Rechtsprechung
| LG Ravensburg, 07.04.2025 - 2 O 190/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 148 ZPO, § 150 S 1 ZPO, § 249 Abs 2 ZPO, § 555 Abs 4 ZPO, Art 267 Abs 1 Buchst a AEUV
Aussetzung des Zivilverfahrens bei Anhängigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH: Gerichtliches Ermessen und Interessenabwägung bei Verfahrensfortsetzung nach Anerkenntnis ohne Zustimmung des Gegners - IWW
§ 555 ZPO
Massenverfahren
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Schneller als der EuGH erlaubt: VW durfte Ende eines Dieselskandal-Verfahrens nicht forcieren
- anwalt.de (Kurzinformation)
Dieselskandal: Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA288 der Volkswagen AG weiter im Fokus!
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 331/19
- LG Ravensburg, 07.04.2025 - 2 O 190/20
- EuGH, 01.08.2025 - C-666/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- EuGH, 01.08.2025 - C-666/23
Ein Automobilhersteller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine …
Auszug aus LG Ravensburg, 07.04.2025 - 2 O 190/20
Rn. 1 Durch Vorlagebeschluss vom 27.10.2023 wurde der Rechtsstreit ausgesetzt und dem EuGH mit Fragen zur Auslegung des Unionsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. a), Abs. 2 AEUV vorgelegt (Rechtssache C-666/23 - VW AG).Anhängig ist bei dem EuGH nur noch die Rechtssache C-666/23, der aktuell noch das vorliegende Verfahren und ein weiteres Verfahren - 2 O 57/21 - zugrunde liegen.
Rn. 4 Der EuGH hat dem LG Ravensburg am 20.02.2025 in der Rechtssache C-666/23 mitgeteilt, dass der Präsident des Gerichtshofes das Verfahren mit Entscheidung vom 29.01.2025 infolge der Rücknahme der verbundenen Rechtssachen C-251/23 u. C-308/23 fortgesetzt hat.
Rn. 12 Im vorliegenden Rechtsstreit kommt hinzu, dass in dem anhängigen Vorabentscheidungsverfahren C-666/23 bereits Stellungnahmen der Europäischen Kommission und der Parteien eingeholt worden sind.
- EuGH, 30.01.2025 - C-251/23
Mercedes-Benz Group (Responsabilité des constructeurs de véhicules) - Streichung
Auszug aus LG Ravensburg, 07.04.2025 - 2 O 190/20
Rn. 2 Nachdem der EuGH die drei Vorabentscheidungsverfahren verbunden und Stellungnahmen der Europäischen Kommission und der Parteien zu den Vorlagefragen eingeholt hatte, setzte er das verbundene Verfahren bis nach der Urteilsverkündung in den verbundenen Rechtssachen C-251/23 u. 308/23 - Mercedes Benz Group aus.Rn. 4 Der EuGH hat dem LG Ravensburg am 20.02.2025 in der Rechtssache C-666/23 mitgeteilt, dass der Präsident des Gerichtshofes das Verfahren mit Entscheidung vom 29.01.2025 infolge der Rücknahme der verbundenen Rechtssachen C-251/23 u. C-308/23 fortgesetzt hat.
- EuGH - C-668/23 (anhängig)
Volkswagen
Auszug aus LG Ravensburg, 07.04.2025 - 2 O 190/20
Außerdem hat das LG Ravensburg am 27.10.2023 mit zwei weiteren Beschlüssen zehn Zivilverfahren mit gleicher Thematik (jeweils fünf Verfahren gebündelt) mit im Wesentlichen übereinstimmenden Vorlagefragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Rechtssachen C-667/23 - VW AG und C-668/23 - VW AG).Das LG Ravensburg hat dies dem EuGH mitgeteilt, worauf dieser die Rechtssachen C-667/23 und C-668/23 mit Beschluss vom 31.01.2025 aus dem Register gestrichen hat.
