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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8908
BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08 (https://dejure.org/2008,8908)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2008 - 2 BvR 749/08 (https://dejure.org/2008,8908)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 2 BvR 749/08 (https://dejure.org/2008,8908)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08
    Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (vgl. BVerfGE 66, 39 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das uneingeschränkte Verbot von …

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dagegen die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Einreiseverweigerung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dagegen die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08
    Dabei handelt es sich zwar um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07

    BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche …

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08
    Sowohl im Hinblick auf die den ursprünglichen Anwendungsbereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung erweiternde Regelung des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB als solche (vgl. dazu aber jetzt BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 431/07) als auch mit Blick auf die von dem Beschwerdeführer ebenfalls angegriffene Auslegung des Begriffs der "gegenwärtigen erheblichen Gefahr" durch die Fachgerichte ist eine Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), im Falle der Gerichtsentscheidungen durch Verkennung der Tragweite des Grundrechts, nicht von vornherein auszuschließen.
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08
    Dabei handelt es sich zwar um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
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