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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,11698
BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24 (https://dejure.org/2025,11698)
BayObLG, Entscheidung vom 03.03.2025 - 203 StRR 659/24 (https://dejure.org/2025,11698)
BayObLG, Entscheidung vom 03. März 2025 - 203 StRR 659/24 (https://dejure.org/2025,11698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Bestechlichkeit, Amtsträgereigenschaft, interne Geschäftsverteilung, dienstliche Aufgaben

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c, § ... 332 Abs. 1 S. 1, S. 2, § 335 Abs. 2 Nr. 3 Var. 1; StPO § 345 Abs. 1 S. 1, § 349 Abs. 2, § 473 Abs. 1 S. 1; PBZugV § 3 Abs. 1, Abs. 2, § 4 Abs. 1, Abs. 7; PBefG § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 13 Abs. 1, § 57 Abs. 1 Nr. 4; BayVwVfG Art. 35 S. 1, Art. 48 Abs. 1 S. 2
    Revisionsbegründungsfrist, Geschäftsverteilungsplan, Revisionsverfahren, Amtsträger, Pflichtwidrigkeit, Industrie- und Handelskammer, Gebührenbescheid, Kostenentscheidung, Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Eignungsprüfung, Tatmehrheit, Prüfungswesen, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c; StGB § 332

  • rechtsportal.de

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c; StGB § 332

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bestechung des unzuständigen Amtsträgers, Abgrenzung von Dienst- und privater Handlung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.2015 - 2 StR 281/14

    Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen …

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
    Für die Frage, ob eine Handlung als Dienstausübung zu qualifizieren ist, spielt es keine Rolle, ob der Amtsträger nach der internen Geschäftsverteilung für die Bezugshandlung konkret zuständig war (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14 -, juris Rn. 25 m.w.N.;… Heine/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 331 Rn. 32;… Korte in MüKoStGB, 4. Aufl., § 331 Rn. 109;… Kuhlen/Zimmermann in NK-StGB, 6. Aufl. 2023, StGB § 331 Rn. 47;… Heger in Lackner/Kühl/Heger, 30. Aufl. 2023, StGB § 331 Rn. 8).

    Die Grenze zur Privathandlung wäre erst dann überschritten, wenn die Abnahme der Prüfung in keinerlei funktionalem Zusammenhang mit seinen dienstlichen Aufgaben gestanden hätte (BGH, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14 -, juris Rn. 25 m.w.N.; BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 StR 371/02, BGHSt 48, 213- 221, juris).

  • BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17

    Bestechlichkeit durch die Annahme von Zuwendungen für die Ausstellung von …

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
    Rn. 3 a. Bei der Industrie- und Handelskammer N. (IHK) handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert (IHK - Gesetz)) und damit jedenfalls um eine sonstige Stelle, die als behördenähnliche Institution rechtlich befugt ist, bei der Ausführung von Gesetzen mitzuwirken (vgl. BGH…, Urteil vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09 -, BGHSt 54, 202-21, juris Rn. 28 zum hessischen Rundfunk;… für die Einordnung als Behörde Radtke in MüKoStGB, 5. Aufl. 2024, StGB § 11 Rn. 151), und die, etwa im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Prüfung nach § 4 Abs. 1 und Abs. 7 i.V.m. § 3 Abs. 2 und Abs. 1 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in der Fassung vom 22. Februar 2013 i.V.m. § 57 Abs. 1 Nr. 4, § 13 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 4 Personenbeförderungsgesetz, "Aufgaben der öffentlichen Verwaltung" wahrnimmt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 -, juris Rn. 11 für die Durchführung von Sachkundeprüfungen und der Erteilung von Sachkundezeugnissen über die Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition im Sinne des § 7 Abs. 1 WaffG).

    Der Angeklagte war innerhalb der IHK mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut und nahm diese auch selbst wahr (zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 -, juris Rn. 28; BGH…, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15 -, BGHSt 61, 135-141, juris Rn. 17 zum Schulsekretär), indem er seit dem Inkraftreten des Geschäftsverteilungsplans 2010 der IHK innerhalb des Aufgabenbereichs des Prüfungswesens die Durchführung der Eignungsprüfungen für Taxiunternehmer organisierte und die Prüfungsurkunden und die Gebührenbescheide eigenverantwortlich ausstellte.

