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| VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 91.17 A |
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§ 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 3 Abs 4 AsylVfG 1992, § 3b AsylVfG 1992, § 3e Abs 1 AsylVfG 1992, § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 AsylVfG 1992
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen irakischen Kurden aus Mossul; inländische Fluchtalternative - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (18)
- VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 221.17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen irakischen Kurden aus Mossul; …
Auszug aus VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 91.17
Rn. 19 Mit Beschluss vom 4. Mai 2017 hat das Verwaltungsgericht das Verfahren mit dem Verfahren der Eltern und (VG 22 K 219.17 A) sowie mit dem Verfahren der Schwester (VG 22 K 221.17 A) zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, des Verwaltungsvorgangs des Bundesamts und der Ausländerakten des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie der ebenfalls beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Bundesamts aus den zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren, VG 22 K 219.17 A und VG 22 K 221.17 A, die neben den Erkenntnismitteln der Kammer zum Irak vorgelegen haben und - soweit entscheidungserheblich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
Das Gericht ist aufgrund einer Gesamtschau der weitestgehend übereinstimmenden Angaben des Klägers sowie der Kläger in den Verfahren VG 22 K 218.17 A und VG 22 K 221.17 A zu der Ermordung des gemeinsamen Sohns bzw. Bruders, den Umständen der Flucht und den weiteren Familienangehörigen davon überzeugt, dass es sich bei dem Kläger um den Bruder bzw. Sohn der weiteren Kläger handelt.
- VG Augsburg, 14.03.2017 - Au 5 E 17.31264
Vollziehbare Ausreiseverpflichtung aufgrund bestandskräftiger Ablehnung des …
Auszug aus VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 91.17
Das Vorhandensein einer Existenzgrundlage ist in der Regel anzunehmen, wenn der Asylsuchende durch eigene Arbeit oder Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu seinem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen kann (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 14. März 2017 - Au 5 E 17.31264 -, juris Rn. 31; VG Cottbus…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 K 156/13.A -, juris Rn. 25).Rn. 44 Die Beurteilung erfordert zudem eine Einzelfallprüfung (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 13A ZB 13.30185 -, juris Rn. 5), wobei die individuellen Besonderheiten wie Sprache, Bildung, persönliche Fähigkeiten, vorangegangene Aufenthalte des Klägers in dem in Betracht kommenden Landesteil, örtliche und familiäre Bindungen, Geschlecht, Alter, ziviler Status, Lebenserfahrung, soziale Einrichtungen, gesundheitliche Versorgung und verfügbares Vermögen zu berücksichtigen sind (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 14. März 2017 - Au 5 E 17.31264 -, juris Rn. 31; VG Würzburg…, Urteil vom 28. Oktober 2016 - W 1 K 16.31835 -, juris Rn. 29;… UNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz: "Interne Flucht- oder Neuansiedlungsalternative" im Zusammenhang mit Artikel 1 A (2) des Abkommens von 1951 bzw. des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, 23. Juli 2003, im Weiteren: UNHCR [2003], Rn. 25;… Home Office [2016], Rn. 3.1.4).
- VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 2 S 16.31586
Ablehnung eines Antrags auf Asyl als offensichtlich unbegründet
Auszug aus VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 91.17
Selbst wenn es sich bei dem vorgelegten Personalausweis um eine Fälschung handeln sollte, steht damit die Täuschung über die Staatsangehörigkeit oder Identität nicht automatisch fest (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 24. Oktober 2016 - AN 2 S 16.31586 -, juris Rn., Rn. 15).Denn der Kläger hat sein Vorbringen nicht ausdrücklich oder konkludent in wesentlichen Punkten auf den vorgelegten Ausweis gestützt, sondern diesen lediglich zur Identitätsfeststellung vorgelegt und ergänzend umfassend zu seiner Heimat und Fluchtgründen vorgetragen (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 24. Oktober 2016 - AN 2 S 16.31586 -, juris Rn. 14).
- VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 219.17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen irakischen Kurden aus Mossul; …
Auszug aus VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 91.17
Rn. 19 Mit Beschluss vom 4. Mai 2017 hat das Verwaltungsgericht das Verfahren mit dem Verfahren der Eltern und (VG 22 K 219.17 A) sowie mit dem Verfahren der Schwester (VG 22 K 221.17 A) zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, des Verwaltungsvorgangs des Bundesamts und der Ausländerakten des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie der ebenfalls beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Bundesamts aus den zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren, VG 22 K 219.17 A und VG 22 K 221.17 A, die neben den Erkenntnismitteln der Kammer zum Irak vorgelegen haben und - soweit entscheidungserheblich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 91.17
In Fällen, in denen - wie hier - gleichzeitig über die Gewährung unionsrechtlichen und nationalen Abschiebungsschutzes zu entscheiden ist, scheidet bei Verneinung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 AufenthG regelmäßig aus denselben tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen auch ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf Art. 3 EMRK aus, so dass in der Sache divergierende Bewertungen kaum denkbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 36). - BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06
Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige; …
Auszug aus VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 91.17
Hiermit soll - wie mit den anderen in § 30 Abs. 3 AsylG geregelten Fällen - ein Missbrauchstatbestand sanktioniert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2006 - BVerwG 1 C 10.06 -, juris Rn. 37). - BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07
Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis; …
Auszug aus VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 91.17
Im Falle fehlender Existenzgrundlage ist eine interne Schutzmöglichkeit nicht gegeben; dies gilt auch dann, wenn im Herkunftsgebiet die Lebensverhältnisse gleichermaßen schlecht sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 10 C 11/07 -, juris Rn. 32, unter Berufung auf die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 16/5065, S. 185). - BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative, …
Auszug aus VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 91.17
Nicht mehr zumutbar ist die Fluchtalternative demgegenüber dann, wenn der Asylsuchende an dem verfolgungssicheren Ort bei der gebotenen grundsätzlich generalisierenden Betrachtungsweise auf Dauer ein Leben zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt, oder wenn er dort nichts Anderes zu erwarten hat als ein Dahinvegetieren am Rand des Existenzminimums (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 B 128/02 -, juris Rn. 2 m.w.N.;… UNHCR [2012], Rn. 29 ff.). - VGH Bayern, 11.12.2013 - 13a ZB 13.30185
Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage
Auszug aus VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 91.17
Rn. 44 Die Beurteilung erfordert zudem eine Einzelfallprüfung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 13A ZB 13.30185 -, juris Rn. 5), wobei die individuellen Besonderheiten wie Sprache, Bildung, persönliche Fähigkeiten, vorangegangene Aufenthalte des Klägers in dem in Betracht kommenden Landesteil, örtliche und familiäre Bindungen, Geschlecht, Alter, ziviler Status, Lebenserfahrung, soziale Einrichtungen, gesundheitliche Versorgung und verfügbares Vermögen zu berücksichtigen sind (vgl. VG Augsburg…, Beschluss vom 14. März 2017 - Au 5 E 17.31264 -, juris Rn. 31; VG Würzburg…, Urteil vom 28. Oktober 2016 - W 1 K 16.31835 -, juris Rn. 29;… UNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz: "Interne Flucht- oder Neuansiedlungsalternative" im Zusammenhang mit Artikel 1 A (2) des Abkommens von 1951 bzw. des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, 23. Juli 2003, im Weiteren: UNHCR [2003], Rn. 25;… Home Office [2016], Rn. 3.1.4). - VG Düsseldorf, 07.01.2016 - 10 L 3781/15
