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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1954 - 2 StR 192/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,3689
BGH, 02.11.1954 - 2 StR 192/54 (https://dejure.org/1954,3689)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1954 - 2 StR 192/54 (https://dejure.org/1954,3689)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1954 - 2 StR 192/54 (https://dejure.org/1954,3689)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • RG, 08.05.1941 - 3 D 209/41

    Bei Tateinheit muß auf eine Geldstrafe erkannt werden, die nur das mildere Gesetz …

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 192/54
    Bei tateinheitlichem Zusammentreffen von §§ 266 Abs. 1 und 351 Abs. 2 StGB droht § 266 Abs. 1 die "schwerste Strafe" i.S. des § 73 StGB an (im Anschluss an RGSt 75, 190).

    Dass in solchem Falle Tateinheit möglich ist, entspricht der ständigen und überzeugend begründeten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 69, 333; 70, 53[57]; 75, 190).

    Allerdings übersieht das Landgericht, dass im vorliegenden Falle nicht § 351 Abs. 2, sondern § 266 Abs. 1 StGB die "schwerste Strafe" im Sinne des § 73 StGB androht (vgl RGSt 75, 190).

  • RG, 22.03.1939 - 2/1938

    1. Verletzt eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze (§ 73 StGB.), so …

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 192/54
    In solchem Falle darf aber das Mindestmass der Freiheitsstrafe, die § 351 Abs. 2 StGB androht, nicht unterschritten werden (im Anschluss an RGSt 73, 148).

    Dieser Fehler wirkt sich aber nicht zu Ungunsten des Angeklagten aus, weil bei solchem Zusammentreffen das Mindestmass der Freiheitsstrafe, die § 351 Abs. 2 androht, nicht unterschritten werden darf (RGSt 73, 148).

  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 192/54
    Der Senat hat es schonim Urteil vom 23. April 1954 - 2 StR 79/54 - (NJW 1954, 1087 Nr. 12) für nicht zulässig erklärt, bei Straftaten bestimmter Art grundsätzlich und ohne Rücksicht auf die Lage des Einzelfalles eine Strafaussetzung abzulehnen.
  • RG, 10.10.1935 - 2 D 647/35

    Kann die Amtsunterschlagung nach §§ 350, 351 StGB. zugleich (§ 73 StGB.) den …

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 192/54
    Dass in solchem Falle Tateinheit möglich ist, entspricht der ständigen und überzeugend begründeten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 69, 333; 70, 53[57]; 75, 190).
  • RG, 17.12.1935 - 1 D 901/35

    Welche Bedeutung hat der § 358 Abs. 2 n. F. StPO. für das Revisionsgericht?

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 192/54
    Dass in solchem Falle Tateinheit möglich ist, entspricht der ständigen und überzeugend begründeten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 69, 333; 70, 53[57]; 75, 190).
  • BGH, 09.02.1956 - 3 StR 344/55

    Rechtsmittel

    Bei tateinheitlichem Zusammentreffen von Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB und schwerer Amtsunterschlagung nach § 351 Abs. 2 StGB ist jedoch, was das Landgericht übersehen hat, die Strafe dem § 266 StGB zu entnehmen(tm) da diese Vorschrift im Sinne des § 73 StGB die schwerste Strafe androht (RGSt 75, 1901 BGH 2 StR 192/54 vom 2. November 1954).
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