  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 371/02

    Urteil wegen KFOR-Soldaten der Bundeswehr wegen Waffeneinfuhr aus dem Kosovo …

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
    Ein vorschriftenwidriges Verhalten oder ein Verstoß gegen Weisungen führt nicht dazu, dass aus einer Dienstausübung eine Privathandlung wird (BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 StR 371/02, juris Rn. 20;… Korte a.a.O. § 331 Rn. 111).

    Die Grenze zur Privathandlung wäre erst dann überschritten, wenn die Abnahme der Prüfung in keinerlei funktionalem Zusammenhang mit seinen dienstlichen Aufgaben gestanden hätte (BGH…, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14 -, juris Rn. 25 m.w.N.; BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 StR 371/02, BGHSt 48, 213- 221, juris).

  • BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23

    Betrug (täuschungsbedingte Verfügung); Kompensation einer rechtsstaatswidrigen …

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
    Der Senat hat eine Verzögerung im Revisionsverfahren auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen, weil sie nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. August 2024 - 5 StR 388/24 -, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 17. August 2023 - 5 StR 349/23 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Zur Kompensation genügt hier deren Anerkennung durch eine entsprechende Feststellung, weil das Ausmaß der Verzögerung durch die anschließende zügige Bearbeitung der Revisionssache weitgehend aufgefangen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2023, a.a.O.).

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung …

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
    Ein solcher Missbrauch macht das Agieren nicht zur Privattätigkeit, sondern zu einer pflichtwidrigen Amtshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15

    Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher …

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
    Der Angeklagte war innerhalb der IHK mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut und nahm diese auch selbst wahr (zu diesem Erfordernis BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 -, juris Rn. 28; BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15 -, BGHSt 61, 135-141, juris Rn. 17 zum Schulsekretär), indem er seit dem Inkraftreten des Geschäftsverteilungsplans 2010 der IHK innerhalb des Aufgabenbereichs des Prüfungswesens die Durchführung der Eignungsprüfungen für Taxiunternehmer organisierte und die Prüfungsurkunden und die Gebührenbescheide eigenverantwortlich ausstellte.
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
    Sie beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07 -, juris Rn. 19).
  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09

    Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen …

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
    Rn. 3 a. Bei der Industrie- und Handelskammer N. (IHK) handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert (IHK - Gesetz)) und damit jedenfalls um eine sonstige Stelle, die als behördenähnliche Institution rechtlich befugt ist, bei der Ausführung von Gesetzen mitzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09 -, BGHSt 54, 202-21, juris Rn. 28 zum hessischen Rundfunk;… für die Einordnung als Behörde Radtke in MüKoStGB, 5. Aufl. 2024, StGB § 11 Rn. 151), und die, etwa im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Prüfung nach § 4 Abs. 1 und Abs. 7 i.V.m. § 3 Abs. 2 und Abs. 1 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in der Fassung vom 22. Februar 2013 i.V.m. § 57 Abs. 1 Nr. 4, § 13 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 4 Personenbeförderungsgesetz, "Aufgaben der öffentlichen Verwaltung" wahrnimmt (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 -, juris Rn. 11 für die Durchführung von Sachkundeprüfungen und der Erteilung von Sachkundezeugnissen über die Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition im Sinne des § 7 Abs. 1 WaffG).
  • BGH, 13.08.2024 - 5 StR 388/24

    Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung wegen unzureichender Förderung …

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
    Der Senat hat eine Verzögerung im Revisionsverfahren auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen, weil sie nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2024 - 5 StR 388/24 -, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 17. August 2023 - 5 StR 349/23 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.06.2020 - 11 CS 20.310

    Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und …

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
    Die Entscheidung der IHK über das Bestehen der Fachkundeprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung des Prüfungsteilnehmers für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen stellt einen begünstigenden feststellenden Verwaltungsakt im Sinne von Art. 35 Satz 1, Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes dar (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 11 CS 20.310 -, juris Rn. 13).
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