Offensichtlich unbegründet oU Beweiswürdigung offenkundig den Tatsachen nicht …
Auszug aus VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 91.17
Aus dem Gebot der restriktiven Auslegung von Ausnahmevorschriften und mit Blick auf die Systematik und den Sinn und Zweck des § 30 Abs. 3 AsylG sowie die scharfe aufenthaltsrechtliche Folge nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ergibt sich, dass nicht eine einfache, sondern nur eine schwerwiegende Verletzung von Mitwirkungspflichten des Asylsuchenden die qualifizierte Antragsablehnung rechtfertigt (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 10 L 3781/15.A -, juris Rn. 10 m.w.N.). - VG Cottbus, 16.12.2016 - 1 K 156/13
Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2 7 AufenthG, …
- VG Würzburg, 28.10.2016 - W 1 K 16.31835
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 13 A 2448/15
Verwehrung des Asylrechts eines Ausländers auf Grund seiner Einreise aus einem …
- VG Köln, 17.02.2017 - 18 K 9773/16
Nachweis einer flüchtlingsrelevanten Verfolgungshandlung im Rahmen der …
- VG Augsburg, 13.03.2017 - Au 5 K 16.32681
In den drei kurdisch verwalteten Provinzen im Nordirak besteht keine tatsächliche …
- VG Bayreuth, 16.02.2017 - B 3 K 16.31755
Keine Gruppenverfolgung von sunnitischen Kurden im Irak
- VG Ansbach, 09.03.2017 - AN 2 K 16.30325
Inländische Fluchtalternative
- VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 221.17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen irakischen Kurden aus Mossul; …
Rn. 4 In Deutschland lebten neben ihren Eltern und, den Klägern im Verfahren VG 22 K 219.17 A, auch ihr 1987 geborener Bruder, der Kläger im Verfahren VG 22 K 91.17 A, und ein weiterer Bruder und ihr Cousin Khaled.Rn. 19 Mit Beschluss vom 4. Mai 2017 hat das Verwaltungsgericht das Verfahren mit dem Verfahren des Bruders (VG 22 K 91.17 A) sowie mit dem Verfahren der Eltern (VG 22 K 219.17 A) zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.
Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, des Verwaltungsvorgangs des Bundesamts und der Ausländerakten des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie der ebenfalls beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Bundesamts aus den zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren VG 22 K 91.17 A und VG 22 K 219.17 A, die neben den Erkenntnismitteln der Kammer zum Irak vorgelegen haben und - soweit entscheidungserheblich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
Rn. 34 Das Gericht geht aufgrund einer Zusammenschau der im Wesentlichen übereinstimmenden Angaben der Klägerin und der Kläger in den Verfahren VG 22 K 219.17 A und VG 22 K 91.17 A zu den Umständen ihrer Flucht und der Ermordung ihres Bruders bzw. Sohns davon aus, dass es sich - ungeachtet der Ergebnisse der physikalisch-technischen Untersuchung der vorgelegten Personalausweise - bei der Klägerin um eine irakische Kurdin aus Mossul handelt.
Die Tatsache, dass die Klägerin wie auch der Kläger im Verfahren VG 22 K 91.17 A bei ihrer Anhörung angegeben hat, als Kind immer wieder zwischen Faida und Mossul gependelt zu sein, zeugt zudem von einer seit geraumer Zeit bestehenden Verwurzelung zumindest eines Teils der Großfamilie in der Region Kurdistan-Irak, sodass gerade nicht anzunehmen ist, dass es sich bei den dortigen Verwandten der Klägerin um besonders vulnerable und damit selber nicht schutzfähige Binnenflüchtlinge handelt.
Überdies ist der Kläger im Verfahren VG 22 K 91.17 A, dessen Klage mit Urteil vom 4. Mai 2017 ebenfalls abgewiesen wurde, ledig und erwerbsfähig, und es lebt mindestens ein weiterer Bruder in der Region Kurdistan-Irak.
- VG Berlin, 04.05.2017 - 22 K 219.17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen irakischen Kurden aus Mossul; …
Geflüchtet seien sie zusammen mit ihrer geborenen Tochter, der Klägerin in dem gesonderten Verfahren VG 22 K 221.17 A, ihrem geborenen Sohn, dem Kläger in dem gesonderten Verfahren VG 22 K 91.17 A, und einem weiteren Sohn, und seiner Familie.Rn. 20 Mit Beschluss vom 4. Mai 2017 hat das Verwaltungsgericht das Verfahren mit dem Verfahren des Sohns (VG 22 K 91.17 A) sowie mit dem Verfahren der Tochter (VG 22 K 221.17 A) zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.
Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, des Verwaltungsvorgangs des Bundesamts und der Ausländerakten des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie der ebenfalls beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Bundesamts aus den zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren VG 22 K 91.17 A und VG 22 K 221.17 A, die neben den Erkenntnismitteln der Kammer zum Irak vorgelegen haben und - soweit entscheidungserheblich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
Die Tatsache, dass die Klägerin im Verfahren VG 22 K 221.17 A und der Kläger im Verfahren VG 22 K 91.17 A bei ihrer Anhörung angegeben haben, als Kinder immer wieder zwischen Faida und Mossul gependelt zu sein, zeugt zudem von einer seit geraumer Zeit bestehenden Verwurzelung zumindest eines Teils der Großfamilie in der Region Kurdistan-Irak, sodass gerade nicht anzunehmen ist, dass es sich bei den dortigen Verwandten der Kläger um besonders vulnerable und damit selber nicht schutzfähige Binnenflüchtlinge handelt.
Überdies ist der Kläger im Verfahren VG 22 K 91.17 A, der ebenfalls nach Rechtskraft der Entscheidung ausreisepflichtig sein wird, ledig und erwerbsfähig, und es lebt mindestens ein weiterer Sohn der Kläger in der Region Kurdistan-Irak.
- VG Hamburg, 13.03.2018 - 8 A 1135/17
Keine Gruppenverfolgung von Jesiden aus der irakischen Provinz Ninive
Schließlich wird der Kläger als kurdischer Volkszugehöriger auch sicher und legal in die Region Kurdistan-Irak einreisen und seinen Aufenthalt dort nehmen können, jedenfalls in der Region Dohuk (…vgl. UNHCR, Iraq: Relevant COI for Assessments on the Availability of an Internal Flight or Relocation Alternative (IFA/IRA), 12. April 2017, S. 8; ferner VG Berlin, Urt. v. 4.5.2017, 22 K 91/17 A, juris Rn. 38 ff.).
- VG Hamburg, 29.10.2018 - 8 A 3336/18
Verfolgung von Jeziden in der Provinz Niniwe, Irak; kein internationaler oder …
Zudem spricht er kurdisch-kurmandschi und kann als kurdischer Volkszugehöriger sicher und legal in die Region Kurdistan-Irak einreisen und seinen Aufenthalt dort nehmen, jedenfalls in der Region Dohuk (…vgl. UNHCR, Iraq: Relevant COI for Assessments on the Availability of an Internal Flight or Relocation Alternative (IFA/IRA), 12. April 2017, S. 8; ferner VG Berlin, Urt. v. 4.5.2017, 22 K 91/17 A, juris Rn. 38 ff.). - VG Hamburg, 20.02.2018 - 8 A 7173/16
Irak; Jeside; internationaler Schutz (nicht zuerkannt); Abschiebungsverbote …
Als jesidischer Kurde könnte der Kläger zudem sicher und legal in die Region Kurdistan-Irak einreisen und sich dort (wieder) niederlassen (…vgl. UNHCR, Iraq: Relevant COI for Assessments on the Availability of an Internal Flight or Relocation Alternative (IFA/IRA), 12.4.2017, S. 8;… Danish Immigration Service, The Kurdistan Region of Iraq, Access, Possibility of Protection, Security and Humanitarian Situation, April 2016, S. 15 ff.; ferner ausführlich VG Berlin, Urt. v. 4.5.2017, 22 K 91/17 A, juris, Rn. 38 ff.). - VG Berlin, 13.06.2018 - 25 K 132.17
Verfolgungsgefahr wegen einer Religionszugehörigkeit; Gruppenverfolgung im Irak; …
