Rechtsprechung
| BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
BBesG § 12 Abs. 2; ; BBesG § 59 Abs. 5; ; BRRG § 14 Abs. 2; ; BBG § 18 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Anwärterbezüge - Rückforderung - Mindestdienstzeit - Auflage
- michaelbertling.de
Rückforderung von Anwärterbezügen nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenrecht; Besoldungsrecht - Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter bei Studium; Rückforderung von Anwärterbezügen aufgrund einer Auflage.
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 736 (Ls.)
- NVwZ-RR 2002, 203 (Ls.)
- DVBl 2002, 211 (Ls.)
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 6.99
Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00
Anwärterbezüge können von einem auf eigenen Antrag entlassenen Beamten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden, wenn sie dem Beamten für die Zeit eines Studiums und einer berufspraktischen Studienzeit unter der "Auflage" gewährt worden sind, im Anschluss an die Ausbildung während einer Mindestdienstzeit im öffentlichen Dienst zu verbleiben (wie Urteile vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 28.91 - und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 6.99 -).Für die Rückforderung der Anwärterbezüge ist unerheblich, ob das Studium Voraussetzung für eine weitere Ausbildung sein kann, ob es eine Grundlage für eine privatwirtschaftliche Betätigung bietet oder ob es zumindest eine Qualifikation verschafft, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes genutzt werden kann (Bestätigung des Urteils vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 -).
Die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, die Anwärterbezüge an die - vor deren Auszahlung ausdrücklich zu erklärende - Verpflichtung zu koppeln, das Studium im Rahmen des Vorbereitungsdienstes bis zum Abschluss zu absolvieren, im Anschluss daran in den öffentlichen Dienst einzutreten und darin während einer Mindestdienstzeit zu verbleiben (vgl. Urteile vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 28.91 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 7 S. 5 ff. und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 6.99 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 10 S. 2).
Gemäß § 59 Abs. 5 BBesG kann sich die Zweckbestimmung auf die Anwärterbezüge erstrecken, die sowohl für die Zeit des Unterrichts an der Fachhochschule als auch für die berufspraktischen Studienzeiten gezahlt werden (…vgl. Urteile vom 27. Februar 1992, a.a.O. und vom 10. Februar 2000, a.a.O.).
Die Ermächtigung des § 59 Abs. 5 BBesG beschränkt sich nicht darauf, die Rückforderung von Anwärterbezügen zu ermöglichen, wenn der Beamte auf Widerruf ein Studium absolviert, das Voraussetzung für eine weitere Ausbildung ist oder das eine Grundlage für eine privatwirtschaftliche Betätigung bietet oder zumindest eine Qualifikation verschafft, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes genutzt werden kann (vgl. Urteil vom 10. Februar 2000, a.a.O. S. 3).
- BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 28.91
Anwärterbezüge - Mindeststudientzeit - Fachschule
Auszug aus BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00
Anwärterbezüge können von einem auf eigenen Antrag entlassenen Beamten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden, wenn sie dem Beamten für die Zeit eines Studiums und einer berufspraktischen Studienzeit unter der "Auflage" gewährt worden sind, im Anschluss an die Ausbildung während einer Mindestdienstzeit im öffentlichen Dienst zu verbleiben (wie Urteile vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 28.91 - und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 6.99 -).Die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, die Anwärterbezüge an die - vor deren Auszahlung ausdrücklich zu erklärende - Verpflichtung zu koppeln, das Studium im Rahmen des Vorbereitungsdienstes bis zum Abschluss zu absolvieren, im Anschluss daran in den öffentlichen Dienst einzutreten und darin während einer Mindestdienstzeit zu verbleiben (vgl. Urteile vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 28.91 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 7 S. 5 ff. und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 6.99 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 10 S. 2).
