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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37394
BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14 (https://dejure.org/2014,37394)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2014 - 2 StR 240/14 (https://dejure.org/2014,37394)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14 (https://dejure.org/2014,37394)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4, Abs. 2 StGB
    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Begehung von mindestens drei Symptomtaten: Berücksichtigung von Jugendstrafen; Gefährlichkeitsprognose: Zeitpunkt, Berücksichtigung von zu erwartenden Wirkungen des Strafvollzugs)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Vorliegen von drei vorsätzlichen Taten; Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung über das Absehen von der Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 S 2 StGB
    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Vorliegen von drei vorsätzlichen Taten; Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung über das Absehen von der Anordnung

  • IWW

    § 183 Abs. 1 StGB, § ... 176 Abs. 1 StGB, § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 2 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) und lit. b) StGB, § 31 JGG, § 66 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 67c StGB, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Vorliegen von drei vorsätzlichen Taten; Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung über das Absehen von der Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und die früher verhängten Jugendstrafen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und die erwartete Wirkung des Strafvollzugs

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vorliegen von drei vorsätzlichen Taten als Voraussetzung der Sicherungsverwahrung gem. § 66 Abs. 2 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 510
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung …

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
    Damit hat es Strafhöhe und Maßregelanordnung in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, insoweit in NStZ-RR 2011, 172 nicht abgedruckt; Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, insoweit in NStZ 2013, 707 nicht abgedruckt).

    Ihm ist die Möglichkeit eröffnet, sich ungeachtet der hangbedingten Gefährlichkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern erwartet werden kann, dass sich der Angeklagte schon die Strafe hinreichend zur Warnung dienen lässt (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707).

    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707, jeweils mwN).

    Im Hinblick auf die Erwägungen des angefochtenen Urteils zu den möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs vermag der Senat nicht auszuschließen, dass die verhängten Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht die nunmehr erneut im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängt hätte (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 mwN, insoweit in NStZ 2013, 707 nicht abgedruckt).

  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher …

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
    Damit hat es Strafhöhe und Maßregelanordnung in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, insoweit in NStZ-RR 2011, 172 nicht abgedruckt; Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, insoweit in NStZ 2013, 707 nicht abgedruckt).

    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707, jeweils mwN).

    Sofern auch nach erneuter Verhandlung keine konkreten Anhaltspunkte für einen erwartbaren Erfolg der resozialisierenden und therapeutischen Maßnahmen im Strafvollzug vorliegen sollten, bleibt es der Prüfung nach § 67c StGB vorbehalten, ob der Angeklagte nach Strafverbüßung weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich und daher der Vollzug der Sicherungsverwahrung geboten ist (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Februar 2004 - 1 StR 474/03, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 7; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172).

  • BGH, 23.08.2001 - 3 StR 261/01

    Sicherungsverwahrung; Einheitliche Jugendstrafe als Vorverurteilung; Darstellung

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
    Eine in einem früheren Verfahren ausgesprochene einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG erfüllt indes die Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Nr. 1 StGB nur, wenn zu erkennen ist, dass der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2001 - 3 StR 261/01, NStZ 2002, 29;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 66 Rdn. 26, jeweils mwN).

    Dabei hat der Tatrichter festzustellen, wie der Richter des Vorverfahrens die einzelnen Taten bewertet hat; er darf sich nicht an dessen Stelle setzen und im Nachhinein eine eigene Strafzumessung vornehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2001 - 3 StR 261/01, NStZ 2002, 29 mwN).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
    Die aufgrund der Weitergeltungsanordnung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots in vorliegendem Fall weiterhin (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207 mwN) vorzunehmende "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" steht der Anordnung der Sicherungsverwahrung hier nicht von vornherein entgegen (vgl. zur Anlasstat gemäß § 176 Abs. 1 StGB: BGH…, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 465/12, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 9 mwN).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
    Der Senat kann offen lassen, ob die Revision auf die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung deswegen beschränkt ist, weil - trotz eines den Schuld- und Strafausspruch umfassenden Revisionsantrags - der Inhalt der Revisionsbegründungsschrift ausschließlich Ausführungen zur Nichtanordnung der Maßregelentscheidung enthält (vgl. zur Auslegung des Angriffsziels unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV: Senat, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285 mwN).
  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 465/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
    Die aufgrund der Weitergeltungsanordnung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots in vorliegendem Fall weiterhin (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207 mwN) vorzunehmende "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" steht der Anordnung der Sicherungsverwahrung hier nicht von vornherein entgegen (vgl. zur Anlasstat gemäß § 176 Abs. 1 StGB: BGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 465/12, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 9 mwN).
  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, …

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
    Vielmehr können eine oder zwei von diesen Taten schon vorher rechtskräftig abgeurteilt sein, sofern der Täter wenigstens eine der Symptomtaten als Erwachsener begangen hat (vgl. auch Senat…, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 2 StR 513/01, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 2; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09, NStZ-RR 2010, 142, 143).
  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe …

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
    Die Beschränkung der Revision auf die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung, die grundsätzlich isoliert auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, NStZ-RR 2012, 156, 157 mwN), wäre indes hier unwirksam.
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose …

