Rechtsprechung
| BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausspruch einer Kündigung wegen einer Teilbetriebsstillegung - Ausspruch einer Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebsteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 15.07.1992 - 2c Ca 268/92
- LAG Schleswig-Holstein, 02.08.1993 - 6 Sa 319/92
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92
Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin
Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Bei den übertragenen sachlichen und/oder immateriellen Betriebsmitteln muß es sich um eine organisatorische Untergliederung des Gesamtbetriebs handeln, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wird, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt (BAGE 48, 365, 371 f. = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3 a der Gründe).Es reicht für einen Betriebsübergang nicht aus, daß der Erwerber einzelner Betriebsmittel mit ihnen einen Betrieb oder einen Betriebsteil erst gründet (BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen;… ebenso RGRK-Ascheid, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 37).
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Wie der Senat mehrfach klargestellt hat (BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung), gehört eine auf Betriebsstillegung gestützte Kündigung zu den Kündigungen aus anderen Gründen im Sinne dieser Vorschrift; liegt dieser Grund tatsächlich nicht vor, so ist die Kündigung bereits nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt.Die Veräußerung des Betriebes allein ist, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Betriebsstillegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAGE 54, 215, 228 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB).
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Betriebsübergang im Großhandel
Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Wie der Senat mehrfach klargestellt hat (BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung), gehört eine auf Betriebsstillegung gestützte Kündigung zu den Kündigungen aus anderen Gründen im Sinne dieser Vorschrift; liegt dieser Grund tatsächlich nicht vor, so ist die Kündigung bereits nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt.Die Veräußerung des Betriebes allein ist, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Betriebsstillegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAGE 54, 215, 228 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB).
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Die Revision möchte offensichtlich den Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 (GmS-OGB 1/92) entsprechend auf den Fall angewandt wissen, daß ein arbeitsgerichtliches Urteil nicht binnen fünf Monaten nach der letzten mündlichen Verhandlung verkündet wird. - BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85
Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des …
Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Fehlt es daran, dann ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben, ohne daß es der Feststellung bedarf, der tragende Beweggrund für die Kündigung sei ein Betriebsübergang (BAG Urteil vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 47 zu § 613 a BGB). - BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Wie der Senat mehrfach klargestellt hat (BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung), gehört eine auf Betriebsstillegung gestützte Kündigung zu den Kündigungen aus anderen Gründen im Sinne dieser Vorschrift; liegt dieser Grund tatsächlich nicht vor, so ist die Kündigung bereits nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt. - BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?
Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Bei den übertragenen sachlichen und/oder immateriellen Betriebsmitteln muß es sich um eine organisatorische Untergliederung des Gesamtbetriebs handeln, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wird, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt (BAGE 48, 365, 371 f. = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3 a der Gründe). - BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …
Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Die Veräußerung des Betriebes allein ist, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Betriebsstillegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAGE 54, 215, 228 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB). - BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86
Betriebsübergang-Mietshaus
Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Bei den übertragenen sachlichen und/oder immateriellen Betriebsmitteln muß es sich um eine organisatorische Untergliederung des Gesamtbetriebs handeln, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wird, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt (BAGE 48, 365, 371 f. = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3 a der Gründe). - BAG, 21.08.1967 - 3 AZR 383/66
Leitender Angestellter - Nachteilige Vertragsänderung - Ruhegehaltsansprüche - …
Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
§ 60 Abs. 1 Satz 2 ArbGG stellt lediglich eine Ordnungsvorschrift dar, ein Verstoß kann die Anfechtbarkeit des verkündeten Urteils nicht begründen (BAG Urteil vom 21. August 1967 - 3 AZR 383/66 - AP Nr. 122 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 60 Rz 18).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".