Gemäß § 59 Abs. 5 BBesG kann sich die Zweckbestimmung auf die Anwärterbezüge erstrecken, die sowohl für die Zeit des Unterrichts an der Fachhochschule als auch für die berufspraktischen Studienzeiten gezahlt werden (vgl. Urteile vom 27. Februar 1992, a.a.O. …und vom 10. Februar 2000, a.a.O.).
- BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81
Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche - …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00
Der Anspruch auf Rückzahlung von Besoldungsleistungen verjährt nach dreißig Jahren (wie Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 -).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats tritt die Verjährung der Rückforderung von Besoldungsleistungen gemäß § 195 BGB nach dreißig Jahren ein (Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - BVerwGE 66, 251, 252 ff.).
- BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10
Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit; …
- VG Gießen, 15.03.2023 - 5 K 1906/22
Rückforderung von Anwärterbezügen
In diesem Zusammenhang bestimmt § 58 Abs. 3 HBesG, dass die Gewährung der Bezüge von Anwärterinnen und Anwärtern, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, von der Erfüllung von Auflagen - diese stellen die sog. "Rechtsgrundabrede" im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB dar (hierzu s. BVerwG, Urteil vom 13.09.2001 - 2 A 9.00; BVerwG, Urteil vom 27.02.1992 - 2 C 28/91) - abhängig gemacht werden kann.Zu verweisen ist insoweit auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Benachteiligung von rückzahlungspflichtigen Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, die wegen Nichterfüllung einer Auflage zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet sind, gerade dadurch vermieden werden soll, dass sich die Rückzahlungspflicht auf den Teil der Anwärterbezüge beschränkt, die den Belassungsbetrag in einer "jeweils" geltenden Fassung überschreitet (s. BVerwG, Urteil vom 13.09.2001 - 2 A 9.00).
- VG Gießen, 06.06.2023 - 5 K 384/22
Rückforderung von Beamtenbezügen
In diesem Zusammenhang bestimmt § 58 Abs. 3 HBesG, dass die Gewährung der Bezüge von Anwärterinnen und Anwärtern, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, von der Erfüllung von Auflagen - diese stellen die sog. "Rechtsgrundabrede" im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB dar (hierzu s. BVerwG, Urteil vom 13.09.2001 - 2 A 9.00; BVerwG, Urteil vom 27.02.1992 - 2 C 28/91) - abhängig gemacht werden kann.Zu verweisen ist insoweit auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Benachteiligung von rückzahlungspflichtigen Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, die wegen Nichterfüllung einer Auflage zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet sind, gerade dadurch vermieden werden soll, dass sich die Rückzahlungspflicht auf den Teil der Anwärterbezüge beschränkt, die den Belassungsbetrag in einer "jeweils" geltenden Fassung überschreitet (s. BVerwG, Urteil vom 13.09.2001 - 2 A 9.00).
- BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11
Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung …
- BVerwG, 04.07.2022 - 2 B 5.22
Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem …
Der Dienstherr darf die Zahlung der Anwärterbezüge daran knüpfen, dass der Anwärter nicht aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 10 S. 2 und vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 11 S. 6 …sowie Beschluss vom 3. Juli 2009 - 2 B 13.09 - juris Rn. 5 zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 59 Abs. 5 BBesG). - VG Bremen, 07.11.2023 - 6 K 125/21
Rückforderung von Anwärterbezügen bei Krankheit; Vertretenmüssen
Der Dienstherr darf die Zahlung der Anwärterbezüge daran knüpfen, dass der Anwärter nicht aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.2000 - 2 A 6.99 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 10 S. 2 und v. 13.09.2001 - 2 A 9.00 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 11 S. 6 …sowie Beschl. v. 03.07.2009 - 2 B 13.09 - juris Rn. 5 zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 59 Abs. 5 BBesG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2021 - 3 A 3218/19
Rückforderung von Bezügen für Anwärtern der Laufbahn des gehobenen …
- VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199
Rückforderung von Anwärterbezügen nach Ausscheiden aus dem Dienst auf eigenen …
Die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ermächtigung umfasst die Befugnis, die Anwärterbezüge an die - vor deren Auszahlung ausdrücklich zu erklärende - Verpflichtung zu koppeln, das Studium im Rahmen des Vorbereitungsdienstes bis zum Abschluss zu absolvieren, im Anschluss daran in den öffentlichen Dienst einzutreten und darin während einer Mindestdienstzeit zu verbleiben (BVerwG, U. v. 13.9.2001 - 2 A 9/00 - juris Rn. 14).Benachteiligungen des zur Rückzahlung verpflichteten Beamten auf Widerruf werden pauschalierend und typisierend dadurch vermieden, dass sich die Rückzahlungspflicht auf den Teil der Anwärterbezüge beschränkt, der den Betrag in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Bundeskindergeldgesetzes in der jeweils geltenden Fassung übersteigt (vgl. Nr. 75.2.2 der BayVwVBes;… BayVGH, B. v. 12.12.2014 a. a. O. juris Rn. 8; BVerwG, U. v. 13.9.2001 a. a. O.).
