Rechtsprechung
| BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21, 2 BvR 1235/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 StVollzG
Recht auf effektiven Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplanfortschreibung; Beendigung der Sozialtherapie eines Strafgefangenen; Rückverlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten; ... - Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer Strafvollzugssache mangels hinreichender Begründung unzulässig
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer Strafvollzugssache mangels hinreichender Begründung unzulässig - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer Strafvollzugssache mangels hinreichender Begründung unzulässig
- rechtsportal.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer Strafvollzugssache mangels hinreichender Begründung unzulässig
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer Strafvollzugssache mangels hinreichender Begründung unzulässig
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Fortschreibung des Vollzugsplans - und der Rechtsschutz
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 28.10.2020 - DL II StVK 238/19
- OLG Dresden, 10.02.2021 - 2 Ws 13/21
- OLG Dresden, 25.03.2021 - 2 Ws 10/21
- OLG Dresden, 04.06.2021 - 2 Ws 10/21
- LG Chemnitz, 27.10.2021 - DL II StVK 204/19
- BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21, 2 BvR 1235/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (26)
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21
Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll; soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, müssen diese herangezogen werden (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 78, 320 ; 101, 331 ; 105, 252 ; 130, 1 ).
In Anbetracht der Ausführungen des Oberlandesgerichts Dresden im Beschluss vom 4. Juni 2021, weshalb das nicht vor der Entscheidung an den Beschwerdeführer übermittelte Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 8. Februar 2021 nicht entscheidungserheblich gewesen sei, hat der Beschwerdeführer nicht ausreichend begründet, dass die angegriffene Entscheidung auf einem Gehörsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 105, 252 ).
- BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03
Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver …
Auszug aus BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21
§ 109 StVollzG eröffnet dem Strafgefangenen die Möglichkeit, gegen Maßnahmen zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzugs eine gerichtliche Entscheidung zu erlangen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2006, - 2 BvR 1383/03 -, Rn. 12).Für die Beantwortung der Frage, ob ein Handeln oder Unterlassen der Justizvollzugsanstalt eine regelnde Maßnahme im Sinne des § 109 StVollzG darstellt, kommt es deshalb darauf an, ob die Möglichkeit besteht, dass dieses Handeln oder Unterlassen Rechte des Gefangenen verletzt (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2006, - 2 BvR 1383/03 -, Rn. 13).
Diese Maßstäbe gelten auch mit Blick auf die Erstellung und Fortschreibung eines Vollzugsplans (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2006, - 2 BvR 1383/03 -, Rn. 12 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, juris, Rn. 15 ff.).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21
Die Verfassungsbeschwerden sind bereits unzulässig, weil sie entgegen § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG nicht substantiiert begründet sind (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 129, 269 ; 130, 1 ; stRspr).Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll; soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, müssen diese herangezogen werden (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 78, 320 ; 101, 331 ; 105, 252 ; 130, 1 ).
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …
Auszug aus BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21
Danach muss ein Beschwerdeführer zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen; namentlich muss er den ihm nach der jeweiligen Verfahrensordnung eröffneten Instanzenzug durchlaufen (BVerfGE 68, 376 ).Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (BVerfGE 68, 376 m.w.N.).
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
Auszug aus BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21
a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf wirksamen und möglichst lückenlosen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 129, 1 ). - BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21
Denn eine Entscheidung kann wegen eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die vorherige Übersendung des Schreibens im Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung auf dem Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21
a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf wirksamen und möglichst lückenlosen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 129, 1 ). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21
a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf wirksamen und möglichst lückenlosen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 129, 1 ). - BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
- BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Anti-Strauß-Komitee
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische …
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Kunsturheberrecht als Eigentum
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Kommunale Wählervereinigungen
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen
- BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
- BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung; …
- BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- VerfGH Berlin, 10.06.2026 - VerfGH 75/25 Rn. 17 Im Bereich des Strafvollzugsrechts wird das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG bzw. Art. 15 Abs. 4 VvB auf der Ebene des einfachen Rechts durch §§ 109 ff. StVollzG konkretisiert, die ihrerseits im Lichte des durch die Verfassung gewährleisteten Rechts auf effektiven Rechtsschutz auszulegen und anzuwenden sind (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, juris Rn. 5).
Für die Beantwortung der Frage, ob ein Handeln oder Unterlassen der Justizvollzugsanstalt eine regelnde Maßnahme im Sinne von § 109 StVollzG darstellt, kommt es im Lichte der Rechtsschutzgarantie darauf an, ob die Möglichkeit besteht, dass dieses Handeln oder Unterlassen Rechte des Gefangenen verletzt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. Juli 2022 - 2 BvR 1814/21 -, juris Rn. 22, und vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21, 2 BvR 1235/21 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
Eine gerichtlich angreifbare Maßnahme im Sinne von § 109 StVollzG liegt folglich vor, wenn die Möglichkeit besteht, dass hierdurch Rechte des Gefangenen verletzt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, juris Rn. 5…, vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, juris Rn. 15 ff. …und vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 1383/03 -, juris Rn. 12 ff.).
Ihm stehen hinreichende Möglichkeiten gerichtlichen Rechtsschutzes auch im Zusammenhang mit Handeln oder Unterlassen der Justizvollzugsanstalt, welches sich auf seine geplante Entlassung bzw. das im Vollzugs- und Eingliederungsplan angegebene Entlassungsdatum bezieht, zur Verfügung (vgl. zum Fehlen einer Rechtsschutzlücke bezüglich Festlegungen in einem Vollzugsplan bei Rechtsschutz gegen die umsetzenden Verfügungen BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, juris Rn. 6).
Die vom Beschwerdeführer angegriffenen Ausführungen zur Prognosegrundlage können im Rahmen der Anfechtung der auf die Prognose aufbauenden Einzelmaßnahmen gewürdigt werden und vermögen daher keine verfassungsrechtlich relevante Rechtsschutzlücke aufzuzeigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, juris Rn. 6).
- BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21
Prozesskostenhilfe für die Anfechtung einer Weitergabe von Gesundheitsdaten eines …
Dabei hat das Landgericht außer Acht gelassen, dass die Vorschrift des § 109 Abs. 1 StVollzG im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen und anzuwenden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, Rn. 24; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, Rn. 5).Im Bereich des Strafvollzugsrechts wird Art. 19 Abs. 4 GG durch §§ 109 ff. StVollzG auf der Ebene des einfachen Rechts konkretisiert, die ihrerseits im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen und anzuwenden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, Rn. 24; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, Rn. 5).
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