Rechtsprechung
| BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Keine objektive Beanstandungsklage im Organstreitverfahren - hier: A-limine-Abweisung unzulässiger Anträge im Organstreitverfahren bzgl des Verhaltens der Bundesregierung während der sogenannten Flüchtlingskrise
- rechtsprechung-im-internet.de
§§ 63 ff BVerfGG, § 24 BVerfGG, § 63 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG, § 64 Abs 2 BVerfGG
Keine objektive Beanstandungsklage im Organstreitverfahren - hier: A-limine-Abweisung unzulässiger Anträge im Organstreitverfahren bzgl des Verhaltens der Bundesregierung während der sogenannten Flüchtlingskrise - Wolters Kluwer
Duldung der Einreise von Asylbewerbern in das Bundesgebiet als Verletzung objektiven Rechts sowie von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten des Deutschen Bundestages; Anforderungen an die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens
- doev.de
Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 64 Abs. 1
Duldung der Einreise von Asylbewerbern in das Bundesgebiet als Verletzung objektiven Rechts sowie von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten des Deutschen Bundestages; Anforderungen an die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens - datenbank.nwb.de
Keine objektive Beanstandungsklage im Organstreitverfahren - hier: A-limine-Abweisung unzulässiger Anträge im Organstreitverfahren bzgl des Verhaltens der Bundesregierung während der sogenannten Flüchtlingskrise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage
- zeit.de (Pressemeldung, 18.12.2018)
AfD scheitert mit Klagen gegen Merkels Flüchtlingspolitik
- lto.de (Kurzinformation)
AfD-Anträge gegen Flüchtlingspolitik verworfen: Wer nicht mitmacht, kann nicht klagen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die AfD, die deutsche Flüchtlingspolitik - und das Bundesverfassungsgericht
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
AfD-Organklage gegen Flüchtlingspolitik der Bundesregierung unzulässig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Organklage der AfD gegen Flüchtlingspolitik der Regierung unzulässig
- zurgeschaeftsordnung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Vom untauglichen Versuch der AfD die Bundeskanzlerin wegen ihrer Flüchtlingspolitik zu verklagen
Besprechungen u.ä. (5)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Die AfD und ihr Rechtsbruch-Mythos: im Felde unbesiegt
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Zurück zu den Wurzeln der Wesentlichkeitslehre!
- lto.de (Pressekommentar)
Unzulässigkeit der AfD-Flüchtlingsklage: Karlsruhe und die formalen Zwänge
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 20, Art. 93 GG; §§ 63, 64, 67 BVerfGG
Kein allgemeiner Gesetzes- oder Verfassungsvollziehungsanspruch des Bundestages - juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Sehnsucht nach gerichtlicher Autorität - und warum Karlsruhe dennoch schweigt
Papierfundstellen
- BVerfGE 150, 194
- NJW 2019, 213
- NVwZ 2019, 159
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (31)
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Auszug aus BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Das zur Nachprüfung gestellte Verhalten muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 118, 277 ; 120, 82 ; 138, 45 ).Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ).
Für eine allgemeine oder umfassende, von eigenen Rechten des Antragstellers losgelöste, abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit einer angegriffenen Maßnahme ist im Organstreit kein Raum (vgl. BVerfGE 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 277 ; 136, 190 ).
Auch eine Respektierung sonstigen (Verfassungs-) Rechts kann im Organstreit nicht erzwungen werden; er dient allein dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht aber einer allgemeinen Verfassungsaufsicht (vgl. BVerfGE 100, 266 ; 118, 277 ).
Deren Verhalten kann im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden; ebenso wenig kann auf diesem Wege eine Respektierung von (Verfassungs-)Recht erzwungen werden (vgl. auch BVerfGE 118, 277 ).
Fragen der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts jenseits verfassungsrechtlicher Rechtspositionen begründen keine Antragsbefugnis im Organstreitverfahren (vgl. auch BVerfGE 118, 277 ).
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Entscheidend ist vielmehr der eigentliche Sinn des mit einem Antrag verfolgten prozessualen Begehrens (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 129, 356 ).Dieser kann sich auch aus der Antragsbegründung ergeben (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 136, 277 ).
Aus dem Grundgesetz lässt sich kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 126, 55 ).
Rn. 19 Mit Rechten im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG sind allein diejenigen Rechte gemeint, die dem Antragsteller zur ausschließlich eigenen Wahrnehmung oder zur Mitwirkung übertragen sind oder deren Beachtung erforderlich ist, um die Wahrnehmung seiner Kompetenzen und die Gültigkeit seiner Akte zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 68, 1 ).
