteil vom 5. Juli 2023 - 4 AZR 289/22 - zitiert nach juris, dort Rn. 33 m.w.N.).
Es wird innerhalb eines definierten Zeitraumes Klarheit über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses nach der Überleitung geschaffen (vgl. zu § 29b S. 1 TVÜ-VKA: BAG, Urteil vom 5. Juli 2023 - 4 AZR 289/22 - zitiert nach juris, dort Rn. 37 m.w.N.).
Nur bei den übergeleiteten Beschäftigten stellt sich die Frage der Wahrung des Besitzstandes verbunden mit der Abwägung der Vor- und Nachteile der neuen Entgeltordnung (vgl. BAG, Urteil vom 5. Juli 2023 - 4 AZR 289/22 - zitiert nach juris, dort Rn. 38 m.w.N.).
Rn. 212 (1) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (vgl. zu § 29b Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA: BAG, Urteil vom 5. Juli 2023 - 4 AZR 289/22 - zitiert nach juris, dort Rn. 41).
Rn. 214 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zu § 29a TVÜ-VKA: Urteil vom 5. Juli 2023 - 4 AZR 289/22 - zitiert nach juris, dort Rn. 39 m.w.N.) trifft den Arbeitgeber keine Pflicht, Beschäftigte auf die Möglichkeit eines Höhergruppierungsantrages hinzuweisen.
- BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23
Soweit Tarifnormen geändert oder Sachverhalte berücksichtigt werden, die in der Vergangenheit liegen, haben die Gerichte darauf zu achten, dass die Tarifvertragsparteien dieselben Grenzen einzuhalten haben, wie der Gesetzgeber (vgl. BAG, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - zitiert nach juris, dort Rn. 35 m.w.N.). - BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23
Dieser Grundsatz gilt auch im öffentlichen Dienst (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 16).
- BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 216/21
Entgeltordnung Lehrkräfte - Angleichungszulage
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23
Die Differenzierung zwischen vor dem 1. August 2019 eingestellten Mitarbeitern und ab dem 1. August 2019 eingetretenen Mitarbeitern ist sachlich gerechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 27. Januar 2022 - 6 AZR 216/21 - zitiert nach juris, dort Rn. 26 m.w.N.). - BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
Zuordnung dynamischer IP-Adressen
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23
Rn. 181 (a) Das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit verlangt vom Normgeber, die von ihm erlassenen Regelungen so bestimmt zu fassen, dass die Rechtsunterworfenen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - zitiert nach juris, dort Rn. 38 mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG zum für gesetzliche Grundrechtsbeschränkungen entwickelten Klarheits- und Bestimmtheitsgebot, zB BVerfG 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05 - Rn. 168 f., BVerfGE 130, 151;… 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - Rn. 93 ff., BVerfGE 120, 378, jew. mwN). - BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23
Rn. 181 (a) Das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit verlangt vom Normgeber, die von ihm erlassenen Regelungen so bestimmt zu fassen, dass die Rechtsunterworfenen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. BAG…, Urteil vom 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - zitiert nach juris, dort Rn. 38 mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG zum für gesetzliche Grundrechtsbeschränkungen entwickelten Klarheits- und Bestimmtheitsgebot, zB BVerfG 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05 - Rn. 168 f., BVerfGE 130, 151; 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - Rn. 93 ff., BVerfGE 120, 378, jew. mwN). - BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22
Korrigierende Rückgruppierung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23
Rn. 62 Ein Feststellungsinteresse besteht auch nicht im Hinblick auf die Stufenlaufzeiten (vgl. dazu und zum Feststellungsinteresse bei nicht gewahrter Ausschlussfrist: BAG, Urteil vom 16. August 2023 - 4 AZR 339/22 - zitiert nach juris, dort Rn. 13 m.w.N.). - BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02
Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23
Rn. 60 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urteil vom 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - zitiert nach juris, dort Rn. 24) sind Klagen auf Zahlung einer höheren tarifvertraglichen Vergütung im öffentlichen Dienst grundsätzlich als Feststellungsklagen zulässig, weil sich die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes der gerichtlichen Entscheidung hierüber in aller Regel beugen und auf diese Weise der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird. - BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19
Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23
Rn. 181 (a) Das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit verlangt vom Normgeber, die von ihm erlassenen Regelungen so bestimmt zu fassen, dass die Rechtsunterworfenen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - zitiert nach juris, dort Rn. 38 mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG zum für gesetzliche Grundrechtsbeschränkungen entwickelten Klarheits- und Bestimmtheitsgebot, zB BVerfG 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05 - Rn. 168 f., BVerfGE 130, 151;… 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - Rn. 93 ff., BVerfGE 120, 378, jew. mwN). - BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12
Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 16 Sa 554/23
Rn. 186 Bei der Protokollerklärung handelte es sich um eine tarifliche Inhaltsnorm im Sinne des § 1 Abs. 1 TVG (vgl. dazu BAG, Urteil vom 13. November 2014 - 6 AZR 1102/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 29 m.w.N.). - BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 541/17
Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank
- BAG, 17.10.2023 - 9 AZR 39/23
Tarifvertragsauslegung - Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen im …
- BAG, 26.02.2025 - 4 AZR 62/24
Eingruppierung - Verweisungskette - Normenklarheit
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2024 - 16 Sa 554/23 - wird zurückgewiesen. - LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2024 - 10 Sa 1025/23
Zulässigkeit von Feststellungsklagen auf Zahlung einer höheren tarifvertraglichen …
16 Sa 554/23 am 16.Januar 2024 die Berufung der dortigen Klägerin zurückgewiesen und unter Seite 19 - 25 wie folgt ausgeführt:.
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