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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.04.2002 - 22 B 01.3183   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12467
VGH Bayern, 29.04.2002 - 22 B 01.3183 (https://dejure.org/2002,12467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.2002 - 22 B 01.3183 (https://dejure.org/2002,12467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 2002 - 22 B 01.3183 (https://dejure.org/2002,12467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweiterung einer bestehenden Gaststättenerlaubnis zum Zweck der Eröffnung eines privaten Swingerclubs; Auslegung des Begriffs der Unsittlichkeit in § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz (GastG); Möglichkeit der Verletzung der Menschenwürde durch den Betrieb eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1393
  • NVwZ 2003, 640 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74

    Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art - …

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  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

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  • BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78

    Gewerberecht - Öffentliche Vorführung - Geschlechtsverkehr - Gute Sitten

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  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club; …

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 29. April 2002 (GewArch 2002, 296) unter Änderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 25. Oktober 2001 die angefochtenen Bescheide aufgehoben und den Freistaat Bayern verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Erweiterung seiner Gaststättenerlaubnis zum Zwecke der Eröffnung eines privaten Partykreises in den Räumen seiner früheren Wohnung im Obergeschoss der Gaststätte nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 3 S 2377/06

    Nutzungsuntersagung gegen einen Swinger-Club

    Außer Räumen zur Kontaktaufnahme und dem Aufenthalt zur Einnahme von Getränken und Speisen (die einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bedürfen), finden sich Räume zum Umkleiden, zur Reinigung und erotisierenden Vorbereitung (Sauna, Whirlpool, Dampfbad etc.) wie zur Durchführung der sexuellen Handlungen (Matratzenräume, Schlafräume etc.), deren Türen teilweise auch offen stehen, um die Beobachtung durch andere Besucher zu ermöglichen (…zu all dem vgl. Stühler a.a.O. sowie die Sachverhalte in BVerwG, Urteil vom 06.11.2002 - 6 C 16.02 -, GewArch 2003, 122 ff. , in BayVGH, Urteil vom 29.04.2002 - 22 B 01.3183 -, GewArch 2002, 296 ff. und in OVG Berlin, Beschluss vom 05.06.2002 - 1 S 2.01 -, Grundeigentum 2002, 1569 ff. und Juris).
  • VGH Bayern, 09.09.2008 - 22 BV 06.3313

    Gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Bordellbar

    Daher kann allein die Erzielung von Einkünften aus geschlechtsbezogenem Verhalten nicht als sittenwidrig angesehen werden (BVerwG vom 6.11.2002 NVwZ 2003, 603; BayVGH vom 29.4.2002 NVwZ 2002, 1393, vom 20.9.2004 GewArch 2004, 491).
  • VGH Bayern, 20.09.2004 - 22 CE 04.2203

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, eine Gaststättenerlaubnis für …

    Daher kann allein die Erzielung von Einkünften aus geschlechtsbezogenem Verhalten nicht als sittenwidrig angesehen werden (BVerwG vom 6.11.2002, NVwZ 2003, 603; BayVGH vom 29.4.2002, NVwZ 2002, 1393).
  • VG Neustadt, 25.07.2002 - 2 K 357/02

    Außenbereich: Nutzungsänderung eines Gartenbaubetriebs in Swingerclub

    Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Schank- und Speisewirtschaft gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte  (s. VG Schleswig…, Beschluss vom 06. Dezember 2001, a.a.O.;… Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB Kommentar, Stand Januar 2002, § 4 a BauNVO Rdnr.58 a; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 29. April 2002 - 22 B 01.3183 - wonach Swinger- bzw. Pärchenclubs eine besondere Betriebsart darstellen, für die eine eigene Gaststättenerlaubnis erforderlich ist ) - , erledigte sich eine eventuell erteilte Baugenehmigung für die Gaststätte auf andere Weise im Sinne von § 43 Abs. 2 VwVfG, nachdem die genehmigte Nutzung durch die aufgenommene Wohnnutzung ersetzt wurde (vgl.  OVG Rheinland-Pfalz,   Urteil   vom  15. Mai  2002 - 8 A 10169/02. OVG - ).
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