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Bundesversammlung
Auszug aus BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Dieser kann sich auch aus der Antragsbegründung ergeben (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 136, 277 ).Dies ist im Organstreitverfahren nicht zulässig (vgl. BVerfGE 136, 277 ).
Gegenstand dieses Antrags ist der Ausspruch einer Verpflichtung und damit ein im Organstreitverfahren unzulässiges Rechtsschutzziel (vgl. auch BVerfGE 136, 277 ).
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12
Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische …
Auszug aus BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ); er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ; stRspr).Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ).
Rn. 20 Für die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die von dem Antragsteller behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung seiner verfassungsmäßigen Rechte unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 138, 256 ; 140, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvE 5/07
G8-Gipfel Heiligendamm
Auszug aus BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ); er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ; stRspr).Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ).
Aus dem Grundgesetz lässt sich kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 126, 55 ).
- BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13
Zur Antragsbefugnis politischer Parteien im Organstreitverfahren - hier: …
Auszug aus BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ); er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ; stRspr).Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ).
Rn. 20 Für die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die von dem Antragsteller behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung seiner verfassungsmäßigen Rechte unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 138, 256 ; 140, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
Auszug aus BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Das zur Nachprüfung gestellte Verhalten muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 118, 277 ; 120, 82 ; 138, 45 ).Handlungen, die nur vorbereitenden oder bloß vollziehenden Charakter haben, scheiden als Angriffsgegenstand im Organstreit aus (vgl. BVerfGE 97, 408 ; 120, 82 ).
- BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren wegen …
Auszug aus BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Das zur Nachprüfung gestellte Verhalten muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 118, 277 ; 120, 82 ; 138, 45 ).Erforderlich ist, dass der Antragsteller durch die angegriffene Maßnahme in seinem Rechtskreis konkret betroffen wird (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 138, 45 ).
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
NATO-Konzept
Auszug aus BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ); er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ; stRspr).Für eine allgemeine oder umfassende, von eigenen Rechten des Antragstellers losgelöste, abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit einer angegriffenen Maßnahme ist im Organstreit kein Raum (vgl. BVerfGE 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 277 ; 136, 190 ).
- BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvE 1/98
Gysi I
Auszug aus BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Das zur Nachprüfung gestellte Verhalten muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 118, 277 ; 120, 82 ; 138, 45 ).Handlungen, die nur vorbereitenden oder bloß vollziehenden Charakter haben, scheiden als Angriffsgegenstand im Organstreit aus (vgl. BVerfGE 97, 408 ; 120, 82 ).
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
Auslagenerstattung Hamburger Organstreit
- BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15
Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des …
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11
Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei …
- BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06
Überwachung von Bundestagsabgeordneten
- BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07
Afghanistan-Einsatz
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches …
- BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher …
- BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Redefreiheit und Ordnungsrecht
- BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
NPD
- BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99
Kosovo
- BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12
Organklage der NPD gegen die frühere FDP-Bundestagsfraktion unzulässig
- BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61
Fragestunde
- Drs-Bund, 12.02.2016 - BT-Drs 18/7510
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
Bei der Bestimmung des prozessualen Begehrens ist das Bundesverfassungsgericht nicht an die wörtliche Fassung des Antrags gebunden, insbesondere kann es bei dessen Auslegung die Antragsbegründung berücksichtigen (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 68, 1 ; 103, 242 ; 139, 194 ; 150, 194 m.w.N.).Rn. 128 cc) Handlungen, die nur vorbereitenden oder bloß vollziehenden Charakter haben, scheiden mangels Rechtserheblichkeit als Angriffsgegenstand im Organstreit aus (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 97, 408 ; 138, 45 ; 150, 194 ).
Rn. 130 ee) Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit; er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 147, 50 ; 150, 194 ; 151, 58 - Änderung Parteienfinanzierung - Eilantrag; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II; stRspr).
Kern des Organstreitverfahrens ist auf Seiten des Antragstellers die Durchsetzung von Rechten (vgl. BVerfGE 150, 194 ; 151, 191 ).
Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 150, 194 ; 151, 191 ).
Für eine allgemeine oder umfassende, von eigenen Rechten des Antragstellers losgelöste, abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit einer angegriffenen Maßnahme ist im Organstreitverfahren kein Raum (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 150, 194 ; 151, 191 ).
Das Grundgesetz kennt keinen allgemeinen Gesetzes- oder Verfassungsvollziehungsanspruch, auf den eine Organklage gestützt werden könnte (vgl. BVerfGE 150, 194 ; 151, 191 ).