Der Kläger hat auch in dieser Hinsicht keine (ausreichenden) Umstände vorgetragen, die den Beklagten hätte veranlassen müssen, Rückzahlungserleichterungen bzw. einen vollständigen Verzicht auf die Rückforderung der Anwärterbezüge in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, U. v. 13.9.2001 a.a.O, juris Rn. 21).
Rn. 21 Die vom Kläger im Rahmen des Zulassungsantrag aufgeworfene Frage, ob die Rückforderung von Bezügen nicht grundsätzlich eine Härte darstelle, wie es in der Literatur und auch in wissenschaftlichen Arbeiten vertreten werde, ist höchstrichterlich bereits insofern geklärt als dass Anwärterbezüge von einem auf eigenen Antrag entlassenen Beamten grundsätzlich zurückgefordert werden können, wenn sie dem Beamten für eine festgesetzte Ausbildungszeit unter der "Auflage" gewährt worden sind, die Ausbildung abzuschließen und eine Mindestzeit im öffentlichen Dienst zu verbleiben (vgl. BVerwG, U. v. 13.9.2001 a. a. O.) Ob tatsächlich - wie hier im Rahmen der Rückforderung vorausgesetzt - ein vom Kläger zu vertretender Grund für die vorzeitige Beendigung der Ausbildung vorgelegen hat, ist jeweils im Einzelfall zu klären und keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.
- VG Bremen, 06.03.2018 - 6 K 2049/16
Besoldung und Versorgung - Anwärterbezüge; Kürzungsverpflichtung; …
Die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, die Anwärterbezüge an die - vor deren Auszahlung ausdrücklich zu erklärende - Verpflichtung zu koppeln, das Studium im Rahmen des Vorbereitungsdienstes bis zum Abschluss zu absolvieren, im Anschluss daran in den öffentlichen Dienst einzutreten und darin während einer Mindestdienstzeit zu verbleiben (BVerwG, Urt. v. 13.09.2001 - 2 A 9/00 -, juris Rn. 14 m.w.N.).Aufgrund der Besonderheiten des durch ein Studium geprägten Vorbereitungsdienstes ist es gerechtfertigt, die Grundsätze der strengen Gesetzesbindung der Besoldung (§ 2 Abs. 1 und 2 BBesG), der Unverzichtbarkeit der Besoldung (§ 2 Abs. 3 BBesG) und der besoldungsrechtlichen Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) durch individuelle "Auflagen" auf der Grundlage des § 59 Abs. 5 BBesG zu modifizieren (BVerwG, Urt. v. 13.09.2001 - 2 A 9/00 -, juris Rn. 18f. m.w.N.).
Es ist nicht zu beanstanden, wenn Benachteiligungen der Beamten auf Widerruf, die wegen einer Auflage nach § 59 Abs. 5 BBesG zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet sind, dadurch pauschalierend und typisierend vermieden werden, dass sich die Rückzahlungspflicht auf den Teil der Anwärterbezüge beschränkt, der den Betrag von 383,47 Euro monatlich übersteigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.09.2001 - 2 A 9/00 -, juris Rn. 19).