- EuGH - C-667/23 (anhängig)
Volkswagen
Auszug aus LG Ravensburg, 07.04.2025 - 2 O 190/20
Außerdem hat das LG Ravensburg am 27.10.2023 mit zwei weiteren Beschlüssen zehn Zivilverfahren mit gleicher Thematik (jeweils fünf Verfahren gebündelt) mit im Wesentlichen übereinstimmenden Vorlagefragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Rechtssachen C-667/23 - VW AG und C-668/23 - VW AG).Das LG Ravensburg hat dies dem EuGH mitgeteilt, worauf dieser die Rechtssachen C-667/23 und C-668/23 mit Beschluss vom 31.01.2025 aus dem Register gestrichen hat.
- LG Limburg, 18.01.2022 - 2 O 57/21
Auszug aus LG Ravensburg, 07.04.2025 - 2 O 190/20
Anhängig ist bei dem EuGH nur noch die Rechtssache C-666/23, der aktuell noch das vorliegende Verfahren und ein weiteres Verfahren - 2 O 57/21 - zugrunde liegen.Rn. 5 In dem Verfahren LG Ravensburg - 2 O 57/21 - hat die Beklagte den Einspruch gegen ein in diesem Verfahren ergangenes Versäumnisurteil zurückgenommen und beantragt, die Verfahrensaussetzung aufzuheben sowie dem EuGH unverzüglich die Verfahrenserledigung mitzuteilen.
- BGH, 14.08.2019 - IV ZR 279/17
Wenn die Rechtsschutzversicherung einen bestimmten SV wünscht
Auszug aus LG Ravensburg, 07.04.2025 - 2 O 190/20
Damit schützt der Gesetzgeber das Interesse des Klägers an einer Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 14.8.2019 - IV ZR 279/17 -, BeckRS 2019, 20651 Rn. 35 mit Verweis auf die Gesetzesbegründung). - BGH, 20.06.2017 - VI ZB 55/16
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zusätzlichen …
- EuGH - C-308/23 (anhängig)
Mercedes-Benz Group
Auszug aus LG Ravensburg, 07.04.2025 - 2 O 190/20
Rn. 4 Der EuGH hat dem LG Ravensburg am 20.02.2025 in der Rechtssache C-666/23 mitgeteilt, dass der Präsident des Gerichtshofes das Verfahren mit Entscheidung vom 29.01.2025 infolge der Rücknahme der verbundenen Rechtssachen C-251/23 u. C-308/23 fortgesetzt hat. - BGH, 01.08.2023 - VI ZR 307/21
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Berichterstattung von …
Auszug aus LG Ravensburg, 07.04.2025 - 2 O 190/20
Vom BGH wird diese gesetzliche Regelung erweiternd auf das Verzichtsurteil nach § 306 ZPO übertragen, so dass ein Verzichtsurteil in der Revisionsinstanz nur auf gesonderten Antrag des Beklagten ergehen kann (BGH, Urteil vom 01.08.2023 - VI ZR 307/21, GRUR-RS 2023, 23205 Rn. 5). - LG Berlin, 03.11.2022 - 67 S 259/21
Aufhebung einer Verfahrensaussetzung während des noch laufenden Vorlageverfahrens …
Auszug aus LG Ravensburg, 07.04.2025 - 2 O 190/20
Denn der EuGH ist dem BGH übergeordnet, und noch mehr als die Leitentscheidungen des BGH haben EuGH-Urteile rechtliche Wirkung über den Einzelfall hinaus (so auch LG Berlin, Beschluss vom 03.11.2022 - 67 S 259/21, BeckRS 2022, 29844 Rn. 6), das die Frage der analogen Anwendung allerdings offenlässt).
- LG Ravensburg, 28.08.2025 - 2 O 134/24
Erlass eines Anerkenntnisurteils während der Dauer des …
Ein Urteil im Vorlageverfahren legt ausgehend von einem konkreten Streitfall verbindlich und allgemeingültig fest, wie eine bestimmte Vorschrift auszulegen ist (a. M. Elzer, Anmerkung zum Beschluss des LG Ravensburg - 2 O 190/20 BeckRS 2025, 7301, der eine Grundsatzentscheidung verneint).
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