Rn. 54 Der Grad an Bedürftigkeit liegt hier jedoch nach Ermittlungen von UNOCHA nur eine Kategorie unter der Region Kurdistan-Irak und der Provinz Bagdad (…vgl. UNOCHA, Humanitarian Response Plan, Februar 2018, S. 10), für welche die humanitäre Lage auch nicht so schlimm ist, dass eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung anzunehmen wäre (siehe für Bagdad: VG Berlin…, Urteil vom 22. November 2017 - 25 K 3.17 A -, juris Rn. 56 ; siehe für die Region Kurdistan-Irak i.E.: VG Berlin, Urteil vom 4. Mai 2017 - 22 K 91.17 A -, juris Rn. 42 ff.). - VG Hamburg, 14.04.2021 - 8 A 2579/18
Irak: keine Gruppenverfolgung insbes. der Zoroastrier; Bisexualität nicht …
Der Kläger könnte auch - wie bereits in der Vergangenheit - sicher und legal im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 AsylG in die Region Kurdistan-Irak reisen und würde dort aufgenommen werden (vgl. allgemein VG Berlin, Urt. v. 4.5.2017, 22 K 91/17 A, juris, Rn. 38 ff.). - VG Berlin, 13.06.2018 - 25 K 359.17
Zuerkennung subsidiären Schutzes für einen Asylsuchenden aus der Region Kirkuk
Rn. 27 Der Grad an Bedürftigkeit liegt hier jedoch nach Ermittlungen von UNOCHA nur eine Kategorie unter der Region Kurdistan-Irak und der Provinz Bagdad (…vgl. UNOCHA, Humanitarian Respondse Plan, Februar 2018, S. 10), für welche die humanitäre Lage auch nicht so schlimm ist, dass eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung anzunehmen wäre (siehe für Bagdad: VG Berlin…, Urteil vom 22. November 2017 - 25 K 3.17 A -, juris Rn. 56 ; siehe für die Region Kurdistan-Irak i.E. : VG Berlin, Urteil vom 4. Mai 2017 - 22 K 91.17 A -, juris Rn. 42 ff.). - VG Berlin, 16.01.2019 - 25 K 165.17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei körperlichen Übergriffen des Ehemannes …
Auch haben kriegsbedingte Kürzungen von Seiten Bagdads, fallende Ölpreise und die Tatsache, dass mehr als zwei Millionen Flüchtlinge im Land zu versorgen waren, zu erheblichen ökonomischen Einbußen in der kurdischen Region geführt (…vgl. Bundesamt für Fremdenwesen, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, letzte Kurzinformation eingefügt am 18. Mai 2018, S. 117 f.; vgl. zur humanitären Lage in der Region ausführlich VG Berlin, Urteile vom 4. Mai 2017 - VG 22 K 91.17 A -, juris Rn. 47 ff.,- VG 22 K 219.17 A -, juris Rn. 49 ff. und - VG 22 K 221.17 A -, juris Rn. 47 ff.). - VG Leipzig, 03.07.2018 - 6 K 2247/16
Irak: Kein Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Es ist somit nichts dafür ersicht lich, dass die Klägerin dort Gefahr liefe, einer relevanten Bedrohung durch Gewalt ausgesetzt zu sein (…vgl. VG Augsburg, Urt. v. 1.6.2017 - Au 5 K 17.31892 -Juris, Rn. 26;… VG München, Urt. v. 16.5.2017 - M 4 K 16.35251 -Juris, Rn. 23; VG Berlin, Urt. v. 4.5.2017 - 22 K 91.17 A -Juris, Rn. 41;… VG Ansbach, Urt. v. 9.3.2017 - AN 2 K 16.30325 -Juris, Rn. 23;… VG Köln, Urt. v. 17.2.2017 - 18 K 9773/16.A -Juris, Rn. 24;… VG Bayreuth, Urt. v. 16.2.2017 - B 3 K 16.31755 -Juris;… Rn. 41). - VG Berlin, 30.06.2025 - 14 K 420.23
- VG Leipzig, 27.08.2018 - 6 K 1923/16
Irak: In der Autonomen Region Kurdistan haben die Kläger keine individuelle …
- VG Berlin, 11.07.2018 - 25 K 4.17
Irak: Klageabweisung; Widerrufsentscheidung der Feststellung zu § 51 AuslG aF …
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