Diese beginnt erst mit der Ernennung zum Beamtin/zur Beamtin auf Probe und nicht bereits mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf (BVerwG, Urt. v. 13.09.2001 - 2 A 9/00 -, juris Rn. 14).
- VGH Hessen, 18.11.2025 - 1 A 545/24
Rückforderung von Anwärterbezügen
Rn. 48 Bei den von § 59 Abs. 5 BBesG bzw. § 58 Abs. 3 HBesG ermöglichten Auflagen handelt es sich nicht um Auflagen im rechtstechnischen Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 HVwVfG oder um eine andere Art von Nebenbestimmung, sondern um eine besondere Zweckbestimmung im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB, die mit der Zahlung der Anwärterbezüge verfolgt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. September 2001 - 2 A 9/00 -, juris Rn. 12, 14, vom 10. Februar 2000 - 2 A 6/99 -, juris Rn. 13 f. …und vom 27. Februar 1992 - 2 C 28/91 -, juris Rn. 30 ff.).Rn. 49 Sinn und Zweck der Auflagen nach § 59 Abs. 5 BBesG bzw. § 58 Abs. 3 HBesG ist es, sicherzustellen, dass Anwärter, die zunächst im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes an einer Fachhochschule studieren, aber nicht als Beamte im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn verbleiben, keine finanziellen Vorteile gegenüber anderen Studierenden erlangen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. Juli 2009 - 2 B 13/09 -, juris Rn. 5 und Urteil vom 13. September 2001 - 2 A 9/00 -, juris Rn. 17).
Diese kostenaufwändige Form der Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes privilegiert die "Anwärterstudenten" im Vergleich mit anderen Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und im Vergleich mit Studierenden, die während ihrer Ausbildung keine Bezüge nach dem Besoldungsgesetz erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 2 A 9/00 -, juris Rn. 18).
Daher war der Beklagte berechtigt, seine Billigkeitsentscheidung auf das Angebot einer Ratenzahlung zu beschränken (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. September 2001 - 2 A 9/00 -, juris Rn. 21 …und vom 27. Februar 1992 - 2 C 28/91 -, juris Rn. 42).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2026 - 10 N 29.24
Beamtenverhältnis auf Widerruf; Anwärterbezüge; Rückforderung; Nichterfüllung …
- VG Regensburg, 10.04.2018 - RN 12 K 17.327
Rückforderung von Anwärterbezügen; Nichterfüllung einer Auflage; Nichtbestehen …
- BVerwG, 03.07.2009 - 2 B 13.09
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Frage der Rechtmäßigkeit einer …
- VGH Bayern, 12.12.2014 - 3 ZB 13.668
Rückforderung von während eines Fachhochschulstudiums gezahlten Anwärterbezügen
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
Öffentliches Dienstrecht: Besoldungsrecht; Rückforderung von Anwärterbezügen; auf …
- BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10
Rückforderung von Anwärterbezügen; vorzeitiges Ausscheiden aus dem …
- VG Berlin, 25.09.2019 - 28 K 20.17
Rückforderung von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen
- OVG Saarland, 27.04.2007 - 1 R 22/06
Rechtscharakter von Besoldungszahlungen an Beamte - Rückforderung von Bezügen - …
- VG Würzburg, 24.11.2015 - W 1 K 14.811
Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Berufungsleistungsbezügen im Fall des …
- VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 2318/20
Auflagen bei Gewährung von Anwärterbezügen
- VG Köln, 20.10.2020 - 3 K 2131/18
- VG Bayreuth, 19.04.2013 - B 5 K 12.680
Heilung einer unterbliebenen Anhörung im Widerspruchsverfahren; Rückforderung von …
- OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
Rückforderung von während des Vorbereitungsdienstes an einen Beamten auf Widerruf …
- VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 12 K 3415/20
Rückforderung, Anwärterbezüge, vorzeitiges Ausscheiden, Studium, …
- VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17
Beamtennachwuchs; Betriebstreue; Bindungsdauer; Einstellungsangebot für den …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - 4 B 15.07
Rückforderung von während eines Fachhochschulstudiums gezahlten Anwärterbezügen …
- VG Gelsenkirchen, 29.04.2026 - 1 K 4925/24
Rückforderung von Anwärterbezügen; Arbeitnehmerfreizügigkeit; vorzeitiges Beenden …
- VG Bayreuth, 13.08.2024 - B 5 K 23.45
Rückforderung von Anwärterbezügen nach beruflicher Umorientierung
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - 4 B 14.07
Rückforderung von Anwärterbezügen
- VG Meiningen, 04.10.2010 - 1 K 519/09
Rückforderung von Anwärterbezügen bei Entlassung eines Beamten auf Widerruf
- VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07
Zur Verjährung zurückzuzahlender Versorgungsbezüge
- VG Münster, 03.05.2007 - 11 K 2114/05
Rückzahlungsverpflichtung von Anwärterbezügen aufgrund der Entlassung aus dem …
- VG Saarlouis, 15.04.2016 - 2 K 997/14
Rückforderung von Anwärterbezügen
- OVG Sachsen, 16.02.2026 - 2 A 158/25
BBG § 59 Abs. 5; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1
- VGH Bayern, 18.08.2017 - 3 BV 16.132
Rückforderung von befristet bewilligten Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezügen …
- VG Kassel, 08.03.2021 - 1 K 824/20
- VG Düsseldorf, 16.04.2025 - 26 K 3984/23
Saldotheorie, Bruttoprinzip, Anwärterbezüge, Billigkeitsentscheidung
- VG Saarlouis, 15.03.2023 - 2 K 843/20
Rückforderung von Anwärterbezügen nach Entlassung aus dem Polizeivollzugsdienst …
- VG Düsseldorf, 20.04.2026 - 26 K 1847/25
Rückforderung von Anwärterbezügen, Wiedereintritt in den öffentlichen Dienst, …
- VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 BV 07.1268
Zum Erlöschen des Rückforderungsanspruchs nach § 12 Abs. 2 BBesG bei einem …
- VG Regensburg, 15.01.2016 - RO 1 S 15.2115
Ruhensberechnung und Rückforderung überzahlterBezüge
- VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 456/12
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge Anrechnung von Rentenbezug
- VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge (Verjährung; Billigkeitsregelung; …
- VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3070/00
Rechtmäßigkeit einer selbst beantragten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - 21 A 2024/07
- VG Kassel, 26.11.2018 - 1 K 904/18
Rückforderung von Familienzuschlag nach später bekanntgewordener Scheidung
- VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 2018/04
Verpflichtung eines Angestellten zu einer Gegenleistung für die Zusicherung einer …
- VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 414/05
Anspruch auf Rückzahlung einbehaltener Gehaltsbestandteile; Verjährungsfrist für …
- VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 137/12
Rückforderung von Versorgungsbezügen; Anrechnung von Renteneinkünften
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2011 - 12 K 1789/09
Rückforderung, Zulage, Verjährung, Einrede, Dienstbezüge, Kenntnis
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 14 ZB 07.1548
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Ruhensregelung; …
- VGH Bayern, 18.02.2009 - 14 ZB 07.3202
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Anwärterbezüge; Zweckbestimmung der …
- VG Kassel, 26.09.2022 - 1 K 2094/21
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Weiterbewilligung von Waisengeld …
- VG Ansbach, 03.05.2011 - AN 1 K 10.01317
Rückforderung von Versorgungsbezügen aufgrund nicht angegebenen Rentenbezugs aus …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2002 - 10 A 11725/01
- VG Stade, 30.09.2002 - 3 A 981/01
Anwärterbezüge; Auflage; Mindestdienstzeit; Rückforderung
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