- BVerfG, 30.07.2024 - 2 BvF 1/23
Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß - allein die 5 …
Für eine allgemeine oder umfassende, von eigenen Rechten des Antragstellers losgelöste abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit einer angegriffenen Maßnahme ist im Organstreitverfahren kein Raum (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 150, 194 ; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II; 165, 270 - PartGuaÄndG 2018 - Organstreit; stRspr). - BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und …
Das zur Nachprüfung gestellte Verhalten muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 118, 277 ; 120, 82 ; 138, 45 ; 150, 194 ; 152, 8 ).Erforderlich ist, dass dieser durch die angegriffene Maßnahme in seinem Rechtskreis konkret betroffen ist (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 138, 45 ; 150, 194 ).
Handlungen, die nur vorbereitenden oder bloß vollziehenden Charakter haben, scheiden als Angriffsgegenstand im Organstreit aus (vgl. BVerfGE 97, 408 ; 120, 82 ; 150, 194 ).
Rn. 57 Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ; 150, 194 ; 152, 8 ).
Er dient der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 150, 194 ; 152, 8 ).
Kern des Organstreitverfahrens ist auf Seiten des Antragstellers die Durchsetzung der geltend gemachten eigenen oder fremden Rechte (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 ; 143, 101 ; 150, 194 ; 152, 8 ;… vgl. auch Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 64 Rn. 19).
Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 150, 194 ; 152, 8 ).
Für eine allgemeine oder umfassende, von den Rechten des Antragstellers losgelöste, abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit einer angegriffenen Maßnahme ist im Organstreit kein Raum (vgl. BVerfGE 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 277 ; 136, 190 ; 150, 194 ; 152, 8 ).
Auch eine Respektierung sonstigen (Verfassungs-)Rechts kann im Organstreit nicht erzwungen werden; er dient allein dem Schutz der Rechte der Verfassungsorgane im Verhältnis zueinander, nicht aber einer allgemeinen Verfassungsaufsicht (vgl. BVerfGE 100, 266 ; 118, 277 ; 150, 194 ; 152, 8 ).
Aus dem Grundgesetz lässt sich daher auch kein eigenes Recht des Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung zu unterbleiben habe (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 126, 55 ; 150, 194 ).
Rn. 58 Mit Rechten im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG sind allein diejenigen Rechte gemeint, die dem Antragsteller oder dem Organ, dem er angehört, zur ausschließlich eigenen Wahrnehmung oder zur Mitwirkung übertragen sind oder deren Beachtung erforderlich ist, um die Wahrnehmung seiner Kompetenzen und die Gültigkeit seiner Akte zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 150, 194 ; 152, 8 ).
Rn. 59 Für die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die von dem Antragsteller behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung solcher verfassungsmäßigen Rechte unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 138, 256 ; 140, 1 ; 150, 194 ; 152, 8 ).
Rn. 60 Nach § 64 Abs. 2 BVerfGG ist im Antrag zudem die Bestimmung des Grundgesetzes zu bezeichnen, gegen die durch die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners verstoßen wird (vgl. BVerfGE 134, 141 ; 138, 102 ; 139, 194 ; 150, 194 ).
Entscheidend ist vielmehr der eigentliche Sinn des mit einem Antrag verfolgten prozessualen Begehrens (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 129, 356 ; 150, 194 ).
Dieser kann sich auch aus der Antragsbegründung ergeben (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 136, 277 ; 150, 194 ).
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
Dieser kann sich auch aus der Antragsbegründung ergeben (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 136, 277 ; 150, 194 ; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II).Rn. 40 b) Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit; er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 147, 50 ; 150, 194 ; 151, 58 ; 151, 191 ; stRspr).
Kern des Organstreitverfahrens ist auf Seiten des Antragstellers die Durchsetzung von Rechten (vgl. BVerfGE 150, 194 ; 151, 191 ).
Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 150, 194 ; 151, 191 ).
Für eine allgemeine oder umfassende, von eigenen Rechten des Antragstellers losgelöste abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit einer angegriffenen Maßnahme ist im Organstreitverfahren kein Raum (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 150, 194 ; 151, 191 ; stRspr).
Handlungen, die nur vorbereitenden oder bloß vollziehenden Charakter haben, scheiden als Angriffsgegenstand im Organstreit aus (vgl. BVerfGE 97, 408 ; 120, 82 ; 138, 45 ; 150, 194 ).
Für die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die von dem Antragsteller behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung seiner verfassungsmäßigen Rechte unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 138, 256 ; 140, 1 ; 150, 194 ; 151, 191 ; stRspr).
- BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvE 4/19
§§ 44a, 44b AbgG gewähren nur bei eigener Betroffenheit des jeweiligen …
Entscheidend ist vielmehr der eigentliche Sinn des mit einem Antrag verfolgten prozessualen Begehrens (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 129, 356 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 15).Dieser kann sich auch aus der Antragsbegründung ergeben (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 136, 277 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 15).
Rn. 20 1. Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18); er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 147, 31 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18; stRspr).
Kern des Organstreitverfahrens ist auf Seiten des Antragstellers die Durchsetzung von Rechten (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18).
Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18).
Für eine allgemeine oder umfassende, von eigenen Rechten des Antragstellers losgelöste, abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit einer angegriffenen Maßnahme ist im Organstreit kein Raum (vgl. BVerfGE 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 277 ; 136, 190 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18).
Das Grundgesetz kennt keinen allgemeinen Gesetzes- oder Verfassungsvollziehungsanspruch, auf den die Organklage gestützt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18, unter Hinweis auf Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 64 Rn. 63 [Januar 2017]).
Auch eine Respektierung sonstigen (Verfassungs-)Rechts kann im Organstreit nicht erzwungen werden; er dient allein dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht aber einer allgemeinen Verfassungsaufsicht (vgl. BVerfGE 100, 266 ; 118, 277 ; 126, 55 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18).
Rn. 21 Mit Rechten im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG sind allein diejenigen Rechte gemeint, die dem Antragsteller zur ausschließlich eigenen Wahrnehmung oder zur Mitwirkung übertragen sind oder deren Beachtung erforderlich ist, um die Wahrnehmung seiner Kompetenzen und die Gültigkeit seiner Akte zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 68, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 19).
Rn. 22 Für die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die von dem Antragsteller behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung seiner verfassungsmäßigen Rechte unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 138, 256 ; 140, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 20; stRspr).
Für ein solches, von eigenen Rechten der Antragsteller losgelöstes objektives Beanstandungsbegehren ist in dem auf die Abgrenzung gegenseitiger verfassungsrechtlicher Kompetenzsphären gerichteten Organstreitverfahren nach § 64 BVerfGG kein Raum (vgl. BVerfGE 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 244 ; 118, 277 ; 126, 55 ; 136, 277 ; 136, 190 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 147, 31 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18).
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/16
Organstreitverfahren gegen den Anti-IS-Einsatz erfolglos
Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ); er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18; stRspr).Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 143, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18).
Für eine allgemeine oder umfassende, von eigenen Rechten des Antragstellers losgelöste, abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit einer angegriffenen Maßnahme ist im Organstreit kein Raum (vgl. BVerfGE 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 277 ; 136, 190 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18).
Eine Respektierung sonstigen (Verfassungs-)Rechts kann im Organstreit nicht erzwungen werden; er dient allein dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht aber einer allgemeinen Verfassungsaufsicht (vgl. BVerfGE 100, 266 ; 118, 277 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18).
Aus dem Grundgesetz lässt sich kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 126, 55 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18).
Für die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die von dem Antragsteller behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung der von ihm geltend gemachten verfassungsmäßigen Rechte unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 138, 256 ; 140, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 20; stRspr).
- BVerfG, 18.09.2024 - 2 BvE 1/20
Erfolglose Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wegen der Wahl und …
Rn. 135 Die Auslagenerstattung richtet sich im Organstreitverfahren nach § 34a Abs. 3 BVerfGG und kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ; 150, 194 ; 154, 320 - Seehofer-Interview auf der Homepage des BMI; stRspr). - BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20
Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …
Rn. 25 Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit, dessen Kern die Durchsetzung von Rechten ist (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ; 150, 194 ; 151, 191 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 2. März 2021 - 2 BvE 4/16 -, Rn. 57).Rechte im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG sind dabei allein diejenigen Rechte, die dem Antragsteller oder dem Organ, dem er angehört, durch das Grundgesetz zur ausschließlich eigenen Wahrnehmung oder zur Mitwirkung übertragen sind oder deren Beachtung erforderlich ist, um die Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen und die Gültigkeit ihrer Akte zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 150, 194 ; 151, 191 ).
Sie kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 96, 66 ; 150, 194 ; 154, 320 ).