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
    Sofern auch nach erneuter Verhandlung keine konkreten Anhaltspunkte für einen erwartbaren Erfolg der resozialisierenden und therapeutischen Maßnahmen im Strafvollzug vorliegen sollten, bleibt es der Prüfung nach § 67c StGB vorbehalten, ob der Angeklagte nach Strafverbüßung weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich und daher der Vollzug der Sicherungsverwahrung geboten ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2004 - 1 StR 474/03, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 7; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 355/13

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung bei Verhängung …

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
    Die aufgrund der Weitergeltungsanordnung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots in vorliegendem Fall weiterhin (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207 mwN) vorzunehmende "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" steht der Anordnung der Sicherungsverwahrung hier nicht von vornherein entgegen (vgl. zur Anlasstat gemäß § 176 Abs. 1 StGB: BGH…, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 465/12, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 9 mwN).
  • BGH, 20.12.2001 - 2 StR 513/01

    Anordnung von Sicherungsverwahrung auch auf Grund von Taten, die als Jugendlicher …

  • BGH, 09.06.2026 - 1 StR 621/25

    Zulässigkeit der fakultativen Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der …

    Noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug tragen das Absehen von der Maßregelanordnung demgegenüber nicht (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile 8. August 2017 - 5 StR 99/17 Rn. 16;… vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15 Rn. 7; vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14 Rn. 27;… vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 Rn. 6 …und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11 Rn. 12; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14; jeweils mwN).
  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Vielmehr können eine oder zwei von diesen Taten schon vorher rechtskräftig abgeurteilt sein, sofern der Täter wenigstens eine der Symptomtaten als Erwachsener begangen hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 2 StR 513/01, juris; BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09, Rn. 12 m.w.N., juris = NStZ-RR 2010, 142, 143; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14 ., Rn. 21, juris = NStZ 2015, 510-512).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des …

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Terminszuschrift vom 3. Juli 2015 zutreffend ausführt, hat das Landgericht Strafhöhe und Maßregelanordnung in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14).

    Im Zeitpunkt des Urteilserlasses noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug können indes nicht genügen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511…, vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6, und vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97, NStZ-RR 1998, 206).

    Der Umstand, dass der Angeklagte nach ihrer Auffassung "den ersten Schritt' gemacht habe, ist nicht geeignet, die in ständiger Rechtsprechung verlangte gesicherte Erwartung zu begründen, die unter Ermessensgesichtspunkten ein Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtfertigen könnte (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511).

  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (einheitliche Jugendstrafe als …

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat mit Urteil vom 15. Oktober 2014 (2 StR 240/14, NStZ 2015, 510 ff.) das Urteil des Landgerichts mit den Feststellungen aufgehoben, soweit von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden ist, sowie - zu Gunsten des Angeklagten - im Strafausspruch.

    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, insoweit in NStZ 2015, 510 ff. nicht abgedruckt).

    Entsprechende Feststellungen muss der Tatrichter so belegen, dass eine ausreichende revisionsgerichtliche Überprüfung möglich ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2025 - 5 St 2/25

    Mord aus islamistischen Motiven und mitgliedschaftliche Beteiligung an der …

    Im Zeitpunkt des Urteilserlasses noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug können indes nicht genügen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, juris Rn. 27;… vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, juris Rn. 5; …und vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97, juris Rn. 7).
  • BGH, 08.08.2017 - 5 StR 99/17

    Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten …

    b) Insoweit gilt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 f., vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17; je mwN):.

    Zudem hat das Landgericht bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht erkennbar das Gewicht der vom Angeklagten infolge seines Hangs zu erwartenden schwerwiegenden Straftaten eingestellt, die - wie die Anlasstaten erweisen - geeignet sind, die willkürlich ausgewählten jungen Frauen namentlich seelisch schwer zu schädigen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511).

  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf …

    Entsprechende Feststellungen muss der Tatrichter so belegen, dass eine ausreichende revisionsgerichtliche Überprüfung möglich ist (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 mwN).
  • LG Bochum, 01.12.2023 - 3 KLs 18/23
    Vielmehr bedarf es zumindest konkreter Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg (BGH, Urteil vom 15.10.2014, 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510; BGH, Beschluss vom 14.06.2017, 3 StR 97/17, NStZ-RR 2017, 310).
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 511/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in …

    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 f.;… BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, juris Rn. 6;… vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 9;… vom 26. Mai 2020 - 1 StR 538/19, juris Rn. 17;… vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19, juris Rn. 27, jew. mwN).
  • BGH, 16.04.2020 - 4 StR 8/20

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (tatrichterliches Ermessen; …

    Die Entscheidung des Tatrichters ist (wie jede Prognose) vom Revisionsgericht nur im begrenzten Umfang nachprüfbar (BGH…, Urteil vom 20. November 2007 aaO; Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172 und vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511).
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18

    Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere …

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: …

  • BGH, 24.07.2025 - 6 StR 24/25

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (frühkriminelle …

  • LG Wuppertal, 27.08.2020 - 25 Ks 30/19
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