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19
Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte
An die wörtliche Fassung des Antrags ist das Verfassungsgericht jedoch nicht gebunden; die Begründung der Antragstellerin und ihr prozessuales Begehren sind vielmehr für die Auslegung und Ermittlung des Verfahrensgegenstands heranzuziehen (vgl. Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 44/09 -, https://verfassungsgericht. brandenburg.de; zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 - Rn. 15, BVerfGE 150, 194-204, www.bverfg.de, m. w. N.). - BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
Diese ablehnende Entscheidung stellt eine hinreichend konkrete und rechtserhebliche Maßnahme dar (vgl. hierzu BVerfGE 118, 277 ; 120, 82 ; 138, 45 ; 146, 1 ; 150, 194 ).Er hat die Möglichkeit einer Verletzung organschaftlicher Rechte (vgl. hierzu BVerfGE 134, 141 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 150, 194 ; 151, 191 ; stRspr) noch hinreichend dargelegt, indem er geltend macht, die Zurückweisung seines Wahlvorschlags tangiere unmittelbar seine organschaftliche Stellung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, zu der auch das Wahlvorschlagsrecht gehöre.
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 1368/16
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen die vorläufige Anwendung …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17
Organklage der NPD gegen Bundestagsbeschluss zur Änderung von Art 21 GG …
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20
Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von …
- BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23
Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 …
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.04.2025 - VGH O 11/24
Erfolglose Anträge der AfD im Organstreitverfahren betr in den Sozialen Medien …
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/18
Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren
- BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21
Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am …
- BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 9/20
Erfolgloser Eilantrag zu Vorkehrungen beim Wahlverfahren einer Vizepräsidentin …
- BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Unzulässige Anträge der AfD-Fraktion zur Beschlussfähigkeit des Deutschen …
- BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Fragerecht Verfassungsschutz
- BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 2/20
Erfolgloser Eilantrag zum Vorschlagsrecht für die Wahl einer Vizepräsidentin oder …
- VerfG Schleswig-Holstein, 29.05.2026 - LVerfG 1/25
Informationspflichten zu Northvolt verletzt
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.05.2021 - VGH O 24/21
Unzulässige Organklage gegen die Untersagung, die Anschrift des …
- BVerfG, 19.09.2023 - 2 BvC 5/23
Unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Bundestagsfraktion gegen die …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.05.2021 - VGH O 23/21
Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz ua gegen die …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - VGH O 18/18
Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses eines Landtagsabgeordneten aus der …
- VerfGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 1 GR 4/22
VerfGH Stuttgart: Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens im Zusammenhang mit …
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- VerfG Schleswig-Holstein, 27.03.2026 - LVerfG 1/25
Informationspflicht der Landesregierung aus Art 28 Abs 1 LV (RIS: Verf SH) zu …
- BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvE 15/23
Unterschriftenquoren Bundestagswahl II - Organklage gegen …
- VerfG Schleswig-Holstein, 02.02.2024 - LVerfG 5/23
Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren betr …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.07.2020 - VGH O 24/20
Zurückweisung aufgrund fehlender Antragstellung im Organstreitverfahren sowie …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2020 - VGH O 52/20
Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen an den Ausschluss eines …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21
Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2019 - LVerfG 2/18
Erfolglose Anträge im Organstreitverfahren bzgl des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.09.2025 - VerfGH 32/23
Organstreitverfahren wegen einer Verletzung des Budgetrechts des Landtags durch …
- BVerfG, 12.05.2025 - 2 BvE 6/25
Unzulässige Organklage des BSW zur Ausgestaltung des Wahlrechts
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20
Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur …
- StGH Bremen, 15.06.2026 - St 2/24
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 30/22
Parlamentarisches Kontrollgremium
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.06.2023 - VGH N 32/21
Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl einer …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.08.2025 - VGH O 20/25
Erfolglose Organklage der CDU-Fraktion gegen den Ministerpräsidenten wegen eines …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20
Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona, …
- VerfGH Thüringen, 14.05.2025 - VerfGH 15/24
Unzulässiger Antrag des Thüringer Landesverbandes der ÖDP im Organstreitverfahren …
- VerfGH Saarland, 05.08.2024 - Lv 1/23
Organstreitverfahren, Parlamentsvorbehalt, Begründung eines Gesetzes, Fraktionen, …
- VerfGH Thüringen, 28.06.2023 - VerfGH 21/22
Unzulässige Organklage bzgl des Quorums von 250 Unterstützungsunterschriften für …
- BVerfG, 12.05.2025 - 2 BvE 9/25
Unzulässige Organklage des BSW zur Ausgestaltung des Wahlrechts
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.06.2025 - VGH O 5/25
Organstreitverfahrens betr amtliche Äußerungen des Ministerpräsidenten im Vorfeld …
- StGH Hessen, 10.07.2024 - P.St. 2869
AfD-Anträge unzulässig: Praxis der Hessischen Landesregierung bleibt unberührt
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